Frage: Herr Rechtsanwalt Reime, die TGI AG verschickt derzeit neue Vertragsangebote an Kunden. Was fällt Ihnen als Jurist bei diesem Dokument sofort auf?
Jens Reime:
Das Auffälligste ist zunächst, dass hier offenbar versucht wird, bestehende Verträge vollständig aufzuheben und durch einen völlig neuen Vertrag zu ersetzen. Juristisch spricht man von einer sogenannten „Novation“ oder einem Neuerungsvertrag gemäß §§ 1376 ff. ABGB. Das bedeutet vereinfacht:
Der alte Vertrag soll komplett verschwinden – mitsamt aller bisherigen Rechte und möglichen Ansprüche des Kunden.
Das ist keine kleine Vertragsänderung mehr, sondern ein vollständiger Neustart der Rechtsbeziehung.
Frage: Warum ist das aus Sicht eines Kunden problematisch?
Reime:
Weil der Kunde mit seiner Unterschrift möglicherweise auf erhebliche Rechte verzichtet, ohne dass ihm das in der praktischen Tragweite wirklich bewusst ist.
Im Vertrag steht ausdrücklich:
„Ein Rückgriff auf die Bestimmungen des ursprünglichen Vertrages sind ausgeschlossen.“
Das ist juristisch ein sehr wichtiger Satz. Denn damit könnten unter Umständen Ansprüche aus dem alten Vertragsverhältnis verloren gehen — beispielsweise Rückabwicklungsansprüche, Schadensersatzforderungen oder Rechte im Zusammenhang mit möglichen Pflichtverletzungen aus der Vergangenheit.
Der Kunde erklärt sogar ausdrücklich, dass er „keine Rückabwicklung der Vertragsverhältnisse wünscht“.
Das ist aus Verbrauchersicht hochrelevant.
Frage: Die TGI verweist auf die Verfügung der FMA Liechtenstein. Wie ordnen Sie das ein?
Reime:
Die Verfügung der Finanzmarktaufsicht ist der eigentliche Hintergrund dieses neuen Vertragskonstrukts. Offensichtlich versucht man, die bisherigen Vertragsmodelle rechtlich neu zu gestalten.
Das Problem ist aber:
Allein durch einen neuen Vertrag verschwinden aufsichtsrechtliche Fragen nicht automatisch.
Entscheidend bleibt weiterhin, ob das Geschäftsmodell tatsächlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ob die vertraglichen Zusagen wirtschaftlich und tatsächlich erfüllt werden können.
Frage: Was bedeutet der Vertrag praktisch für den Kunden?
Reime:
Praktisch bedeutet er:
Der Kunde bezahlt heute Geld und soll dafür erst Jahre später Gold erhalten — hier konkret erst am 04.05.2029.
Bis dahin erhält der Kunde laut Vertrag eine „nachträgliche Preisreduktion“ von monatlich 2 Prozent.
Schon dieser Begriff ist juristisch interessant. Denn wirtschaftlich erinnert eine monatliche „Preisreduktion“ natürlich sehr stark an ein Rendite- oder Zinsversprechen, auch wenn es sprachlich anders formuliert wird.
Genau solche Konstruktionen schauen sich Aufsichtsbehörden erfahrungsgemäß sehr genau an.
Frage: Besonders auffällig wirkt auch der Ausschluss des Widerrufsrechts. Ist das zulässig?
Reime:
Das müsste im konkreten Einzelfall sehr genau geprüft werden.
Der Vertrag behauptet pauschal:
„Das Widerrufsrecht des Kunden ist gesetzlich ausgeschlossen.“
Ob das tatsächlich so eindeutig zutrifft, hängt aber von zahlreichen Umständen ab:
Wie wurde der Vertrag vermittelt?
Gab es Fernabsatz?
Wie wurde geworben?
Welche konkrete rechtliche Einordnung hat das Produkt überhaupt?
Pauschale Aussagen zum Ausschluss von Verbraucherrechten sollte man jedenfalls immer sehr kritisch prüfen.
Frage: Würden Sie einem TGI-Kunden aktuell empfehlen, diesen Vertrag zu unterschreiben?
Reime:
Ganz klar:
Ein Kunde sollte einen solchen Vertrag keinesfalls vorschnell unterschreiben.
Denn mit der Unterzeichnung könnten möglicherweise erhebliche bisherige Rechte verloren gehen.
Aus anwaltlicher Sicht sollte jeder Betroffene vorher individuell prüfen lassen:
- Welche Ansprüche bestehen derzeit überhaupt?
- Welche Rechte würden durch die Novation möglicherweise entfallen?
- Welche wirtschaftlichen Risiken bleiben bestehen?
- Und vor allem:
Ist das neue Vertragsmodell tatsächlich rechtlich und wirtschaftlich tragfähig?
Gerade die ausdrückliche Erklärung, auf eine Rückabwicklung verzichten zu wollen, halte ich für einen Punkt, den Verbraucher sehr ernst nehmen sollten.
Frage: Was empfehlen Sie betroffenen Anlegern konkret?
Reime:
Ruhe bewahren und nichts unter Zeitdruck unterschreiben.
Jeder Anleger sollte die Unterlagen unabhängig rechtlich prüfen lassen und sich nicht allein auf Aussagen des Unternehmens verlassen.
Denn am Ende geht es nicht um schöne Formulierungen oder neue Vertragsnamen, sondern um die zentrale Frage:
Wie sicher ist das investierte Geld beziehungsweise der zugrunde liegende Sachwert tatsächlich?
Und genau diese Frage muss belastbar beantwortet werden — nicht nur werblich, sondern rechtlich und wirtschaftlich nachvollziehbar.
Anmerkung der Redaktion: Wir kennen den Wortlaut des Vertragsangebotes nicht. Ein Mandant von Rechtsanwalt Reime hat diesen wohl bekommen. Herr Reime hat uns dann dazu umfassend informiert, daraus entstand dann das Interview.
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