OneCrowd GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Das Amtsgericht Dresden hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der OneCrowd GmbH einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Der entsprechende Beschluss wurde am 23. Juli 2026 um 10.21 Uhr gefasst.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze von der Kanzlei BBL bestellt. Er ist berechtigt, Bankguthaben und andere Zahlungen für die Gesellschaft entgegenzunehmen.
Die OneCrowd GmbH hat ihren Sitz am Käthe-Kollwitz-Ufer 79 in Dresden und ist beim Amtsgericht Dresden unter der Handelsregisternummer HRB 27608 eingetragen. Als Geschäftsführer werden Stefan Flinspach und Robert Gleibs geführt.
Das Insolvenzgericht ordnete zudem einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt an. Damit sind Verfügungen der OneCrowd GmbH über Vermögensgegenstände, die zur möglichen Insolvenzmasse gehören, nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Auch Schuldner der Gesellschaft dürfen Zahlungen grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Zahlungen direkt an die OneCrowd GmbH sind nur zulässig, wenn Dr. Heintze diesen ausdrücklich zustimmt.
Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Im Eröffnungsverfahren prüft das Gericht zunächst, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Der Beschluss wird beim Amtsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 532 IN 1365/26 geführt und kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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