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Swiss Gold Treuhand, SGB Vault und SWM AG

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Die ungeklärte Verschiebung von Goldbeständen und Verträgen zwischen mehreren Gesellschaften

Im Fall der Swiss Gold Treuhand AG geht es nicht allein um angeblich verschwundenes Gold. Kurz vor dem endgültigen Konkurs der Gesellschaft wurden Kundenverträge und nach verschiedenen Berichten auch erhebliche Goldpositionen auf die SGB Vault AG übertragen oder in deren Buchhaltung übernommen.

Damit rückt eine zentrale Frage in den Mittelpunkt: Wurden tatsächlich vorhandene und den Anlegern gehörende Goldbestände auf eine andere Gesellschaft übertragen, oder wurden lediglich Vertragspositionen und buchhalterische Ansprüche umgeschrieben, denen kein entsprechend nachgewiesener physischer Goldbestand gegenüberstand?

Eine weitere Spur führt zur SWM AG in Liechtenstein. Nach Berichten von Anlegervertretern hatten zahlreiche spätere Kunden der Swiss Gold Treuhand zuvor Edelmetallanlagen im Umfeld der SWM AG. Damit stellt sich die Frage, ob zwischen SWM AG, Swiss Gold Treuhand AG und SGB Vault AG nicht nur ähnliche Produkte, sondern auch Kundenbewegungen, Vermittlerstrukturen oder Vermögensübertragungen bestanden.

Diese Fragen sind bisher nicht abschließend beantwortet.

Für alle genannten Personen und Gesellschaften gelten die allgemeinen presserechtlichen Grundsätze. Ermittlungen, Verdachtsmomente und Darstellungen Dritter sind keine rechtskräftigen Feststellungen. Soweit keine amtlichen Entscheidungen oder Primärdokumente vorliegen, werden die jeweiligen Aussagen ausdrücklich als Berichte, Behauptungen oder offene Fragen gekennzeichnet.

Die Swiss Gold Treuhand hinterlässt Forderungen in Millionenhöhe

Die 2020 gegründete Swiss Gold Treuhand AG mit Sitz in Zug bot Anlegern Verträge über Rohgold an. Nach Recherchen des Schweizer Fernsehens SRF sollte das Gold insbesondere aus Zentralafrika beschafft, anschließend veredelt und in einem Schweizer Zollfreilager oder bei einer italienischen Raffinerie sicher verwahrt werden.

SRF berichtete im Juli 2024 unter Berufung auf einen Entscheid des Kantonsgerichts Zug, dass die Gesellschaft Ende 2023 Schulden von rund 84 Millionen Franken hatte. Dem sollen Bankguthaben von lediglich etwa 5,7 Millionen Franken gegenübergestanden haben.

Im Raum steht ein angeblicher Bestand von rund 1,5 Tonnen Rohgold. Anlegern sollen entsprechende Bestands- oder Lagerbestätigungen übermittelt worden sein. Nach den Recherchen von SRF hatte die dabei eingeschaltete Revisionsgesellschaft den Goldbestand jedoch nicht selbst körperlich überprüft.

Am 11. Juni 2024 wurde der Konkurs über die bereits in Liquidation befindliche Gesellschaft eröffnet. Das Verfahren wurde nach einer später veröffentlichten Registermeldung mit Entscheid vom 15. Dezember 2025 mangels Aktiven eingestellt. Die Eintragung hierzu erfolgte im Januar 2026.

Kurz vor dem Konkurs tritt die SGB Vault AG auf

Die SGB Vault AG war nicht nur irgendein Unternehmen aus derselben Branche. Sie trat gegenüber Kunden der Swiss Gold Treuhand als neue Vertragspartnerin und im gerichtlichen Sanierungskontext als mögliches Rettungsunternehmen auf.

Nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Anlegerkanzleien wurden bestehende Verträge von SGT-Kunden teilweise auf die SGB Vault AG umgeschrieben. An diesen Vertragsumschreibungen sollen nach Schilderungen von Anlegern auch Vermittler mitgewirkt haben.

CDR Legal berichtet, dass die SGB Vault bereits ab 2023 Kunden der Swiss Gold Treuhand als neue Vertragspartnerin übernahm. Nach Darstellung der Kanzlei stand später der Verdacht im Raum, Vermögenswerte einschließlich physischer Goldbestände seien von der SGT auf die SGB Vault übertragen worden.

Auch diebewertung.de berichtete über eine Übernahme von Goldbeständen durch die SGB Vault AG. Das Portal bewertete die Übertragung damals als gewagten Versuch, eine Lösung für die betroffenen Kunden zu schaffen.

Entscheidend ist jedoch, was tatsächlich übertragen wurde:

  • physisches Gold,
  • Eigentumsrechte an konkreten Goldbeständen,
  • Bruchteils- oder Miteigentumspositionen,
  • schuldrechtliche Lieferansprüche,
  • Kundenverträge,
  • oder lediglich buchhalterische Bestandspositionen.

