In Sachen TGI AG wiederholt sich offenbar ein Muster, das wir aus der Vergangenheit bereits kennen:
Neue anwaltliche Vertretung, große Ankündigung – und auf konkrete Fragen folgt am Ende Schweigen.
Nach unserer Wahrnehmung ist es inzwischen bereits die vierte Kanzlei, mit der wir uns im Zusammenhang mit der TGI AG auseinandersetzen. Auffällig ist dabei vor allem eines: Nach einem ersten Auftreten im Verfahren oder in der Kommunikation wird es oftmals erstaunlich schnell still.
Nach Rechtsanwalt Weik nun offenbar Kanzlei Härting
Zuletzt hatte sich nach unserer Kenntnis die Kanzlei Härting aus Berlin gegenüber unserem Rechtsanwalt als anwaltliche Vertretung der TGI AG angezeigt. Zuvor war in diesem Zusammenhang Rechtsanwalt Weik aufgetreten.
Grundsätzlich begrüßen wir ausdrücklich, wenn ein Unternehmen anwaltlich vertreten wird. Erfahrungsgemäß lassen sich auf diesem Weg oft Sachverhalte klären, Missverständnisse ausräumen und offene Fragen strukturiert beantworten. Gerade im Fall der TGI AG wäre eine solche sachliche Klärung im Interesse aller Beteiligten – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen aufsichtsrechtlichen Entwicklungen.
Presseanfrage zu drei Warnmeldungen – keine Reaktion
Nachdem uns bekannt wurde, dass die Kanzlei Härting die TGI AG vertreten soll, haben wir unsere Presseanfrage zu den aktuellen Warnmeldungen der Aufsichtsbehörden in:
- Deutschland (BaFin)
- Österreich (FMA)
- Liechtenstein (FMA)
an die Kanzlei übermittelt.
Nach unserer Kenntnis ist dort insbesondere Rechtsanwalt Robert Golz, Partner der Kanzlei, mit der Angelegenheit befasst.
Wir haben der Kanzlei für die Beantwortung unserer Fragen bewusst einen angemessenen Zeitraum eingeräumt – von Donnerstag vergangener Woche bis Montag Nachmittag. Das war aus unserer Sicht ausreichend, um zumindest eine erste Einordnung oder eine Stellungnahme zu ermöglichen.
Eine Antwort auf die inhaltlichen Fragen blieb jedoch vollständig aus.
Und genau das ist bemerkenswert. Denn wenn gleich drei Finanzaufsichten Warnmeldungen veröffentlichen, darunter eine besonders deutliche aus Österreich, dann wäre eine transparente Reaktion des betroffenen Unternehmens oder seiner anwaltlichen Vertretung eigentlich naheliegend.
Statt Antworten: Beschwerde über eine Überschrift
Eine Reaktion gab es dennoch – allerdings nicht zu den aufsichtsrechtlich relevanten Fragen.
Statt einer Stellungnahme zu den Warnungen erhielten wir am Freitag eine E-Mail von Rechtsanwalt Robert Golz. Inhaltlich ging es darin nach unserem Verständnis nicht um die Sache selbst, sondern um die Formulierung einer Überschrift in einem unserer Artikel. Dort hatten wir sinngemäß formuliert, die Kanzlei Härting sei beauftragt, gegen Kritiker alle vorzugehen.
Diese Formulierung wurde seitens der Kanzlei nach unserer Wahrnehmung als Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht beanstandet.
Das darf man selbstverständlich so sehen und entsprechend rügen. Allerdings bleibt festzuhalten:
Wenn eine Kanzlei ein Mandat übernimmt, um die rechtlichen Interessen eines Unternehmens gegenüber Berichterstattung oder Kritik zu vertreten, dann gehört genau das – also das juristische Vorgehen gegen aus Sicht des Mandanten problematische Veröffentlichungen – typischerweise zum anwaltlichen Tätigkeitsbild.
Mit anderen Worten:
Über die Überschrift wurde gesprochen – über die Warnmeldungen nicht.
Auch kommunikativ aus unserer Sicht ungewöhnlich
Aus unserer Sicht war zudem bemerkenswert, dass sich die Kanzlei mit ihrer E-Mail direkt an uns wandte, obwohl ihr bekannt war, dass wir in dieser Angelegenheit anwaltlich vertreten werden.
Im anwaltlichen Alltag gilt regelmäßig der Grundsatz, dass bei bekannter Vertretung die Kommunikation grundsätzlich über die jeweiligen Rechtsanwälte geführt wird. Ob dies im Einzelfall zwingend ist, mag rechtlich differenziert zu betrachten sein – üblich und professionell ist es aus unserer Sicht aber allemal.
