Die SD 13 GmbH mit Sitz im brandenburgischen Zossen ist Gegenstand eines Insolvenzantrags. Das Amtsgericht Potsdam hat am 30. Oktober 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit soll das vorhandene Unternehmensvermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesichert werden.
Die Gesellschaft hat ihren Geschäftssitz in der Baruther Straße 23, 15806 Zossen, und ist beim Amtsgericht Potsdam unter der Handelsregisternummer HRB 32908 P eingetragen. Als Geschäftsführer wird Robert Besir geführt.
Mit Beschluss vom 30. Oktober 2026 um 15:00 Uhr ordnete das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Insolvenzordnung (InsO) an.
Rechtsanwalt Björn-Till Till zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Björn-Till Till mit Kanzleisitz am Kurfürstendamm 66 in Berlin bestellt.
Das Gericht verfügte zugleich einen Zustimmungsvorbehalt. Danach sind Verfügungen der SD 13 GmbH nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter diesen zustimmt.
Die Einschränkung betrifft ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen gegenüber Kunden oder anderen Geschäftspartnern.
Damit soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft während des vorläufigen Verfahrens zum Nachteil der Gläubiger verändert.
Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten bislang unbekannt
Welche wirtschaftlichen Umstände zu dem Insolvenzantrag geführt haben, lässt sich dem veröffentlichten Gerichtsbeschluss nicht entnehmen.
Ebenso fehlen bislang Angaben zur Höhe möglicher Verbindlichkeiten, zur Zahl betroffener Beschäftigter und zu den weiteren Geschäftsperspektiven des Unternehmens.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet nicht automatisch, dass der Geschäftsbetrieb eingestellt wird oder eine endgültige Insolvenz bereits feststeht.
Wie geht es für die Gläubiger weiter?
Im nächsten Schritt werden die wirtschaftliche Situation der SD 13 GmbH und die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geprüft.
Sollte das Verfahren eröffnet werden, können Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nach entsprechender gerichtlicher Aufforderung beim dann bestellten Insolvenzverwalter anmelden.
Bis dahin sollten Geschäftspartner die angeordneten Verfügungsbeschränkungen beachten.
Das Insolvenzverfahren wird beim Amtsgericht Potsdam unter dem Aktenzeichen 650 IN 167/26 geführt.
Gegen den Beschluss ist innerhalb der gesetzlichen Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde möglich.
Für die Gläubiger der SD 13 GmbH bleibt entscheidend, ob ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind und ob eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens wirtschaftlich möglich erscheint. Hierzu enthält die bisherige Gerichtsentscheidung noch keine konkreten Aussagen.
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