Startseite Allgemeines TGI AG: Klartext ist gut – noch besser sind nachvollziehbare Belege
Allgemeines

TGI AG: Klartext ist gut – noch besser sind nachvollziehbare Belege

CharlesRondeau (CC0), Pixabay
Teilen

In der jüngsten Ausgabe von TGI TV wurde von Helmut Kaltenegger einmal mehr angekündigt, künftig „Klartext“ reden zu wollen. Eine Ankündigung, die grundsätzlich zu begrüßen ist. Gerade Unternehmen, die Finanz- oder Goldprodukte vertreiben, sollten größten Wert auf Transparenz legen. Schließlich geht es um das Vertrauen der Kunden und oftmals um erhebliche Vermögenswerte.

Doch Klartext bedeutet mehr als markige Worte oder emotionale Auftritte vor der Kamera.

Klartext bedeutet vor allem: Behauptungen müssen belegbar sein.

Große Ankündigungen

Im aktuellen Livestream wurden zahlreiche Aussagen getroffen, die aufhorchen lassen.

Unter anderem ist die Rede von:

  • einem Bond, der künftig bei Euroclear gelistet sein soll,
  • Vermögenswerten von zunächst rund 500 Millionen Euro,
  • einer geplanten Steigerung auf zwei bis drei Milliarden Euro,
  • weiteren Goldminen, die erworben worden seien,
  • umfangreichen Vermögenswerten zur Absicherung der Kunden,
  • sowie zusätzlichen Sicherheiten für alle Goldkäufer.

Darüber hinaus wird mehrfach erklärt, dass sämtliche Kunden vollständig abgesichert seien und der angekündigte Bond künftig als zusätzlicher Sicherheitsmechanismus dienen werde. Gleichzeitig wird angekündigt, man werde Experten einladen, die die Konstruktion erläutern sollen.

Das alles klingt beeindruckend.

Doch gerade weil die Aussagen so weitreichend sind, stellen sich zwangsläufig Fragen.

Vertrauen entsteht durch Dokumente

Im Finanzbereich genügt es nicht, etwas zu behaupten.

Dort gilt seit Jahrzehnten ein einfacher Grundsatz:

Je außergewöhnlicher ein Geschäftsmodell erscheint, desto wichtiger sind unabhängige Nachweise.

Wer erklärt, Vermögenswerte im Umfang von mehreren hundert Millionen Euro zu besitzen, sollte diese selbstverständlich auch dokumentieren können.

Wer behauptet, Goldminen erworben zu haben, kann entsprechende Kaufverträge oder Registereinträge vorlegen.

Wer erklärt, Goldbestände vorzuhalten, sollte Lagerbestätigungen unabhängiger Verwahrer veröffentlichen können.

Wer von einer Bond-Struktur spricht, die über Euroclear abgewickelt werden soll, kann nach erfolgter Registrierung die entsprechenden Dokumente präsentieren.

Und wer erklärt, sämtliche Kunden seien vollständig abgesichert, sollte nachvollziehbar erläutern können, wodurch diese Absicherung konkret erfolgt und welche rechtlichen Ansprüche daraus entstehen.

Viele Aussagen – viele offene Fragen

Gerade das aktuelle Video wirft zahlreiche Fragen auf.

So wird erklärt, dass der Bond bereits existiere und lediglich noch die technische Listung bei Euroclear erfolge. Gleichzeitig wird von Vermögenswerten gesprochen, die als Sicherheit dienen sollen.

Hier stellen sich unter anderem folgende Fragen:

  • Wer ist der Emittent des Bonds?
  • Welcher Prospekt liegt diesem Finanzinstrument zugrunde?
  • Wurde ein Prospekt von einer zuständigen Aufsichtsbehörde gebilligt, sofern dies rechtlich erforderlich ist?
  • Welche Vermögenswerte sichern den Bond tatsächlich ab?
  • Wer hat diese Vermögenswerte bewertet?
  • Existieren unabhängige Bewertungsgutachten?
  • Wer verwahrt das Gold?
  • Gibt es unabhängige Wirtschaftsprüfer, die diese Bestände bestätigt haben?
  • Wer kontrolliert die behaupteten Minenbeteiligungen?

Gerade im Finanzbereich sind solche Informationen keine Besonderheit.

Sie gehören vielmehr zum Standard jeder transparenten Vermögensstruktur.

Das Thema Prospekt

Ein weiterer Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit.

In der Sendung wird mehrfach über neue Produkte, Goldmodelle und zusätzliche Sicherheiten gesprochen.

Sollten hierbei Finanzinstrumente öffentlich angeboten werden, stellt sich zwangsläufig die Frage nach den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

Ein Prospekt ist kein bürokratisches Hindernis.

Er dient dem Schutz der Anleger.

Darin müssen unter anderem Risiken, Geschäftsmodell, Vermögenslage und Verantwortlichkeiten offengelegt werden.

Ob für ein konkretes Angebot tatsächlich eine Prospektpflicht besteht, hängt selbstverständlich von der jeweiligen rechtlichen Ausgestaltung und den anwendbaren Vorschriften ab.