Wir haben daher darum gebeten, künftig die Kommunikation entsprechend über unseren Rechtsanwalt zu führen.
Auch darauf erfolgte bislang keine Reaktion.
Unser Fazit
Der Vorgang hinterlässt einen widersprüchlichen Eindruck:
- Eine neue Kanzlei tritt für die TGI AG auf,
- auf konkrete Fragen zu BaFin, FMA Österreich und FMA Liechtenstein bleibt jedoch jede Antwort aus,
- stattdessen wird eine Überschrift beanstandet,
- und selbst auf den Hinweis zu den üblichen Kommunikationswegen erfolgt keine Rückmeldung.
Gerade in einer Situation, in der mehrere Finanzaufsichtsbehörden öffentlich warnen, wäre aus unserer Sicht etwas anderes geboten:
Transparenz, Aufklärung und belastbare Antworten.
Bislang sehen wir davon wenig.
Hinweis in eigener Sache
Die TGI AG sowie die nach unserer Kenntnis mandatierte Kanzlei hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lag uns keine inhaltliche Antwort auf unsere Fragen zu den Warnmeldungen der Aufsichtsbehörden vor.
https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/id_101231848/gold-kauf-mit-rabatt-bafin-stoppt-tgi-angebot-in-deutschland.html
Wuusten die Leser schon, das die TtGI AG jetzt einen neuen Vertriebschef hat mit Robert v. aus Graz einem der größten Kryptobetrüger der letzten Jahre? Gleich und Gleich gesellt sich gerne.
https://samstags-zeitung.de/tgi-ag-goldgeschaeft-mit-wachsendem-aerger/
Soll dieser Link als Scherz sein?
Dann wäre es ja ein Link zur Academy der TGI
Ihr Trolle der TGI AG seit für mich Spitzbuben, nicht mehr und nicht weniger.Mit dem geld der anderen lässt sich Gut leben. Pfui mehr bleibt mir da nicht zu sagen..
Da sind ja endlich die passenden Auszeichnungen für Helmut Kaltenegger :-)
(siehe Titelbild)
Vielen Dank für das Aufgreifen meines Kommentares und die tolle Umsetzung als Bild!
Ja viele Trolle der TGI AG Unterwegs, aber irgendwann hat es sich dann ausgetrollt. Das sidn so die letzten Zuckungen, getreu der Marschrichtung „Augen und zu und durch“
Sehr geehrter Herr Bremer,
Sie schreiben in Ihrem Artikel, es sei „kommunikativ ungewöhnlich“, dass die Kanzlei der TGI Sie direkt kontaktiert habe, obwohl bekannt gewesen sei, dass Sie anwaltlich vertreten werden, und dass im anwaltlichen Alltag grundsätzlich über die jeweiligen Rechtsanwälte kommuniziert werde. Wenn Sie jedoch ausdrücklich verlangen, dass anwaltliche Kommunikation ausschließlich über Ihren Anwalt zu erfolgen habe, wäre es aus Gründen der Rechtssicherheit zwingend erforderlich, diesen auch zu benennen. In Ihrem Impressum findet sich jedoch keinerlei Hinweis darauf, welche Kanzlei Sie vertritt, unter welcher Anschrift sie erreichbar ist oder wohin anwaltliche Schreiben adressiert werden sollen.
Nach § 5 Abs. 1 TMG müssen alle Informationen bereitgestellt werden, die eine „schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation“ ermöglichen. Wenn Sie anwaltliche Kommunikation ausschließlich über Ihren Rechtsbeistand wünschen, gehört dessen vollständige Kontaktangabe zwingend dazu. Andernfalls ist eine ordnungsgemäße Zustellung nicht möglich, und Ihr Verweis auf die anwaltliche Vertretung bleibt praktisch wirkungslos. Ich bitte Sie daher um Mitteilung und Ergänzung im Impressum, welche Kanzlei Sie offiziell vertritt und ob diese empfangsbevollmächtigt ist.
Besten Dank!
Anmerkung der Redaktion. Man sollte nur über Dinge schreiben die man genau kennt bzw. genau gelesen hat. Da haben Sie akuten Nachholbedarf. Die Kanlei Härting aus Berlin hatte sich meinem Rechtsanwalt gegenüber als Rechtsvertreter der TGI AG angezeigt, deren Wunsch war es eben nur über diese eine anwaltschaftliche Korrespondenz anbetrifft, zu führen.
Der nächste nebelkerzenwerfende Troll.
