TGI AG: Kaltenegger erklärt, das gesamte Kundengeld sei vorhanden – warum sollen Anleger dann selbst die Banken anschreiben?
In einer Videobotschaft vom 27. Oktober 2026 äußert sich Helmut Kaltenegger, Verwaltungsratschef der TGI AG aus Liechtenstein, erneut zu den ausstehenden Kundenauszahlungen. Seine zentrale Botschaft: Das Geld der Kunden sei vollständig vorhanden, liege allerdings auf blockierten Konten. Auch das für die Kunden bestimmte Gold sei von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden. Gleichzeitig empfiehlt Kaltenegger ungeduldigen Kunden, einen eigenen Rechtsanwalt einzuschalten, der die betroffenen Banken anschreiben könne. Doch wie sinnvoll ist dieser Vorschlag tatsächlich? Und weshalb sollen Kunden nun möglicherweise auf eigene Kosten versuchen, Geld freizubekommen, das nach Kalteneggers Darstellung vollständig vorhanden ist?
Kaltenegger versichert: Das vollständige Kundengeld ist da
Das Video vom 27. Oktober 2026 dauert rund zweieinhalb Minuten und enthält mehrere bemerkenswerte Aussagen.
Zunächst erklärt Kaltenegger, dass die TGI AG sämtliche betroffenen Verträge zum 31. Juli 2026 um Mitternacht zum damaligen Goldkurs abgerechnet habe.
Hintergrund sei die Verfügung der liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht FMA gewesen, die Teile des Geschäftsmodells als unerlaubtes Einlagengeschäft eingestuft hatte.
Für die Rückabwicklung und Auszahlung der Kunden habe das Unternehmen ursprünglich mindestens sechs bis acht Wochen eingeplant.
Inzwischen ist dieser Zeitraum verstrichen.
Kaltenegger begründet die ausstehenden Zahlungen nun damit, dass einerseits Goldbestände durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und andererseits Konten beziehungsweise Zahlungswege blockiert worden seien.
Dabei erwähnt er ausdrücklich Dr. Rose sowie einen von ihm als „ZD“ bezeichneten Zahlungsanbieter.
Seine entscheidende Behauptung lautet, dass die gesamten Kundengelder auf den Konten vorhanden seien und lediglich nicht ausgezahlt werden könnten.
Diese Aussage wäre für die Kunden von erheblicher Bedeutung, wenn sie durch entsprechende Bankunterlagen nachgewiesen werden könnte.
Allerdings enthält das Video weder aktuelle Kontostände noch Bankbestätigungen oder sonstige überprüfbare Belege, aus denen hervorgeht, dass sämtliche offenen Kundenforderungen tatsächlich vollständig gedeckt sind.
Es handelt sich deshalb zunächst um eine Erklärung des Unternehmensverantwortlichen, nicht um einen unabhängig geprüften Nachweis.
Warum sollen Kunden plötzlich ihre eigenen Anwälte einschalten?
Besonders kritisch erscheint uns ein weiterer Teil der Videobotschaft.
Kaltenegger empfiehlt Kunden, die nicht länger auf ihre Auszahlungen warten möchten, einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser könne dann die Banken anschreiben, bei denen die Konten blockiert seien.
Damit stellt sich eine entscheidende Frage:
Was soll ein Anwalt eines einzelnen TGI-Kunden bei einer Bank erreichen, wenn das betreffende Konto auf die TGI AG oder einen Zahlungsdienstleister lautet und aufgrund rechtlicher Maßnahmen blockiert ist?
Grundsätzlich besteht bei einem gewöhnlichen Bankkonto das Vertragsverhältnis zwischen der Bank und ihrem Kontoinhaber.
Ist die TGI AG Kontoinhaberin, kann ein einzelner Anleger nicht allein deshalb unmittelbar die Auszahlung eines bestimmten Betrags von dieser Bank verlangen, weil er gegenüber der TGI AG einen Zahlungsanspruch besitzt.