Gerade deshalb wäre es hilfreich, wenn das Unternehmen hierzu eindeutig Stellung beziehen würde.

Nachweise statt Diskussionen

Bemerkenswert ist auch, dass in der Sendung mehrfach betont wird, Kritiker würden falsche Behauptungen aufstellen und Aufsichtsbehörden würden sich irren. Gleichzeitig wird angekündigt, künftig weniger zu reden und stattdessen mehr zeigen zu wollen.

Genau darin liegt der entscheidende Punkt.

Wenn Unterlagen existieren, sollten sie veröffentlicht werden.

Nicht selektiv.

Nicht in Form einzelner Screenshots.

Sondern vollständig und nachvollziehbar.

Dazu könnten beispielsweise gehören:

  • aktuelle testierte Jahresabschlüsse,
  • Nachweise über Goldbestände,
  • Verwahrbestätigungen,
  • Eigentumsnachweise der Minen,
  • Beteiligungsverträge,
  • Bewertungsberichte,
  • die angekündigte Euroclear-Dokumentation,
  • gegebenenfalls ein gebilligter Prospekt,
  • sowie unabhängige Prüfberichte.

Damit würden viele Diskussionen vermutlich innerhalb weniger Minuten beendet.

Eine faire Bitte an Herrn Kaltenegger

Sehr geehrter Herr Kaltenegger,

Sie haben angekündigt, künftig Klartext reden zu wollen.

Das ist ausdrücklich zu begrüßen.

Noch überzeugender wäre allerdings, wenn den Worten nun nachvollziehbare Belege folgen würden.

Zeigen Sie die Unterlagen.

Zeigen Sie die Eigentumsnachweise der Goldbestände.

Zeigen Sie die Dokumentation der Minenbeteiligungen.

Veröffentlichen Sie die angekündigte Euroclear-Registrierung des Bonds, sobald diese abgeschlossen ist.

Erklären Sie transparent die rechtliche Struktur des aktuellen Geschäftsmodells.

Legen Sie – soweit gesetzlich erforderlich – die entsprechenden Prospektunterlagen oder erläutern Sie nachvollziehbar, weshalb nach Ihrer Auffassung keine Prospektpflicht besteht.

Denn Transparenz entsteht nicht dadurch, dass man erklärt, transparent zu sein.

Transparenz entsteht dadurch, dass unabhängige Dritte die behaupteten Tatsachen überprüfen können.

Fazit

Niemand sollte ein Unternehmen allein aufgrund von Gerüchten beurteilen.

Genauso wenig sollten Kunden allein aufgrund von Ankündigungen investieren.

Gerade im Finanzbereich gilt ein einfacher Grundsatz:

Behauptungen schaffen Aufmerksamkeit.

Dokumente schaffen Vertrauen.

Wenn sämtliche angekündigten Vermögenswerte, Goldbestände, Minenbeteiligungen und Sicherheiten tatsächlich in der dargestellten Form existieren, dann dürfte ihre nachvollziehbare Offenlegung der überzeugendste Beweis für die Seriosität des Geschäftsmodells sein.

Und genau das wäre am Ende der eigentliche Klartext.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Was ist Euroclear überhaupt?

Euroclear ist keine Bank für Privatkunden und auch keine Aufsichtsbehörde.

Euroclear mit Sitz in Brüssel gehört zu den weltweit größten Central Securities Depositories (CSD), also Zentralverwahrern für Wertpapiere. Über Euroclear werden täglich Wertpapiertransaktionen in Milliardenhöhe abgewickelt.

Zu den Aufgaben von Euroclear gehören unter anderem:

  • Verwahrung von Anleihen und Wertpapieren
  • Abwicklung von Wertpapiergeschäften
  • Verwaltung von Zins- und Dividendenausschüttungen
  • Unterstützung internationaler Emissionen von Anleihen

Wichtig ist:

Euroclear prüft grundsätzlich nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich sinnvoll oder seriös ist.

Euroclear ersetzt weder

  • eine Bankenaufsicht,
  • eine Prospektprüfung,
  • noch einen Wirtschaftsprüfer.

Bedeutet eine Euroclear-Registrierung automatisch Seriosität?

Nein.

Das wäre ein häufiger Irrtum.

Selbst wenn eine Anleihe oder ein Wertpapier später tatsächlich über Euroclear abgewickelt werden kann, bedeutet das lediglich, dass dieses Wertpapier technisch über das internationale Verwahrungssystem handelbar beziehungsweise verwahrbar ist.

Es bedeutet nicht automatisch, dass

  • genügend Vermögenswerte vorhanden sind,
  • Gold existiert,
  • das Geschäftsmodell wirtschaftlich funktioniert,
  • Anleger kein Risiko tragen.

Bewertung der Aussagen aus dem Video

1. „Wir haben einen Bond über 500 Millionen Euro.“

Diese Aussage lässt sich derzeit öffentlich nicht überprüfen.