Genau, man sollte nur über Dinge schreiben die man genau kennt bzw. genau gelesen hat. Das gilt auch für inhaltliche Fragen zu Geschäftsmodellen. Was Sie nicht wissen oder verstehen, worauf Sie keine Antworten bekommen, darüber sollten Sie dann auch nicht schreiben.
Sie schrieben: „Aus unserer Sicht war zudem bemerkenswert, dass sich die Kanzlei mit ihrer E-Mail direkt an uns wandte, obwohl ihr bekannt war, dass wir in dieser Angelegenheit anwaltlich vertreten werden.“ Wenn ihr nicht nur bekannt war, dass sie anwaltlich vertreten werden, sondern auch die Kontaktdaten vorab mitgeteilt wurden, haben die eben versucht, erstmal direkt Sie zu kontaktieren.
Wissen Sie, ob es Aufgabe der neuen TGI-Kanzlei ist, auf inhaltliche Fragen Antworten zu geben? Dafür ist meines Wissens nach extra die TGI-Academy da. Der Anwalt könnte auch nur engagiert worden sein, um falsche Tatsachenbehauptungen, beleidigende, herablassende Kritik etc. aufzuspüren.
Wenn Sie schon der Öffentlichkeit mitteilen, wer die neue Kanzlei ist und welcher Anwalt konkret zuständig ist: Dürfen Ihre Leser dann auch wissen, welche Kanzlei mit welchem Anwalt Sie vertritt? Das wäre ein Transparenzschritt Ihrerseits. Denn Sie wollen uns ja sachlich informieren, warnen, und keine Gerüchte verbreiten oder Tatsachen verzerren. Vielen Dank im Voraus!
Anmerkung der Redaktion: Verfassen Sie bitte Kommentare nur unter einer Mail, dann aber bitte auch eine E-Mail die es dann wirklich gibt.
Werter JW, ich habe nicht erwartet, dass Sie das Offensichtliche zugeben. Natürlich sind Sie ein bezahlter Troll – kein Kunde würde so oft kommentieren. Und ich sage Ihnen: Es wird nicht die letzte aufsichtsrechtliche Meldung zur TGI AG bleiben.
Jeder investierte Anleger muss jetzt ganz klar zusehen, dass er sein Vermögen zurückbekommt, bevor es zu spät ist.
Warum haben Sie den Artikel mit der Überschrift: „TGI AG Rechtsanwälte Härting Berlin geht jetzt gegen alle Kritiker vor“ gelöscht?
Wo sind die Kommentare und der Artikel nun hin?
Nach dem Motto: Es gibt keinen Weg mehr raus, also tiefer rein“ oder was ist Ihre Strategie. Eine neutrale Berichterstattung sieht für mich anders aus. Ich bin enttäuscht und gespannt wie lange es Ihre Website noch geben wird.
Es wird bereits sehr gut in den Kommentaren geschrieben von J. W.
„Die eigentliche Frage lautet: Ist ein Privatunternehmen rechtlich oder ethisch verpflichtet, Presseanfragen eines kritischen Bloggers innerhalb von drei Werktagen zu beantworten — während laufender Behördenverfahren, während eine neue Anwaltskanzlei gerade mandatiert wird und während ein Wirtschaftsprüfbericht gerade den zuständigen Behörden zugeleitet wird?“
Anmerkung der Redaktion: Nein, kein Unternehmen muss eine Presseanfrage beantworten, darin ist die TGI AG ja gut. Fragen Sie doch bitte einmal Herrn Kaltenegger, warum jeder Rechtsanwalt nach kurzer Zeit „in den Sack haut“? Ich denke nicht, dass dies an meiner Berichterstattung liegt, sondern eher an möglicherweise fehlenden belastbaren Nachweisen zum Thema vorhandenes Gold.
Ein seriöser Rechtsanwalt wird sich natürlich immer seine Mandanten genauer anschauen, gerade dann, wenn drei Aufsichtsbehörden vor dem Unternehmen warnen. Seinen Rechtsanwälten gegenüber sollte man dann aber doch ehrlich sein, oder?
Ich weiß nicht, wie weit Ihr Verständnis von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen geht, aber der nächste Schritt der BaFin wird eine Rückabwicklungsverfügung sein. Spätestens dann wird Herr Kaltenegger offenlegen müssen, wo das angebliche Gold wirklich hinterlegt ist.
Vielleicht bleibt dann am Ende nur das goldige Gemüt der TGI AG.
