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TGI-Präsentation: Weiter offene Fragen zum angekündigten Bond und zu den Sicherheiten

geralt (CC0), Pixabay
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In einer aktuellen Online-Präsentation stellte sich der Vortragende Jürgen Rehbein ausdrücklich als Kunde und Empfehlungsgeber und nicht als Mitarbeiter der TGI vor. Inhaltlich wurden erneut die bekannten Goldmodelle erläutert. Neue, überprüfbare Unterlagen zum angekündigten Bond wurden nach den im Vortrag gemachten Angaben nicht präsentiert.

Auf die Frage, ob der Bond bereits gelistet sei, erklärte Rehbein:

„Ich habe noch keine Information, dass der gelistet ist.“

Damit ist nicht bewiesen, dass keine Listung erfolgt ist. Aus der Präsentation ergaben sich jedoch weder eine ISIN noch ein Börsenplatz, ein Prospekt, konkrete Emissionsbedingungen oder ein öffentlich nachprüfbarer Nachweis über eine erfolgte Listung.

Besonders klärungsbedürftig waren die Aussagen zur Absicherung offener Goldauslieferungen. Nach Darstellung des Vortragenden sollen dafür vorhandene Dorébarren Bestandteil eines Sicherheitenpools des Bonds sein. Im Fall wirtschaftlicher Schwierigkeiten der TGI könnten Vermögenswerte verwertet werden. Zusätzlich wurde eine Versicherung erwähnt.

Diese Aussagen werfen zentrale rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf:

Steht das betreffende Gold bereits im Eigentum einzelner Kunden oder gehört es noch zum Vermögen einer TGI-Gesellschaft?

Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte es als Sicherheit für Verbindlichkeiten dienen?

Wer ist Sicherungsnehmer, wer verwaltet die Sicherheiten und in welchem Rang stehen Kunden beziehungsweise Anleger?

Welche Versicherung soll im Schadensfall leisten, unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Höhe?

Auch zur Kontrolle der Goldbestände blieben wesentliche Punkte offen. Der Vortragende verwies auf eine Bestätigung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Name des Prüfers, Lagerort und öffentlich einsehbare Prüfberichte wurden jedoch nicht genannt. Auch zum Rhythmus der behaupteten Bestandsbewertungen konnte er keine konkrete Angabe machen.

Weitere Fragen betrafen unter anderem eine Differenz zwischen einem im Dashboard angezeigten Goldpreis von 139 Euro je Gramm und einem von einer Teilnehmerin genannten Marktpreis von 114 Euro. Der Vortragende erklärte den Aufschlag mit Stückelungskosten. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kalkulation wurde in der Präsentation offenbar nicht vorgelegt.

Vorläufige Einordnung:

Aus den wiedergegebenen Aussagen lässt sich nicht ableiten, dass Kundengold tatsächlich unzulässig mehrfach verwendet wird oder dass zugesagte Sicherheiten nicht bestehen. Die Präsentation liefert aber auch keinen öffentlich nachprüfbaren Beleg für Eigentumsverhältnisse, Lagerbestand, Sicherheitenstruktur, Versicherungsschutz oder eine erfolgte Bond-Listung.

Bis entsprechende Unterlagen vorliegen, sollten Aussagen über die Sicherheit des Modells daher nicht als unabhängig bestätigt behandelt werden.

TGI beziehungsweise die betroffenen Gesellschaften sollten Gelegenheit erhalten, insbesondere folgende Unterlagen oder Angaben vorzulegen:

– ISIN, Börsenplatz und Emissionsbedingungen des Bonds
– Wertpapierprospekt oder anwendbare Prospektausnahme
– Sicherheiten- und Treuhandvertrag
– Eigentumsnachweis und rechtliche Zuordnung der Goldbestände
– Name und Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers
– Lagerstellenbestätigung
– Versicherer, Police, Deckungssumme und Ausschlüsse
– genaue Kalkulation der Aufschläge auf den Goldpreis

Hinweis: Dieser Beitrag gibt Aussagen aus einer Präsentation und daraus entstehende offene Fragen wieder. Er enthält keine Feststellung eines Gesetzesverstoßes, einer Insolvenz oder einer fehlenden Deckung.

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