Eine Forderung gegen die TGI AG ist rechtlich nicht automatisch eine Forderung gegen deren Bank.
Hinzu kommt, dass bei einer behördlichen oder strafprozessualen Kontensperre regelmäßig nicht die Bank allein darüber entscheiden kann, wann und an wen Vermögenswerte freigegeben werden.
Soweit Vermögenswerte aufgrund einer strafprozessualen Sicherungsmaßnahme blockiert sind, müssten zunächst deren genaue Rechtsgrundlage, die zuständige Behörde und die Möglichkeiten einer Freigabe geklärt werden.
Ein einfaches Anwaltsschreiben an eine Bank würde eine solche Anordnung normalerweise nicht außer Kraft setzen.
Anders könnte die Situation aussehen, wenn Gelder rechtlich wirksam für einzelne Kunden getrennt gehalten werden, ein unmittelbares Aussonderungs- oder Herausgaberecht besteht oder die zuständige Behörde eine entsprechende Freigabe ermöglicht.
Ob dies im Fall der TGI AG zutrifft, lässt sich aus dem Video jedoch nicht entnehmen.
Die eigentliche Frage: Wem gehören die angeblich blockierten Gelder?
Die Aussage, sämtliche Kundengelder seien vorhanden, wirft weitere Fragen auf.
Auf welchen Konten befinden sich die Gelder tatsächlich?
Wer ist rechtlicher Kontoinhaber?
Sind es Konten der TGI AG, eines Zahlungsdienstleisters oder rechtlich getrennte Kundenkonten?
Welche Beträge liegen dort und in welcher Währung?
Sind diese Gelder zweckgebunden oder können auch andere Gläubiger Ansprüche darauf erheben?
Und vor allem: Können die vorhandenen Gelder tatsächlich sämtlichen Kundenforderungen zugeordnet werden?
Diese Fragen sind keineswegs nebensächlich.
Selbst wenn auf Konten erhebliche Geldbeträge vorhanden sein sollten, bedeutet dies nicht automatisch, dass diese ausreichen, um sämtliche Kunden vollständig auszuzahlen.
Ebenso wenig wäre dadurch bereits bewiesen, dass einzelne Kunden unmittelbare Rechte an bestimmten Kontoguthaben besitzen.
Wenn Kaltenegger erklärt, das vollständige Geld sei vorhanden, wäre aus Sicht der betroffenen Kunden deshalb eine unabhängige Bestätigung der Guthaben und ihrer rechtlichen Zuordnung wesentlich aussagekräftiger als eine weitere Videobotschaft.
Eine solche Bestätigung wird im vorliegenden Video nicht präsentiert.
Was ist mit dem beschlagnahmten Gold?
Nach Kalteneggers Darstellung wurde bei einer Hausdurchsuchung das gesamte Gold beschlagnahmt, das für Kundenlieferungen vorgesehen gewesen sei.
Auch hier gilt: Die Beschlagnahme von Vermögenswerten bedeutet nicht automatisch, dass diese verloren sind.
Sie bedeutet allerdings ebenso wenig, dass alle Kunden ohne Weiteres Anspruch auf die Herausgabe bestimmter Goldbestände haben.
Entscheidend wäre unter anderem, wem die einzelnen Goldbestände rechtlich gehören und ob bestimmte Barren bereits einzelnen Kunden zugeordnet waren.
Ein Kunde, der lediglich einen Anspruch gegen die TGI AG auf Lieferung einer bestimmten Goldmenge besitzt, steht rechtlich möglicherweise anders da als jemand, der bereits Eigentümer konkret identifizierbarer Barren geworden ist.
Wenn die Goldbestände tatsächlich beschlagnahmt wurden, wäre deshalb zu klären, welche Behörde die Maßnahme angeordnet hat, auf welcher Grundlage sie erfolgt ist und ob individuelle Herausgabeansprüche geltend gemacht werden können.