Herr Bremer gibt wahrscheinlich die Hoffnung nicht auf, dass endlich weniger geredet und nachprüfbare Fakten geschaffen werden. Ihr Blabla von der Transparenz gegenüber Kunden ist doch Bullshit, passt aber zur TGI AG. Viele Kunden werden natürlich unruhig, und das hat nichts mit Herrn Bremer zu tun, sondern mit den Warnmeldungen der Finanzaufsichten in Liechtenstein, Österreich und Deutschland.
Wenn es sich bei der TGI AG auch um eine sektenähnliche Vereinigung handelt, wie einer meiner Vorkommentatoren anmerkte, so ist das gesamte Blablabla von Ihnen und Kaltenegger doch nur eine arglistige Täuschung der Kunden. Herr Bremer hat doch recht mit dem Hinweis, dass Herr Kaltenegger bereits jetzt die Kunden betrogen hat, denn er hat gar keine 24-Karat-Goldbarren gekauft, sondern Doré-Barren. Ich würde das auch Betrug nennen.
Erklären Sie mir bitte einmal, wie man diese Form der Barren insolvenzrechtlich absondern will, damit im Insolvenzfall nicht der Insolvenzverwalter darauf zugreift, sondern das dem Kunden wirklich auch rechtlich gehört. Da Sie ja so ein Verteidiger der TGI AG sind, können Sie an dieser Stelle uneingeschränkt bestätigen, dass es das Gold in ausreichendem Maße, wie dem Kunden zugesagt, wirklich gibt?
Bitte kein Blabla mit irgendwelchen Gutachten, die keiner gesehen hat und die nur Herr Kaltenegger kennt. Sie sind, wie ein Vorkommentator richtig schreibt, ein bezahlter Troll der TGI AG – das dürfte auch jeder gemerkt haben, der einigermaßen geradeaus denken kann. Sie sollten sich auf die Seite Ihrer Kunden stellen und ebenfalls Transparenz von der TGI AG fordern, aber bei Ihnen legt die TGI AG dann ein paar Schweizer Franken drauf, und Sie verfassen wieder Beiträge, die vollkommen am Thema vorbeigehen.
Für mich gehören Sie zu den mutmaßlichen Gaunern, ohne Wenn und Aber.
Sehr geehrter Dr. Külz,
ich nehme Ihren Kommentar zur Kenntnis und möchte zwei Dinge klar trennen: was ich inhaltlich beantworte und was ich rechtlich nicht einfach hinnehme.
Zur Sache:
Ich bin kein bezahlter Troll der TGI AG. Ich erhalte keine Schweizer Franken oder sonstige Zahlungen von der TGI AG für meine Kommentare. Ich bin seit fast drei Jahren Kunde und kommentiere aus eigenem Interesse aufgrund der aktuellen Informationen und Reaktionen hier und eigener Erfahrung. Diese Behauptungen sind unwahr. Ich fordere Sie hiermit auf, sie zurückzunehmen. Sollten sie stehen bleiben, werde ich die Plattformbetreiberin um Löschung ersuchen und mir weitere Schritte vorbehalten. Die Bezeichnung „Gauner“ weise ich ebenfalls ausdrücklich zurück.
Zur inhaltlichen Frage Doré-Barren vs. 24-Karat-Feingold:
Hier liegt denke ich ein Missverständnis vor, das Sie für sich am besten lösen können, wenn Sie sich genau anhören, wie die TGI AG selbst die Wirtschaftskette beschreibt: Der Weg zu den Rabatten, die die Kunden während der Wartezeit bekommen, und der Weg zum Feingoldbarren, den sie nach der Wartezeit geliefert bekommen. Die Rabatte müssen natürlich erwirtschaftet werden. Ich hörte mir eine Präsentation gestern wieder an und kann sie mittlerweile gut nachvollziehen. Wer nach eigener Prüfung Zweifel hat, sollte natürlich kein Gold mit diesem Modell kaufen, das ist eine völlig legitime individuelle Entscheidung. Aber das Angebot als Betrug zu verurteilen, ohne diesen Vorwurf zu belegen, halte ich für sachlich falsch, weswegen ich auf solche Kommentare versuche sachlich zu antworten.
Der am 22. April zunächst vorgestellte Wirtschaftsprüfbericht, den Sie als „Gutachten, das keiner gesehen hat“ bezeichnen, wird laut TGI zunächst genutzt, um sie den zuständigen Behörden zuzuleiten und die aktuell offenen Fragen zu klären. Wir werden also erfahren, wie die Behörden ihn werten.
