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Kreuzberger Lebensbrücke gGmbH in finanziellen Schwierigkeiten – Amtsgericht Passau ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

viarami (CC0), Pixabay
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Die Kreuzberger Lebensbrücke gGmbH mit Sitz im niederbayerischen Röhrnbach befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Passau hat am 2. November 2026 entsprechende Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Gesellschaft mit Geschäftsanschrift Bahnhofstraße 3, 94133 Röhrnbach, hatte selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Geschäftsführerin des Unternehmens ist Ramona Edenharter. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Passau unter der Handelsregisternummer HRB 7012 eingetragen.

Das Insolvenzgericht ordnete am 2. November 2026 um 09:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Insolvenzordnung (InsO) an. Ziel dieser Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Rechtsanwalt Bastian Kainz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Bastian Kainz aus Tittling bestellt. Er soll die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft begleiten und die Sicherung des Schuldnervermögens gewährleisten.

Das Gericht verfügte zudem einen sogenannten Zustimmungsvorbehalt. Damit sind Verfügungen der Kreuzberger Lebensbrücke gGmbH nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt.

Diese Einschränkung betrifft ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen gegenüber Dritten.

Wie geht es für die Gesellschaft weiter?

Mit der gerichtlichen Entscheidung ist das Insolvenzverfahren noch nicht endgültig eröffnet. Zunächst müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung geprüft werden.

Welche konkreten wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu dem Insolvenzantrag geführt haben, geht aus dem veröffentlichten Beschluss nicht hervor. Ebenso liegen darin keine Informationen über mögliche Auswirkungen auf Beschäftigte, Geschäftspartner oder die Fortführung der Tätigkeit vor.

Ob eine Sanierung oder Fortführung der Gesellschaft möglich ist, bleibt daher abzuwarten.

Gläubiger sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen

Für bestehende Gläubiger ist insbesondere der angeordnete Zustimmungsvorbehalt von Bedeutung. Zahlungen und sonstige Verfügungen der Gesellschaft unterliegen nun den gerichtlich festgelegten Einschränkungen.

Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, wird das Gericht über die weiteren Schritte und insbesondere über die Anmeldung von Insolvenzforderungen informieren.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Passau unter dem Aktenzeichen IN 321/26 geführt.

Gegen den Beschluss kann innerhalb der gesetzlichen Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass die Geschäftstätigkeit der Kreuzberger Lebensbrücke gGmbH eingestellt wurde. Eine entsprechende Feststellung enthält der gerichtliche Beschluss nicht.

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