Auch hierzu bleibt die Videobotschaft konkrete Angaben schuldig.
Widersprüchliche Signale aus dem aufsichtsrechtlichen Verfahren?
Ein weiterer Punkt verdient Beachtung.
Die liechtensteinische FMA hatte am 26. Mai 2026 gegen die TGI AG Maßnahmen wegen des aus ihrer Sicht unerlaubten Einlagengeschäfts angeordnet.
Betroffen waren unter anderem die Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“.
Am 12. August 2026 erhielt die Beschwerde der TGI AG hinsichtlich der Anordnung zum weiteren Halten der entgegengenommenen Einlagen aufschiebende Wirkung.
Damit wurde die sofortige Vollziehbarkeit dieses Teils der Verfügung ausgesetzt. Über die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Anordnung war damit noch nicht abschließend entschieden. Das Vertriebsverbot blieb bestehen.
Die TGI AG selbst erklärte im August, dass sie aufgrund dieser Entscheidung vorerst nicht verpflichtet sei, die betroffenen Gelder im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Rückführungsanordnung zurückzuführen.
Das ist für Kunden insofern wichtig, als aufsichtsrechtliche Rückführungsanordnungen und individuelle vertragliche Rückzahlungsansprüche zwei unterschiedliche Dinge sind.
Auch wenn eine behördliche Rückführungsanordnung vorläufig nicht vollzogen werden muss, können einzelne Kunden weiterhin vertragliche Ansprüche auf Rückzahlung oder Lieferung haben.
Ob solche Ansprüche bestehen und fällig sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
Ist der Rat, selbst die Banken anzuschreiben, überhaupt sinnvoll?
Aus unserer Sicht ist der pauschale Rat an Kunden, über einen eigenen Anwalt die Banken anzuschreiben, zumindest erklärungsbedürftig.
Wenn tatsächlich alle Kundengelder vorhanden sind, wäre zunächst zu erwarten, dass die TGI AG beziehungsweise die rechtlich verantwortlichen Kontoinhaber selbst gegenüber den Banken und zuständigen Behörden die notwendigen Schritte zur Freigabe einleiten.
Kaltenegger erklärt zwar, dass die eigenen Rechtsanwälte bereits damit beschäftigt seien.
Warum nun zusätzlich einzelne Kunden mit eigenen Anwälten eine frühere Auszahlung erreichen können sollen, erläutert er jedoch nicht nachvollziehbar.
Dabei darf man einen wichtigen Punkt nicht übersehen:
Ein Kunde müsste für die Beauftragung eines Anwalts unter Umständen zusätzliche Kosten aufbringen, ohne dass sich aus Kalteneggers Erklärung eine konkrete Aussicht ergibt, dadurch tatsächlich schneller an sein Geld zu gelangen.
Eine anwaltliche Tätigkeit kann sehr wohl sinnvoll sein, etwa zur Prüfung und Durchsetzung persönlicher Ansprüche, zur Sicherung von Rechtspositionen oder zur Wahrung möglicher Fristen.
Ob hingegen ein bloßes Anschreiben der Banken zur Freigabe der angeblich gesperrten TGI-Gelder führt, ist eine völlig andere Frage.
Dafür fehlen im Video die erforderlichen Angaben.
Was sollten betroffene TGI-Kunden jetzt konkret tun?
Wer sein Geld oder Gold zurückhaben möchte, sollte aus unserer Sicht nicht vorschnell zusätzliche Kosten für einen unbestimmten Versuch aufwenden, irgendeine Bank zur Auszahlung zu bewegen.
Stattdessen sollten zunächst die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen geklärt werden.
Erstens: Kunden sollten die TGI AG schriftlich auffordern, ihre persönliche Forderung nachvollziehbar zu bestätigen. Dazu gehören insbesondere der Abrechnungsbetrag zum 31. Juli 2026, die noch offene Goldmenge und der bisherige Bearbeitungsstand.
