Eine andere Konsequenz kann es nicht geben, wenn sich die Fakten aus dem Untersuchungsbericht aus Liechtenstein so bestätigen, wovon man im Moment sicherlich ausgehen muss, auch wenn für alle Beschuldigten natürlich weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, bis ein Gericht ein abschließendes Urteil gefällt hat.
Trotzdem sollte jeder Kunde seinen Empfehlungsgeber in die Haftung nehmen – nicht nur, weil der Empfehlungsgeber davon finanziell profitiert hat, sondern auch, weil jeder Empfehlungsgeber aus meiner Sicht verpflichtet ist, sich über die Plausibilität eines Vertriebskonzeptes Gedanken zu machen. Ebenso ist er verpflichtet, Fragen dazu zu stellen und dann auch zu dokumentieren, welche Antworten er bekommen hat.
Zur Rechenschaft zu ziehen sind dann auch die Großvermittler, denn dass diese das System nicht durchblickt haben sollen, ist nicht vorstellbar. Ganz klar: Hier muss die Frage nach einer persönlichen Haftung eindeutig bejaht werden. So dumm, nur das zu glauben, was ihm die Geschäftsführung der TGI AG erzählt, kann man eigentlich nicht sein. Und wenn doch, dann gibt es immer noch ein altes Sprichwort: Dummheit schützt vor Haftung nicht.
Bewahrheiten sich die Ergebnisse der Liechtensteiner Staatsanwaltschaft, dann wird das Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr zu retten sein. Wir stehen dann in der Folge sicherlich vor einem großen Gerichtsprozess, um diesen gesamten Vorgang aufzuarbeiten und aufzuklären.
@Patrick
Jup, du bist da auch gemeint!!
Aber er hat ja sein Dashboard….🤣
Die Staatsanwälte können nur keine Dashboards lesen, das wird sich alles aufklären.