Zur Frage der insolvenzrechtlichen Absonderung: Die AGB der TGI AG regeln den Eigentumsübergang durch Besitzkonstitut mit vollständiger Zahlung. Das Gold ist vertraglich dem Kunden zugeordnet und getrennt vom TGI-Eigenbestand verwahrt. Ob das im Insolvenzfall vor Gericht standhält, ist natürlich eine offene Rechtsfrage, aber es ist eine andere Frage als die, ob überhaupt Gold existiert und es vertraglich gesichert ist.
Ich bin kein unkritischer Verteidiger der TGI AG. Ich habe in meinen Kommentaren wiederholt auf offene Fragen hingewiesen, aber auch das Bedürfnis gehabt, Aussagen mit unbelegten Behauptungen, die Kunden beunruhigen und evtl. das Bild verzerren sollen, zu hinterfragen, gründlich zu recherchieren und sachlich darauf zu reagieren.
Für weitere Informationen zum Goldlieferungsweg empfehle ich die wöchentlichen TGI-Academy-Webinare, in denen genau diese Fragen offen beantwortet werden.
„Für weitere Informationen zum Goldlieferungsweg empfehle ich die wöchentlichen TGI-Academy-Webinare, in denen genau diese Fragen offen beantwortet werden.“
Sollten sie allerdings weiter Probleme mit ihrer Magnetfeldmatratzenauflage oder der Diamantpaste für ihr Handydisplay haben, sollten sie weiter Kaffeefahrten der Firma Herdieknete buchen. Die Herren mit den freundlichen Stimmen werden alles erklären! 😂
„Für weitere Informationen zum Goldlieferungsweg empfehle ich die wöchentlichen TGI-Academy-Webinare, in denen genau diese Fragen offen beantwortet werden.“
Sind das diese Seminare die von den Herren veranstaltet werden, die bei den entsprechenden Seminaren der GGMTrading jährliche Zahlungen der Aulicio Mining in Höhe der Hälfte des Kaufpreises, lebenslang und vererbbar versprochen haben? Genau so offen, genauso nachhaltig, genauso ehrlich?
https://forum.psiram.com/index.php?topic=18680.1035
Dieser Artikel wirft eine interessante Frage auf — nur leider nicht die, die Sie, Herr Bremer, vorgeben zu stellen.
Die eigentliche Frage lautet: Ist ein Privatunternehmen rechtlich oder ethisch verpflichtet, Presseanfragen eines kritischen Bloggers innerhalb von drei Werktagen zu beantworten — während laufender Behördenverfahren, während eine neue Anwaltskanzlei gerade mandatiert wird und während ein Wirtschaftsprüfbericht gerade den zuständigen Behörden zugeleitet wird?
Die Antwort ist nein. Weder deutsches noch österreichisches noch liechtensteinisches Recht verpflichtet Privatunternehmen zur Beantwortung von Presseanfragen. Auskunftspflichten gegenüber der Presse gelten für Behörden und öffentliche Stellen — nicht für AGs mit laufenden Rechtsverfahren. Das gilt für jedes Unternehmen in dieser Situation.
Wer tatsächlich ein Recht auf Antworten hätte, sind die Kunden — und die werden z. B. jeden Montag und Mittwoch in den TGI-Academy-Webinaren informiert und können dort ihre Fragen stellen. Ich hörte heute Abend zu und fand die aktualisierte Darstellung des Wegs zum Goldrabatt und zum Feingoldbarren nachvollziehbar und gut erklärt.
Ihr gelöschter Artikel mit der Überschrift: „TGI AG Rechtsanwälte Härting Berlin geht jetzt gegen alle Kritiker vor“ war vermutlich eine unwahre Tatsachenbehauptung und erklärt, warum Kanzlei Härting reagierte. Dass der Artikel danach inklusive aller Leserkommentare kommentarlos gelöscht ist aus Pressekodex-Sicht problematisch. Ziffer 3 verlangt unverzügliche Richtigstellung bei Fehlern, nicht stillschweigende Löschung.
Beim Rest folgen Sie dem bekannten Muster: selbst gesetzte Drei-Werktage-Frist, Schweigen als Schuldindiz, nächster Artikel. Wer dieses Muster über Wochen mit zuletzt täglichen Variationen anwendet, baut eine Erzählung, die durch Wiederholung und nicht durch Belege überzeugen soll.
Der Wirtschaftsprüfbericht wird den Behörden zugeleitet, also denjenigen mit tatsächlicher Entscheidungsgewalt. Dass eine Plattform ohne Aufsichtsstatus ihn nicht erhält, ist vermutlich keine Intransparenz, sondern eine sachgerechte Priorisierung. So verstehe ich es.
Kritische Berichterstattung ist notwendig. Der Maßstab für Seriosität sollte für beide Seiten gelten.