Zweitens: Wenn die TGI AG die Nichtauszahlung mit blockierten Konten begründet, sollten Betroffene um Angaben dazu bitten, bei welcher Bank oder welchem Zahlungsdienstleister die Mittel liegen, wer Kontoinhaber ist und auf welcher rechtlichen Grundlage eine Auszahlung verhindert wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Bankgeheimnis und laufende Ermittlungen die Herausgabe bestimmter Informationen begrenzen können.
Drittens: Kunden sollten einen Anwalt zunächst mit der Prüfung ihrer Ansprüche gegen den vertraglich verantwortlichen Schuldner beauftragen. Erst danach lässt sich sinnvoll entscheiden, ob auch ein Vorgehen gegenüber einer Bank, einem Zahlungsdienstleister oder einer Ermittlungsbehörde rechtlich möglich ist.
Viertens: Wer physisches Gold herausverlangen möchte, sollte prüfen lassen, ob er bereits Eigentümer bestimmter Goldbestände ist oder lediglich einen vertraglichen Lieferanspruch besitzt. Auch die Frage nach einem möglichen Herausgabeverfahren für beschlagnahmte Gegenstände kann dabei eine Rolle spielen.
Fünftens: Betroffene sollten ihre bisherigen Auszahlungsanträge, Verträge, Kontoauszüge und sämtliche Korrespondenz sichern. Mögliche Verjährungsfristen oder andere rechtlich relevante Fristen müssen unabhängig von den öffentlichen Zusagen des Unternehmens geprüft werden.
Unser Fazit: Eine Behauptung ersetzt keinen Zahlungsnachweis
Die Videobotschaft vom 27. Oktober 2026 liefert eine Erklärung dafür, weshalb die TGI AG nach eigener Darstellung bislang nicht sämtliche Kunden ausgezahlt hat.
Sie liefert allerdings keinen überprüfbaren Nachweis dafür, dass tatsächlich genügend Geld und Gold vorhanden ist, um alle offenen Forderungen vollständig zu erfüllen.
Besonders bemerkenswert bleibt die Empfehlung, dass Kunden eigene Rechtsanwälte beauftragen könnten, um die Banken anzuschreiben.
Eine solche Maßnahme kann im Einzelfall sinnvoll sein. Eine direkte rechtliche Handhabe gegenüber den Banken ergibt sich daraus aber nicht automatisch.
Die zentrale Verantwortung für die Erfüllung bestehender Kundenverträge bleibt grundsätzlich bei dem jeweiligen vertraglichen Schuldner. Behördliche Beschlagnahmen oder Kontosperren können die tatsächlichen Möglichkeiten einer Erfüllung beeinflussen, beseitigen vertragliche Ansprüche jedoch nicht zwangsläufig.
Für betroffene Kunden ist deshalb nicht entscheidend, wie oft Helmut Kaltenegger versichert, dass sämtliche Gelder vorhanden seien. Entscheidend ist, ob diese Behauptung unabhängig belegt werden kann und auf welchem rechtlichen Weg die Kunden ihre Ansprüche tatsächlich durchsetzen können.
Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, sollten Anleger weitere Versprechungen kritisch prüfen, ihre rechtlichen Möglichkeiten klären lassen und nicht davon ausgehen, dass ein einfaches Anwaltsschreiben an eine Bank automatisch zur Auszahlung führt.
Redaktioneller Kommentar und rechtliche Einordnung – 30. Oktober 2026
Die rechtliche Bewertung stützt sich ergänzend auf die öffentlich zugänglichen Mitteilungen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein vom 28. Mai 2026, die FMA-Ergänzung vom 18. September 2026 und die Stellungnahme der TGI AG vom 15. August 2026.