Für eine belastbare Bewertung wären erforderlich:

  • Emissionsbedingungen
  • Name des Emittenten
  • ISIN
  • Wertpapierkennnummer
  • Prospekt (soweit erforderlich)
  • Verwahrstelle
  • Sicherheiten

Ohne diese Informationen bleibt es zunächst eine Behauptung.


2. „Der Bond kommt zu Euroclear.“

Auch diese Aussage ist grundsätzlich möglich.

Viele internationale Anleihen werden tatsächlich über Euroclear abgewickelt.

Allerdings wäre interessant:

  • Ist die Zulassung bereits erfolgt?
  • Existiert bereits eine ISIN?
  • Wurde der Bond emittiert?
  • Wer verwahrt ihn?

Bis entsprechende Nachweise vorliegen, handelt es sich ebenfalls lediglich um eine Ankündigung.


3. „Der Bond ist mit Gold abgesichert.“

Das wäre ein erheblicher Unterschied zu einer normalen Unternehmensanleihe.

Dann stellen sich sofort Fragen wie:

  • Wo liegt das Gold?
  • Wem gehört das Gold?
  • Wer hat die Eigentumsverhältnisse geprüft?
  • Gibt es Lagerbestätigungen?
  • Gibt es Wirtschaftsprüfer?
  • Gibt es unabhängige Inventurberichte?

Diese Nachweise wären grundsätzlich problemlos möglich.


4. „Wir besitzen Goldminen.“

Auch das lässt sich objektiv belegen.

Zum Beispiel durch:

  • Handelsregister
  • Eigentumsregister
  • Kaufverträge
  • Konzessionsunterlagen
  • Jahresabschlüsse der Minengesellschaften

Wenn Minen tatsächlich erworben wurden, existieren hierzu zwangsläufig umfangreiche Unterlagen.


5. „Alle Kunden sind vollständig abgesichert.“

Das ist wahrscheinlich die weitreichendste Aussage.

Juristisch stellt sich sofort die Frage:

Woraus ergibt sich diese Absicherung?

Beispielsweise:

  • Bankgarantie?
  • Treuhandkonto?
  • Pfandrecht?
  • Sicherungsübereignung?
  • Grundschuld?
  • Versicherung?
  • Garantiezusage?

Eine bloße Aussage ersetzt keinen rechtlichen Sicherungsmechanismus.

Warum wäre Transparenz jetzt so wichtig?

Die TGI-Unternehmensgruppe steht bereits im Fokus mehrerer Finanzaufsichtsbehörden.

Nach den bislang bekannten Veröffentlichungen haben unter anderem

  • die BaFin (Deutschland),
  • die FMA Liechtenstein
  • sowie die FMA Österreich

aufsichtsrechtliche Maßnahmen beziehungsweise Warnungen ausgesprochen.

Gerade deshalb wäre jetzt maximale Transparenz der beste Weg.

Was könnte TGI relativ einfach veröffentlichen?

Wenn die Aussagen zutreffen, könnten beispielsweise veröffentlicht werden:

  • Lagerbestätigungen der Goldbestände
  • Eigentumsnachweise
  • Wirtschaftsprüfertestate
  • Gutachten unabhängiger Sachverständiger
  • Bond-Dokumentation
  • ISIN
  • Euroclear-Bestätigung
  • gegebenenfalls Wertpapierprospekt
  • Bewertungsgutachten

Mein Fazit

Die im Video getätigten Aussagen sind teilweise sehr weitreichend. Sie sind nicht schon deshalb falsch, weil sie bislang nicht öffentlich belegt sind. Umgekehrt gelten sie aber auch nicht allein deshalb als bewiesen, weil sie in einem Video vorgetragen werden.

Aus Sicht eines objektiven Beobachters wäre es nun naheliegend, dass die angekündigten Nachweise veröffentlicht werden. Das würde viele offene Fragen beantworten und könnte Vertrauen schaffen.

Gerade die Berufung auf Euroclear sollte dabei nicht missverstanden werden: Eine Verwahrung oder technische Abwicklung über Euroclear ist kein Qualitätssiegel für ein Geschäftsmodell und ersetzt weder eine aufsichtsrechtliche Genehmigung noch den Nachweis, dass die behaupteten Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind. Entscheidend bleiben überprüfbare Dokumente und unabhängige Bestätigungen.

10 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime : „Anleger sollten bei solchen Börsenwerbungen äußerst vorsichtig sein“

Frage: Herr Reime, derzeit wird die Aktie von MAX Power Mining mit...

Allgemeines

Indien vor Mega-Börsengängen: Jio und National Stock Exchange schreiben Geschichte

Indiens Kapitalmarkt steht vor einem historischen Moment: Mit Jio Platforms, der Digitalsparte...

Allgemeines

Wenn Strafe mehr sein soll als Freiheitsentzug

Der Fall der Frauen im US-Todestrakt wirft eine unbequeme Frage auf: Darf...

Allgemeines

Kommentar: TGI AG und TGI International – alter Wein in neuen Schläuchen?

Manchmal drängt sich der Eindruck auf, dass sich bei der TGI AG...