Diese Kategorien dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Eine Vertragsumschreibung beweist noch nicht, dass der neue Vertragspartner das im Vertrag ausgewiesene Gold tatsächlich erhalten hat.

Goldbestände in der Buchhaltung der SGB Vault

Nach anwaltlichen Berichten bestand der Verdacht, dass erhebliche Goldbestände von SGT-Kunden in die Buchhaltung der SGB Vault AG verschoben wurden. Eine solche Umbuchung wäre für das weitere Verfahren von erheblicher Bedeutung.

Sollten reale Goldbestände aus dem Vermögen der bereits überschuldeten SGT auf die SGB Vault übertragen worden sein, müsste geklärt werden:

  • Wer veranlasste die Übertragung?
  • Wann erfolgte sie?
  • Welche Goldmenge war betroffen?
  • Wo befand sich das Gold zu diesem Zeitpunkt?
  • Welche Barren- oder Inventarlisten lagen vor?
  • Welche Kunden waren den Positionen zugeordnet?
  • Wurde der Übertragung durch die betroffenen Anleger zugestimmt?
  • Erhielt die SGT eine wirtschaftlich gleichwertige Gegenleistung?
  • Wurde das Konkursamt informiert?
  • Waren die übertragenen Bestände Eigentum der Gesellschaft oder Eigentum der Anleger?
  • Handelte es sich um eine physische Übergabe oder lediglich um eine Umbuchung?

Bei einer bloßen Buchung ohne körperlich vorhandenes Gold wäre die Lage grundlegend anders. Dann wäre kein realer Vermögenswert übertragen worden, sondern allenfalls ein Anspruch oder eine Bestandsangabe, deren Werthaltigkeit zweifelhaft wäre.

SGB Vault erklärte Gold sei nicht geliefert worden

Besonders brisant ist ein von Stiftung Warentest beziehungsweise Finanztest veröffentlichter Bericht vom 15. Mai 2024.

Danach hatte die SGB Vault erklärt, sie habe Lagerverträge mit Kunden der Swiss Gold Treuhand abgeschlossen. Das betreffende Gold sei jedoch nicht bei ihr eingeliefert worden. Mit der SGT habe sie darüber hinaus nichts zu tun.

Diese Darstellung steht zumindest in einem Spannungsverhältnis zu Berichten, wonach erhebliche Goldbestände von der SGT auf die SGB Vault übertragen oder in deren Buchhaltung verschoben worden seien.

Beides könnte nur dann gleichzeitig zutreffen, wenn zwischen einer buchhalterischen Übertragung und einer tatsächlichen physischen Einlieferung unterschieden wird. Genau deshalb reicht die allgemeine Formulierung einer „Übernahme von Goldbeständen“ nicht aus.

Die SGB Vault müsste konkret erklären:

  • Welche SGT-Verträge wurden übernommen?
  • Welche Goldmengen wurden in der Kundenbuchhaltung ausgewiesen?
  • Welches Gold wurde tatsächlich körperlich eingeliefert?
  • Wo lagerte dieses Gold?
  • Wer bestätigte den Bestand?
  • Welche Bestände wurden lediglich als Forderung gegen Dritte verbucht?
  • Welche Vermögenswerte standen den übernommenen Kundenverträgen tatsächlich gegenüber?

Ohne diese Angaben lässt sich nicht feststellen, ob die Vertragsübernahmen den Anlegern eine reale zusätzliche Sicherheit verschafften oder ihre Ansprüche lediglich auf einen weiteren Rechtsträger verlagerten.

Auffällige Fotos von Goldbarren

Finanztest berichtete außerdem unter Berufung auf K-Geld, dass bei der SGB Vault Bilder von Goldbarren mit unzulässigen beziehungsweise ungültigen Prüfzeichen gefunden worden seien.

Die SGB Vault habe sich zu den Prüfzeichen nach dieser Darstellung nicht geäußert. Gleichzeitig habe sie erklärt, das Gold der SGT sei nicht bei ihr eingeliefert worden.

Auch hier muss presserechtlich unterschieden werden: Auffällige Bilder oder unzulässige Prüfzeichen beweisen für sich genommen nicht, dass Anleger getäuscht wurden oder die darauf abgebildeten Barren Bestandteil der SGT-Bestände waren. Sie begründen jedoch einen nachvollziehbaren Aufklärungsbedarf hinsichtlich Herkunft, Echtheit, Hersteller, Feingehalt und Eigentumszuordnung.

Ein Sanierungsplan auf Grundlage künftiger Gewinne

Im Sanierungskonzept der Swiss Gold Treuhand spielte die SGB Vault eine ungewöhnliche Rolle.

Nach öffentlich ausgewerteten Gerichtsunterlagen sollte ein erheblicher Teil künftiger Gewinne der SGB Vault zur Sanierung der SGT und zur Wiederbeschaffung von Vermögenswerten der Gläubiger eingesetzt werden. In Berichten ist von 65 Prozent der zukünftigen Gewinne die Rede.