Originaltranskript der Videobotschaft von Helmut Kaltenegger vom 27. Oktober 2026
[00:00:00.14] – Speaker 1
Ja, liebe TGI-Freunde, wie Sie ja wissen, am 31.07. haben wir um 0 Uhr abgerechnet. Das heißt, zum tagesaktuellen Kurs haben wir die Verträge abgebrochen. Der Grund war ja, Sie wissen ja, dass durch die FMA in Liechtenstein Einlagegeschäft vorgeworfen wurde. Und dann darauf, nach der Abrechnung, wurde dann über die Beschwerdekommission, wo wir Beschwerde eingereicht haben, Ja, wieder anders bewertet. Aber wir haben gesagt, mindestens 6 bis 8 Wochen brauchen wir, um alle, die was gesagt haben, wir wollen eine Rückabwicklung, auszuzahlen.
[00:00:39.15] – Speaker 1
Und genau das haben wir ja vorgehabt, dass wir pünktlich alles machen. Aber Sie wissen ja, bei der Hausdurchsuchung wurde ja das ganze Gold beschlagnahmt von der Staatsanwaltschaft. Das wäre ja auch gewesen für die Auslieferung der Kunden. Und dann zusätzlich durch die Maßnahmen von der FMA, durch die Staatsanwaltschaft, durch die Ermittlungen, durch die Presse sind Dr. Rose und die ZD, Sie wissen ja, das war unser Zahlungsanbieter, zusätzlich noch blockiert worden. Das heißt, das gesamte Kundengeld liegt auf den Konten plus die Beschlagnahmung der Goldwerte.
[00:01:14.04] – Speaker 1
Wir sind auf Hochdruck mit unseren Anwälten dran, dass wir a) wieder die Konten freikriegen und b) dass wir auch die beschlagnahmten Goldwerte wieder freikriegen. Aber diejenigen, die es nicht mehr erwarten können, können wir ja raten, dass sie einen eigenen Anwalt nehmen, um viel leichter Vielleicht die Banken anschreiben, wo blockiert worden ist, dass dort früher die Auszahlungen kommen, denn es sind ja Kundengelder. Also wir können nur versprechen, wir sind mit unserem Anwaltsteam dahinter, dass Sie wirklich schnell zu Ihrem Geld kommen, dass die Konten wieder frei werden oder dass die Beschlagnahme der Goldwerte wieder frei wird. Denn die gesamte Rückabwicklung der Gelder liegt auf den Konten. Also darum bitte, wenn Sie immer wieder schreiben: Auszahlen, wo ist mein Geld, wann kommt es etc.?
[00:02:06.03] – Speaker 1
Es liegt auf den Konten. Aber wie gesagt, diejenigen, die uns immer drohen, Staatsanwaltschaft und Anwälte und so weiter, das können sie ja gerne machen. Aber bitte denken Sie daran, das vollständige Geld für die Kunden ist da. Es ist ja da. Aber wir wurden blockiert auf den Konten, Beschlagnahme von den Goldwerten.
[00:02:28.04] – Speaker 1
Und darum kann ich nur sagen, vielleicht kann Ihr Anwalt ein bisschen für Sie tätig werden und die Banken anschreiben, denn Ihr Geld liegt ja auf unseren Konten. Also, wir bemühen uns, wir sind auf Hochdruck dahinter und werden uns wirklich mit allen Kräften bemühen, so schnell wie möglich die Konten und die Beschlagnahme von Gold wieder freizukriegen. In dem Sinne, alles Gute!
Redaktioneller Hinweis: Die Bewertung unterscheidet bewusst zwischen den Aussagen Kalteneggers, den öffentlich bestätigten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und den bislang unbelegten Angaben über vollständig vorhandene Kundengelder. Sie unterstellt weder eine zweckwidrige Verwendung von Kundengeldern noch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit.
Dieser Andreas Kotzmann- Krickl ist hoffentlich nicht der gleilautende Kameramann vom ORF….
