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Teenager zieht Klage wegen angeblicher Social-Media-Sucht gegen Meta zurück

WilliamCho (CC0), Pixabay
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Ein 15-jähriger Jugendlicher aus Florida hat seine Klage gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta zurückgezogen. Er hatte dem Unternehmen vorgeworfen, durch die Gestaltung seiner Plattformen abhängig geworden zu sein und gesundheitliche Schäden erlitten zu haben.

Der Kläger, der in den Gerichtsunterlagen unter den Initialen R.K.C. geführt wird, hatte zuvor bereits vergleichbare Ansprüche gegen TikTok, Snapchat und YouTube durch außergerichtliche Einigungen beendet. Den Unternehmen wird in einer umfangreichen Klagewelle vorgeworfen, ihre Plattformen gezielt so zu gestalten, dass sie insbesondere bei Kindern und Jugendlichen ein zwanghaftes Nutzungsverhalten fördern.

Das Verfahren gegen Meta sollte ursprünglich in der kommenden Woche vor einem Geschworenengericht in Los Angeles beginnen. Es wäre Teil einer Reihe von Prozessen gewesen, in denen Meta und YouTube bereits eine Niederlage hinnehmen mussten.

Eine Sprecherin von Meta erklärte gegenüber der BBC, die Vorwürfe seien von Anfang an unbegründet gewesen. Das Unternehmen werde sich weiterhin konsequent gegen haltlose Klagen verteidigen. Nach Angaben von Meta erhielt der Jugendliche keine Zahlung für die Rücknahme seiner Klage.

Die Anwälte des Klägers, Emily Jeffcott und Rahul Ravipudi, erklärten dagegen, der Jugendliche habe mit dem Verfahren erreichen wollen, dass Social-Media-Unternehmen Verantwortung übernehmen und bessere Schutzmaßnahmen für junge Menschen einführen. Dieses Ziel habe er aus ihrer Sicht erfüllt.

Zugleich verwiesen die Anwälte auf die Belastungen eines möglicherweise mehrere Wochen dauernden Geschworenenprozesses. R.K.C. wolle dieses Kapitel nun abschließen, sich auf seine Genesung konzentrieren und eine Therapie beginnen. Sein Ziel sei es, wieder ein möglichst normales Leben zu führen.

In seiner Klage hatte der Jugendliche argumentiert, dass typische Plattformfunktionen wie endloses Scrollen und die automatische Wiedergabe neuer Inhalte ein zwanghaftes Nutzungsverhalten fördern. Diese Mechanismen hätten bei ihm unter anderem Angstzustände und Schlafmangel verursacht.

Ähnliche Vorwürfe waren bereits in einem früheren Verfahren von einer jungen Frau gegen Meta und YouTube erhoben worden. Die Geschworenen kamen damals zu dem Ergebnis, dass die Plattformen ihre psychische Gesundheit geschädigt hätten. Die Unternehmen wurden zu einer Schadenersatzzahlung von sechs Millionen US-Dollar verurteilt.

Es war das erste Mal, dass Social-Media-Plattformen gerichtlich für negative gesundheitliche Auswirkungen auf Nutzer verantwortlich gemacht wurden. Meta und YouTube haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Das zuständige Gericht in Los Angeles befasst sich derzeit mit Hunderten vergleichbaren Verfahren gegen große Social-Media-Unternehmen. Da nicht alle Fälle einzeln verhandelt werden können, wurden einige Musterverfahren ausgewählt. Der nächste Prozess soll nach Angaben aus Gerichtsunterlagen im Oktober beginnen.

Insgesamt sind in den Vereinigten Staaten Tausende Klagen anhängig, in denen Meta und anderen Plattformbetreibern vorgeworfen wird, Kinder und Jugendliche durch suchtfördernde Funktionen und unzureichende Schutzmaßnahmen zu schädigen.

Im Mai erzielte Meta bereits eine vertrauliche Einigung mit einem Schulbezirk. Dieser hatte dem Konzern vorgeworfen, dass die negativen Folgen der Plattformnutzung erhebliche zusätzliche Ausgaben für die Betreuung und das Wohlergehen von Schülerinnen und Schülern verursacht hätten. Der Schulbezirk hatte ursprünglich 60 Millionen US-Dollar Schadenersatz gefordert.

Kurz zuvor hatte ein Gericht im US-Bundesstaat New Mexico Meta zu einer Zahlung von 375 Millionen US-Dollar verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hatte das Unternehmen Nutzer über die Sicherheit seiner Plattformen für Kinder und Jugendliche getäuscht.

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