Nach unserer Einschätzung sollten Plattformen wie die neue Internetseite der TGI International, die von „Rocco“ betrieben wird, auch den zuständigen Finanzaufsichtsbehörden in Singapur und Dubai gemeldet werden. Dabei dürfte es sinnvoll sein, die bereits bekannten Vorgänge und Maßnahmen der Aufsichtsbehörden in Deutschland, Österreich und Liechtenstein darzustellen. Es ist naheliegend, dass auch diese Behörden prüfen werden, ob das Angebot gegen ihre jeweiligen aufsichtsrechtlichen Vorgaben verstößt.
Aus unserer Erfahrung reagieren insbesondere die Finanzaufsichtsbehörden in Singapur auf entsprechende Hinweise sehr konsequent. Im Zusammenhang mit dem früheren Fall „Dolphin Capital“ haben wir selbst Erfahrungen mit der dortigen Aufsicht gemacht. Nach Übermittlung unserer Informationen leitete die Behörde zügig Maßnahmen ein. Soweit uns bekannt ist, wurde die damals verantwortliche Person später sogar festgenommen. Diese Erinnerung beruht allerdings auf unserem damaligen Kenntnisstand.
Aus unserer Sicht sollte man entsprechende Sachverhalte den zuständigen Behörden überlassen und deren Prüfungen abwarten. Die Erfahrung zeigt, dass Geschäftsmodelle, die regulatorischen Anforderungen nicht genügen, häufig nur eine begrenzte Lebensdauer haben. Ebenso dürfte unseren Lesern bekannt sein, dass wir die Entwicklungen rund um die TGI International weiterhin kritisch begleiten werden.
Auffällig ist aus unserer Sicht zudem, dass auf der aktuellen Plattform weder ein Verkaufsprospekt noch klare Angaben dazu zu finden sind, an welchen Anlegerkreis sich das Angebot richtet. Gleichzeitig steht die Internetseite unter anderem in deutscher Sprache zur Verfügung. Dies kann zumindest als Indiz dafür gewertet werden, dass auch Interessenten aus dem deutschsprachigen Raum angesprochen werden sollen. Ob und in welchem Umfang hierfür die jeweils erforderlichen aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist letztlich von den zuständigen Behörden zu prüfen.
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