Was der von sich gibt wäre mir als Arbeitgeber peinlich.
Die Fotos schauen zumindest sehr ähnlich aus.
Wenn er es nicht ist – alles gut.
Halt eine blöde Namensgleichheit.
Und ja – der ORF Kameramann – sollte Klarstellung vom anderer Kotzmann – Krickle verlangen.
Den Doppelnamen gibts sicher häufig….
Servas, Helmut – des war’s dann wohl! Na, Helmut, jetzt schaut’s aber ordentlich finster aus für di!
Wenn si des alles bewahrheiten sollt, was da so im Raum steht, dann gehst womöglich als einer der größten Sprücheklopfer in die österreichische Finanzg’schicht ein. Goldene Versprechungen, große Reden – und die Leut warten no immer auf ihr Geld! Und Helmut, eines kannst ma glauben: Mit dir wird si des Mitleid bei vielen Betroffenen mittlerweile ziemlich in Grenzen halten. Aber geh, i hätt da vielleicht no a geniale G’schäftsidee für di! **Mach doch a Crowdfunding-Aktion!** „Rettet den armen Helmut – damit seine Anwälte endlich die Konten und die angeblichen Tonnen Gold freikriegen!“
Des wär doch was, oder?
Und wenn’s juristisch wirklich eng werden sollt, brauchst vielleicht glei a zweite Sammelaktion. Weil a Strafverteidiger arbeitet bekanntlich ned für a Leberkässemmel und a freundliches „Pfiat di Gott!“.
Dein Wiener Anwalt wird di hoffentlich ordentlich beraten. Und falls es tatsächlich irgendwann zu einer Verurteilung mit Häfnstrafe kommen sollt, kann er di wenigstens bis zur letzten Instanz begleiten.
Aber bevor ma vom Häfn reden, muss natürlich erst einmal geklärt werden, ob überhaupt strafbare Handlungen vorliegen.
Weißt, Helmut, des größte Problem is nämlich ned, dass du angeblich ned an dein Gold rankommst. Des Problem is, dass die Leut ned an ihr Geld rankommen!**
Und jetzt wär’s vielleicht an der Zeit, weniger G’schichten zu erzählen und mehr Antworten zu liefern.
Denn eines is sicher:
Mit an goldenen Schmäh kannst in Wien vielleicht an Kaffeehaus-Tisch unterhalten. Aber offene Forderungen kannst damit ned bezahlen!**
Also, Helmut: Baba und fall ned – und vor allem: Wo bleibt des Geld?
Und nach wie vor finden sich Jubelperser auf Trustpilot:
„Ich bin seit bald 1,5 Jahren dabei. Pünktliche Abrechnung, problemlos reinvestieren oder Teilinvestieren der Rabatte und der Rest auf Auszahlung. Kommt bisher immer an. Der Schritt von Lichtenstein weg, hat bisher nur positive Erfahrungen für mich gebracht, da mittlerweile auch die Aus- sowie Einzahlungen per Krypto- möglich sind und das Theater mit den sich weigernden Banken und Umwege suchen, entfällt.“
Wäre es nicht an der Zeit, dass die Behörden zumindest eine offizielle Stellungnahme abgeben, um diesen Unsinn Einhalt zu gebieten; wenn schon (noch) keine anderen härteren Massnahmen ergriffen werden. Es gilt, bereits Betroffene, aber auch neue „Kunden“ vor diesen Aktivitäten zu schützen. Bei Benko und Co war das ja auch kein Problem, ….. das als Frage..?
Ich denke auch, die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft könnte ja eine Erklärung abgeben, ob sie wirklich physisches Gold beschlagnahmt haben – davon war ja bis diese Woche nie die Rede.
Und wenn eine Krypto-Rückzahlung angeblich so problemlos ist, warum empfiehlt Herr Kaltenegger seinen Kunden nicht einfach diesen Weg?
