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TGI AG unter massivem Druck – jetzt beginnen die üblichen Durchhalteparolen

geralt (CC0), Pixabay
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Rund um die TGI AG überschlagen sich derzeit die Entwicklungen. Nach der Verfügung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) versucht das Unternehmen nun erwartungsgemäß, Ruhe und Zuversicht auszustrahlen. Besonders die öffentliche Stellungnahme von Helmut Kaltenegger dürfte dabei vor allem jene Anleger beruhigen sollen, die dem Unternehmen weiterhin uneingeschränkt vertrauen.

Kritiker sehen diese Aussagen allerdings zunehmend skeptisch.

Denn nüchtern betrachtet bleibt der Unternehmensführung aktuell kaum etwas anderes übrig, als mit Durchhalteparolen zu arbeiten. Dass sich ein Firmenchef öffentlich hinstellt und erklärt, frühere Aussagen seien möglicherweise falsch oder irreführend gewesen, ist in vergleichbaren Fällen praktisch nie zu beobachten.

Vielmehr zeigt sich regelmäßig ein bekanntes Muster:
Es wird beschwichtigt, relativiert und versucht, die Situation kommunikativ unter Kontrolle zu halten.

Beobachter fühlen sich dabei teilweise an politische Kommunikationsstrategien erinnert, bei denen selbst offensichtliche Probleme zunächst bestritten oder heruntergespielt werden. Entscheidend ist dabei jedoch:
Nicht jede öffentliche Darstellung hält später einer objektiven Überprüfung stand.

Gerade außerhalb des direkten TGI-Umfeldes wächst inzwischen die Zahl der Menschen, die den Aussagen der Unternehmensführung kritisch gegenüberstehen. Viele Anleger und Beobachter hinterfragen inzwischen offen:

  • Sind die behaupteten Goldbestände tatsächlich vollständig vorhanden?
  • Ist das Kundeneigentum rechtlich wirksam abgesichert?
  • Und warum existiert bis heute offenbar kein vollständiger und transparenter Verkaufsprospekt?

Denn genau an diesem Punkt beginnt das eigentliche Problem:
Vertrauen lässt sich langfristig nicht allein durch Videos, Durchhaltebotschaften oder emotionale Appelle sichern — sondern nur durch überprüfbare Fakten.

Gleichzeitig gilt selbstverständlich:
Die TGI AG und Helmut Kaltenegger haben in einem Rechtsstaat jedes Recht, gegen die Verfügung der FMA juristisch vorzugehen. Die Verfügung ist derzeit noch nicht rechtskräftig, allerdings sofort vollziehbar.

Dass Unternehmen aufsichtsrechtliche Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen, ist keineswegs ungewöhnlich. Auch andere Firmen haben diesen Weg bereits beschritten.

Ein häufig genanntes Beispiel ist dabei der Fall ADCADA rund um Benjamin Kühn. Auch dort kam es zu jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden bis hin zum EFTA-Gerichtshof. Die Verfahren endeten letztlich jedoch ohne Erfolg für das Unternehmen. ADCADA ging später in die Insolvenz, der wirtschaftliche Schaden für Anleger soll sich auf viele Millionen Euro belaufen haben.

Natürlich bedeutet das nicht automatisch, dass sich die Geschichte bei der TGI AG identisch wiederholt. Dennoch zeigt der Vergleich, wie ernst solche aufsichtsrechtlichen Verfahren grundsätzlich einzuschätzen sind.

Hinzu kommt:
Die aktuelle Entwicklung dürfte erhebliche Auswirkungen auf das Vertrauen vieler Kunden haben. Bereits jetzt stellt sich die Frage, wie die TGI AG künftig neue Anleger gewinnen will, solange zentrale regulatorische Fragen ungeklärt bleiben.

Auch mögliche Ausweichstrukturen oder internationale Konstruktionen — etwa über Dubai — dürften keine einfache Lösung darstellen. Denn Finanzaufsichtsbehörden beobachten grenzüberschreitende Modelle inzwischen deutlich intensiver als noch vor einigen Jahren.

Am Ende wird nun entscheidend sein, ob die TGI AG ihre Aussagen mit überprüfbaren Fakten untermauern kann — oder ob sich die Zweifel weiter verstärken.

8 Kommentare

  • Ein näher junger Verwandter von mir ist Marketing Manager und Co-Moderator bei den TGI Events („ich sage Sektentreffen“).
    Zuvor hat er Gewichtheberbewerbe
    moderiert😆.
    Von wo er seine plötzlichen Goldmarktkenntnisse hat und ob er selbst glaubt was er verspricht, weiss ich nicht. Fachschulabschluss.
    Jedenfalls war ich immer das „schwarze Schaf“ der Familie…..bis jetzt. Ich war bis zu meiner Pensionierung wenigstens ein echter Manager, kein „Gschichtldrucker“ und in einem FMA Verfahren…..!
    So ein Rabatt kann meiner Meinung nach nur funktionieren, wenn immer Geld nachkommt. Das hat auch einen Namen mit Schneeball.

