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TGI AG und die Versicherungen an Eides statt

qimono (CC0), Pixabay
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Begriffserklärung und juristische Bedeutung:

Eine Erklärung an Eides statt bedeutet juristisch: Der Erklärende versichert besonders verbindlich, dass seine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sind. Sie dient oft dazu, Tatsachen glaubhaft zu machen, etwa gegenüber Gericht, Behörde, Gerichtsvollzieher oder in bestimmten Verfahrenssituationen.

Wichtig ist: Nicht jede privat formulierte „eidesstattliche Erklärung“ hat automatisch dieselbe strafrechtliche Wirkung. Strafbar nach § 156 StGB ist eine falsche Versicherung an Eides statt vor allem dann, wenn sie gegenüber einer Stelle abgegeben wird, die zur Abnahme einer solchen Versicherung zuständig ist, etwa Gericht oder zuständige Behörde. Dann drohen bei vorsätzlich falscher Abgabe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Ist die falsche Angabe nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig erfolgt, kann ebenfalls eine Strafbarkeit in Betracht kommen: § 161 StGB sieht für fahrlässige falsche Versicherungen an Eides statt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

Wenn der Inhalt nicht korrekt ist, kommt es juristisch vor allem auf drei Punkte an:

  1. War die Erklärung objektiv falsch?
    Also: Stimmen die versicherten Tatsachen tatsächlich nicht?
  2. Wusste die Person das oder nahm sie es billigend in Kauf?
    Dann geht es um Vorsatz und damit um § 156 StGB.
  3. Hätte die Person die Unrichtigkeit erkennen können oder müssen?
    Dann kann Fahrlässigkeit nach § 161 StGB relevant werden.

Außerdem kann eine rechtzeitige Berichtigung strafmildernd wirken oder sogar dazu führen, dass das Gericht von Strafe absieht. § 158 StGB erlaubt dies unter bestimmten Voraussetzungen, wenn die falsche Angabe rechtzeitig korrigiert wird.

Praktisch heißt das: Eine Erklärung an Eides statt sollte man niemals leichtfertig unterschreiben. Wer unsicher ist, ob einzelne Angaben vollständig oder richtig sind, sollte das kenntlich machen, etwa mit Formulierungen wie „nach meiner Erinnerung“, „soweit mir bekannt“ oder „mir liegen hierzu keine weiteren Unterlagen vor“. Bewusst falsche oder beschönigte Angaben können strafrechtlich erhebliche Folgen haben.

Solche Versicherungen an Eides statt waren ein Bestandteil der Klagen in der die Kanzlei Härting aus Berlin mit Rechtsanwalt Golz in 4 Verfahren unterlegen war. Wir sind nun der Meinung, das diese Versicherungen an Eides statt von der Staatsanwaltschaft überprüft werden sollten, genau dazu haben wir nun die Staatsanwaltschaft gebeten.

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