Das Pfeifen im Walde, genau wie bei (D)Boris.
Vielleicht ist aber auch der selbe Qualitätsjurist wie beim letzten Mal in Österreich mit den Ermittlungen betraut?
,,, ja, zB, und wieviel an Menge; würde den Sektenmitgliedern vielleicht auch mal die Augen öffnen. mg, g, kg, t, …, obwohl das ganze ist ein Lehrbeispiel im Aufbau einer Sekte, die alles glaubt … Jetzt sind die Behörden und Banken schuld, dass das Geld, dass abgenommen wurde weg ist, Trumpismus in seiner Vollendung …, würde es in Helmisuns umbenennen …
Jede Bank stellt Kontoauszüge bereit. Jede Behörde belegt mit Protokoll, was beschlagnahmt wurde. Wieso werden diese Belege zur Beruhigung der Gemüter der Investoren nicht vorgelegt? Nun ja – die Antwort kann sich wohl jeder vorstellen. Ein Wunder, dass Kaltenegger noch nicht untergetaucht ist und sein MLM-Betrug noch weiter mit voller Inbrunst bewirbt, obwohl die Pyramide bereits offensichtlich zerfallen ist, da sie innen hohl war…
Ich glaube Du bist einfach ein Lügner, wahrscheinlich bezahlt. Wenn nur das Gold für die Schweiz (10% des Umsatzes) beschlagnahmt wurde, warum werden dann die restlichen 90% geliefert? Na ja das Kartenhaus stürzt ein, da helfen auch Deine „Bemühungen“ hier uns und Deinen Opfern das Konstrukt noch schönzureden nichts mehr.
@Thomas der Lügnerkommentar richtet sich natürlich an @Boris
ja, das mit (B)oris und (D)oris ging mir auch durch den Kopf; (H)oris wäre wohl der wahre Name …
Hat gerade Kaltenegger nicht noch erzählt er hätte 2,2 Tonnen Gold aus Sierra Leone verkauft? Hat er die auch auf ein gesperrtes Konto überwiesen?
Wenn Anfang Juni alle Gelder der TGI AG Liechtenstein eingefroren wurden was für Gelder wurden dann bitte den Zahlschafen und Weitersotrotteln bei der Trustgold International Ltd. auf Mauritius auf ihren virtuellen Konten Anfang August gutgeschrieben? Und durch was sind die gedeckt? Den 750- Millionen- Bond? 😂🤡
„In dem Sinn, alles Gute“ ist ein schöner Schlusssatz. Famous last words. Na, das war’s ja dann wohl.
Wenn das ernstgemeint sein sollte mit den Schreiben an „die Banken“, könnte er ja auch mal sagen, an welche Banken die Anwälte denn ihre Schreiben richten sollen. (Jetzt mal davon abgesehen, dass das Anschreiben von Banken, wie im Artikel ja auch beschrieben ist, ohnehin Unsinn ist. Selbst bei nicht blockierten Geldern kann ich ja nicht die Bank meines Schuldners anschreiben, sie sollen mir bitte mein Geld überweisen. Also, schreiben kann man natürlich schon, wird halt nur nichts nützen.)
Ich würde ja schon lange Flucht- und Verdunkelungsgefahr sehen. Tatbegehungsgefahr sowieso, er wirbt ja von seiner neuen Firma schon wieder neue Opfer an.
… ja, das ist halt Logik, wie von dir klar erfasst …; aber als ein Zeichen unserer Gesellschaft: Diese wurde abgeschafft, oder lasse es mich so formulieren: das ist das wahre PISA Ergebnis …..
Das siehst man ja in der Rhetorik von HK und den Jüngern, die den Unsinn glauben und verteidigen.
Blöd ist nur, dass früher solche Idioten im Ort am Stammtisch Resonanz fanden; mittlerweile über social media, du alle Menschen auf diesem Erdball erreichst.