  • Man darf ja auch bei den ganzen Nebelkerzen die jetzt wieder gezündet werden nicht vergessen, dass die alte Warnung der FMA Liechtenstein auch weiterhin bestand hat:

    „Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen im Zusammenhang mit dem Angebot der TGI AG zu tätigen, insbesondere nicht auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen.“

    https://www.fma-li.li/de/news/warnung-tgi-ag-1615

  • Mich wundert, dass einige immer noch glauben, sie bekommen ihr Geld zurück. Ich hatte auch mit der TGI Kontakt und habe genauer hinterfragt, wie das eigentlich funktionieren soll, und wie die Firma Geld verdient, wenn sie von meinem Geld sofort Gold kaufen, was auch vertraglich mir gehört. Also auch nirgendswo als Sicherheit hinterlegt werden darf. Darauf teilte mir die TGI mit, dass das Gold auch später gekauft werden könne. Also wird es wohl ein riesen Schneeballsystem sein.
    Die Mail von der TGI habe ich übrigens noch, falls es jemand nicht glaubt

  • Laut einem Artikel in der NEWS war die liechtensteiner Justiz, schon im Januar, kurz davor die TGI zu liquidieren. Weiss man denn wie lange die sich in Bezug auf fehlende Bilanzen auf der Nase herumtanzen lässt?

    Zitat: „News-Recherchen fördern weitere bemerkenswerte Vorgänge zutage. So wollte das Amt für Justiz, eine dem liechtensteinischen Justizministerium untergeordnete Behörde, die TGI AG im Jänner 2026 liquidieren. Der banale Grund: Die fehlende Eintragung einer gesetzlich erforderlichen Revisionsstelle im Liechtensteiner Handelsregister. Das wurde vonseiten der TGI später nachgeholt. Die drohende Liquidation damit abgewendet.“

    https://www.news.at/wirtschaft/die-kalteneggers-tgi-gold-rp1

    • Ich kann nur sagen, wie es in Österreich ist:

      Da wird erst 18 Monate nach der Einreichungsfrist der Bilanzen eine Löschung verfügt. Und das eigentlich auch nur dann, wenn das Vorhandensein von Vermögen nicht offenkundig ist (was nach meiner Erfahrung aber meist nicht so genau geprüft wird – hab‘ das schon bei GmbHs erlebt mit grundbücherlichem Eigentum, da hätten ein paar Mausklicks beim Gericht genügt.)

      Herr Benko hat das ja auch weidlich ausgenutzt, dass die nicht so schnell zudrehen.

      Das Liechtensteiner Recht ist zwar aus historischen Gründen dem östrerreichischen oft ähnlich, aber bei so „modernen“ Sachen kann ich’s nicht sagen. Vielleicht sind die da auch strenger.

      „Rabatte“ dürfen sie seitens der FMA ja keine mehr auszahlen. Aber Gold dürften sie den Kunden m.E. ja schon schicken, das gehört denen ja angeblich schon jetzt und gehört nicht zum Vermögen der TGI.

  • Die TGI will ja schon 80 Millionen Euro an Rabatten ausgezahlt haben. Müsste es dann nicht Einzahlungsbelege für genau diese Summe aus Afrika und Südamerika geben?

    Anmerkung der Redaktion: Das ist bei einem mutmaßlichen Pontisystem durchaus möglich, denn so lange die Einzahlungen funktionieren und genügend Geld hereinkommt läuft so ein System hervorragend, wenn aber dann immer mehr neue Kunden kommen wird es immer schwieriger die Auszahlungen zu tätigen. Das die TGI AG Auszahlungen in größerem Umfang getätigt hat, davon bin ich überzeugt.

    • Darauf wollte ich hinaus, wenn es diese Belege von den s.g. Partnern nicht, oder nur in geringem Umfang gibt, muss das Geld ja wo anders herkommen, das es die Gelder der Goldkäufer sein könnten ist eine Möglichkeit, eine Mischung aus mehreren Einnahmequellen auch.

      Anmerkung der Redaktion: Genau deshalb haben wir ja die Interessengemeinschaft gegründet, wir wollen herausfinden was mit dem Geld passiert ist, denn Sie wissen ja, Geld ist niemals weg, es hat nur Jemande anders.

      • Das Wort „Belege“ steht im Wortschatz der TGI offenbar in derselben Schublade wie „FMA“ und „BaFin“ – also verpönt, weil ein Millionengeschäft so etwas ja prinzipiell nicht braucht. Gesetzlich vorgeschriebene Schürfprotokolle, Versicherungsbestätigungen anerkannter Häuser, Lagerbestätigungen von Unternehmen, gegen die nicht gerade die BaFin ermittelt, Doré-Verkaufsbelege und so weiter und so fort – braucht alles keiner, das sind ja die Partner. Wenn die TGI sagt, das klappt, dann klappt das.

        Von wirklich unabhängigen Gutachten ganz zu schweigen.

        Im Grunde wäre die Sache simpel und ohne Weiteres herzustellen. Allerdings käme dann womöglich ans Licht, dass bei den Partnern eben doch nicht 300 % in drei Jahren übrig bleiben.

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