Es gibt Menschen, die sehen ein Stoppschild und denken: „Interessant. Das ist offensichtlich eine Aufforderung, schneller zu fahren.“
Und dann gibt es Simon Lodenschläger.
Denn was derzeit rund um die Verfügung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) gegen die TGI AG veröffentlicht wird, ist eine journalistische Leistung, die man nur mit großer Kreativität erklären kann. Oder mit einem kompletten Ausfall des Rückwärtsgangs.
Zur Erinnerung:
Die FMA hat festgestellt, dass die TGI AG mit mehreren Produkten ein bewilligungspflichtiges Einlagengeschäft betreibt, ohne die dafür notwendige Bewilligung zu besitzen.
Die Behörde ordnete deshalb die sofortige Einstellung des Vertriebs von drei Produkten an und verfügte außerdem, dass die dabei angenommenen Kundengelder nicht weiter gehalten werden dürfen.
Normalerweise würde man das als schlechte Nachricht bezeichnen.
In manchen Kreisen wird daraus allerdings plötzlich eine Erfolgsgeschichte.
Die Kunst, eine Niederlage als Triumph zu verkaufen
Der bemerkenswerteste Satz der Verteidigung lautet sinngemäß:
„Die FMA hat das vierte Produkt nicht verboten. Also muss es hervorragend sein.“
Das ist ungefähr so logisch, als würde ein Restaurant nach einer Lebensmittelkontrolle verkünden:
„Der Prüfer hat nur drei von vier Kühlräumen beanstandet. Das ist praktisch ein Michelin-Stern für den vierten.“
Tatsächlich sah sich die FMA inzwischen sogar genötigt, eine ausdrückliche Klarstellung zu veröffentlichen.
Darin erklärt die Behörde unmissverständlich:
Die FMA hat keine neuen oder angepassten Produkte genehmigt oder gutgeheißen.
Weiter heißt es:
Es kann kein Gütesiegel oder dergleichen daraus abgeleitet werden, dass sich die FMA zu bestimmten Produkten nicht äußert.
Mit anderen Worten:
Die FMA hat öffentlich erklärt, dass das angebliche Gütesiegel nicht existiert.
Und trotzdem wird weiterhin darüber geschrieben, als hätte die Behörde persönlich eine Goldmedaille verliehen.
Das erfordert eine bemerkenswerte Resistenz gegenüber schriftlichen Informationen.
Die Behörde sagt Nein. Der Artikel hört Ja.
Besonders faszinierend wird es dort, wo die Verfügung als bloße „Meinungsverschiedenheit“ dargestellt wird.
Das klingt harmlos.
Eine Meinungsverschiedenheit hat man darüber, ob Ananas auf Pizza gehört.
Eine Aufsichtsbehörde, die erklärt, dass ein Unternehmen ohne erforderliche Bewilligung ein Bankgeschäft betreibt, bewegt sich normalerweise in einer etwas anderen Gewichtsklasse.
Natürlich gilt:
Die Verfügung ist anfechtbar.
Natürlich entscheidet am Ende möglicherweise ein Gericht.
Natürlich ist noch nicht alles rechtskräftig.
All das stimmt.
Was allerdings nicht stimmt, ist die daraus gezogene Schlussfolgerung:
„Eigentlich ist das alles ein Gewinn für die TGI.“
Das erinnert an einen Boxer, der in der ersten Runde k.o. geht und anschließend erklärt:
„Mein Gegner hat mich zwar bewusstlos geschlagen, aber langfristig stärkt das meine Marke.“
Die Klarstellung, die offenbar niemand lesen wollte
Besonders unerquicklich wird die Sache dadurch, dass die FMA ihre Klarstellung nicht zufällig veröffentlichte.
Die Behörde schreibt ausdrücklich, dass derzeit zahlreiche Anfragen eingehen und falsche Behauptungen kursieren.
Behörden formulieren solche Sätze normalerweise nicht, weil ihnen langweilig ist.
Sie formulieren sie, weil Menschen Aussagen verbreiten, die schlicht nicht zutreffen.
Deshalb liest sich die Mitteilung der FMA fast wie eine direkte Antwort auf die Jubelmeldungen:
- Nein, wir haben keine Produkte genehmigt.
- Nein, wir haben kein Gütesiegel vergeben.
- Nein, aus unserem Schweigen kann man keine Zustimmung ableiten.
Klarer kann eine Behörde kaum werden, ohne zusätzlich Leuchtreklame anzubringen.
Die Realität bleibt unangenehm
Die eigentliche Ironie der ganzen Geschichte besteht darin, dass man die Situation gar nicht künstlich dramatisieren muss.
Die Fakten reichen völlig aus.
Eine Finanzaufsicht stellt fest, dass ein Unternehmen bestimmte Produkte ohne erforderliche Bewilligung anbietet.
Sie stoppt den Vertrieb.
Sie verlangt die Beendigung des Haltens der entsprechenden Kundengelder.
Sie veröffentlicht anschließend eine Sondermitteilung, weil falsche Darstellungen über ihre Entscheidung kursieren.
Das ist die Realität.
Daraus eine Erfolgsmeldung zu machen, ist ungefähr so überzeugend wie ein Kapitän, der nach einer Kollision mit dem Eisberg verkündet:
„Die gute Nachricht ist, dass die hintere Hälfte des Schiffes noch vollkommen intakt ist.“
Fazit
Natürlich darf die TGI AG gegen die Verfügung vorgehen.
Natürlich gilt bis zur endgültigen Entscheidung der Rechtsweg.
Aber wer aus einer behördlichen Untersagungsverfügung, einer öffentlichen Warnung und einer nachgeschobenen Klarstellung der Aufsicht ein „Momentum“, ein „Gütesiegel“ oder gar einen „großen Gewinn“ für das Unternehmen ableitet, hat entweder ein sehr originelles Verhältnis zu Fakten – oder den Knall tatsächlich noch nicht gehört.
Und genau deshalb lautet die eigentliche Schlagzeile:
Die FMA hat eine Verfügung erlassen. Simon Lodenschläger hat daraus eine Siegesurkunde gemacht. Das muss man auch erst einmal schaffen.
Wer ist eigentlich Simon Lodenschläger? Ist das ein Vertriebspartner der TGI?