Gleichzeitig bin auch erstaunt, dass offenbar fehlende Bildung nicht monetärer Potenz im Weg ist; haben diese Leute, mit solch einem Verständnis und IQ das investierte Volumen selbst verdient – oder geerbt? …
In (West-)Deutschland und Westeuropa ist eine Generation von Erben herangewachsen.
Die Hausdurchsuchung war am 2. Juni, Ende Juli erklärt der CEO, innert 6 – 8 Wochen Geld ausbezahlt wird und nun, Ende Oktober will Helmut glaubhaft machen, dass das Gold beschlagnahmt und die Konten gesperrt seien.
Eigentlich wäre das eine gute Information, denn das würde auch bedeuten, dass das Geld nicht irgendwo nach Afrika abgeflossen ist.
Aber wwer glaubt dem Helmut noch ein Wort?
BTW: Beim von ihm als „ZD“ bezeichneten Zahlungsanbieter dürfte es sich um die aus News Recherchen bekannt gewordene vorarlbergische C-T GmbH handeln.
Dass in Vaduz physisches Gold lagerte, sagen sie aber das erste Mal.
Und was tun sie, sollte die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft abstreiten, Gold beschlagnahmt zu haben?
Dies war immer so, die ganzen Lieferungen & Abholungen für die Schweiz erfolgen via Liechtenstein. Zukünftig dann an einem anderen Standort, nicht Wien nein. 🤭
Übrigens Auszahlungen funktionieren via Wallet tadellos auch für 5-stellige Beträge!
Haben Sie selber schon mal Kryptogeld bekommen oder kennen Sie jemanden, der welches bekommen hat, oder haben Sie das nur gehört?
@ Urs: Ich wie auch andere, und nicht nur 2-3 Partner. Es wird auch empfohlen, via Wallet auszuzahlen.
Es giebt zwar eine leichte Gebühren via Binance aber das Geld kommt an, schnell.
@ Bhagwan: Ich lasse Dich in deinem Glauben, denn wirst du vom Gegner unterschätzt, ist dies Oft ein Vorteil…. 😅 Klar erfolgt der Versand für die anderen Ländern nicht aus Vaduz, wie geschrieben nur die Schweiz. Abwarten, dies hast du schon vor Monaten gesagt, geschrieben. Für dies braucht es aber etwas mehr Insider wissen. 😛
Boris bist Du Doris?!
@Boris Wäre ja mal schön Dein Insiderwissen würde uns die Bilanzen, Einzahlungen, Auszahlungen und Gewinne der TGI und ihrer Partner vermitteln aber Du bist ja menr so eine Sprechpuppe die immer die neuesten Gedankenfürze Deines Gurus Kaltenegger einfach nur nachplappert.
🤣 Provokateur….
@Boris @theinsider Freu mich schon auf Deine Belege der aktuellen Multimillionen-Euro-Goldtransportflüge der Trust Gold International………..
Oh tschuldige, die sind natürlich strenggeheimes Betriebsgeheimnis so wie alle Einnahmen von Partnerfirmen der letzten acht Jahre auch…..
Ich glaube Du bist einfach ein Lügner, wahrscheinlich bezahlt. Wenn nur das Gold für die Schweiz (10% des Umsatzes) beschlagnahmt wurde, warum werden dann die restlichen 90% geliefert? Na ja das Kartenhaus stürzt ein, da helfen auch Deine „Bemühungen“ hier uns und Deinen Opfern das Konstrukt noch schönzureden nichts mehr.
Es ist eine unangenehme Eigenheit von attestierten Konten oder Gegenständen, gerade nicht mehr in der Verfügungsgewalt der Banken oder Besitzer zu liegen. Daran würden auch anwaltliche Begehren von Anlegern nichts ändern. Sie können die Banken anschreiben lassen, soviel sie wollen – sinnlos.
Ich schätze mal, die Autokorrektur hat aus „arretiert“ „attestiert“ gemacht?