Ein solches Modell setzt voraus, dass die SGB Vault selbst über ein tragfähiges und profitables Geschäftsmodell verfügt. Es beantwortet jedoch nicht die Frage, wo sich die bereits von den SGT-Anlegern bezahlten Vermögenswerte befanden.

Eine überschuldete Gesellschaft sollte damit teilweise durch zukünftig erwartete Gewinne einer anderen Gesellschaft gerettet werden. Das Kantonsgericht Zug hielt den Sanierungsvorschlag nach Medienberichten nicht für ausreichend glaubwürdig und eröffnete schließlich den Konkurs über die SGT.

Damit wurde aus dem angeblichen Rettungsanker ein weiterer Teil des Problems.

FINMA greift auch bei SGB Vault ein

Am 13. August 2024 setzte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bei der SGB Vault AG die Fidinam SA aus Lugano als Untersuchungsbeauftragte ein.

Nach veröffentlichten Registerangaben durfte die Untersuchungsbeauftragte anstelle der bisherigen Organe handeln. Den bisherigen Verantwortlichen wurde die selbstständige Handlungs- und Zeichnungsbefugnis entzogen beziehungsweise erheblich eingeschränkt.

Ein Untersuchungsbeauftragter wird nach Artikel 36 des Schweizer Finanzmarktaufsichtsgesetzes eingesetzt, um aufsichtsrechtlich relevante Sachverhalte zu klären oder behördliche Maßnahmen umzusetzen. Die Einsetzung ist kein strafrechtlicher Schuldspruch. Sie zeigt jedoch, dass die FINMA einen erheblichen Aufklärungs- und Sicherungsbedarf sah.

Nach anwaltlichen Berichten gehörte zu den untersuchten Punkten auch der Verdacht einer unrechtmäßigen Übertragung von Vermögenswerten und Goldbeständen von der SGT auf die SGB Vault.

Ob die FINMA tatsächlich eine rechtswidrige Vermögensverschiebung festgestellt hat, ist öffentlich nicht durch eine vollständige Endverfügung oder einen Untersuchungsbericht dokumentiert. Der Verdacht darf daher nicht als abschließend bewiesene Tatsache dargestellt werden.

Die zeitliche Abfolge bleibt dennoch bemerkenswert:

  • 2023 begann die SGB Vault nach Berichten mit der Übernahme von SGT-Kunden.
  • Im Februar 2024 legte die SGT dem Konkursgericht ihre Überschuldung und gefälschte Goldbelege dar.
  • Im Mai 2024 berichtete Finanztest über die Verbindungen und die Erklärung der SGB Vault, das Gold sei nicht geliefert worden.
  • Am 11. Juni 2024 wurde der Konkurs über die SGT eröffnet.
  • Am 13. August 2024 setzte die FINMA auch bei der SGB Vault eine Untersuchungsbeauftragte ein.

Konkurs und überraschende Fortsetzung bei SGB Vault

Über die SGB Vault AG wurde am 3. Juni 2025 zunächst der Konkurs eröffnet. Nach weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen kam es jedoch zu einer veränderten Rechtslage.

Nach einem Anwaltsbericht hob das Schweizerische Bundesgericht am 3. März 2026 die Verfügung des Kantonsgerichts Schwyz vom 8. Oktober 2025 auf und wies die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurück.

Die Gesellschaft wird inzwischen wieder ohne den Zusatz „in Liquidation“ geführt. Ein vorliegender Unternehmensauszug nennt für die SGB Vault AG die UID CHE-276.228.631 und die früheren Namen:

  • TRADINGLAB AG,
  • Mill Sutter AG,
  • Stockton 1848 AG.

Als Präsident wird in dem Auszug Claudio Antolfi mit Einzelunterschrift genannt.

Der gegenwärtige Fortbestand der Gesellschaft beantwortet jedoch nicht die Fragen nach den übernommenen SGT-Verträgen und den angeblich übertragenen Goldbeständen.

Rückerstattungsanträge mit möglichen Verzichtserklärungen

Nach einem im April 2026 veröffentlichten Anwaltsbericht können Anleger der SGB Vault einen vorgegebenen Antrag auf Rückerstattung des investierten Kapitals stellen.

In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass weitere Unterlagen verlangt werden können, die auf eine vollständige und endgültige Regelung des Vertragsverhältnisses abzielen. Dazu könnten nach der zitierten Darstellung auch Verzichtserklärungen hinsichtlich weiterer Ansprüche gegen die SGB Vault, ihre Organe oder Hilfspersonen gehören.

Betroffene sollten solche Erklärungen nicht ungeprüft unterzeichnen. Zunächst müsste geklärt werden:

  • welcher Betrag tatsächlich zurückgezahlt werden soll,
  • ob nur das eingezahlte Kapital oder auch Wertsteigerungen berücksichtigt werden,
  • aus welchen Vermögenswerten die Zahlung erfolgt,
  • ob die Zahlung von behördlichen Genehmigungen abhängt,
  • auf welche bestehenden und zukünftigen Ansprüche verzichtet werden soll,
  • und ob der Verzicht auch mögliche Ansprüche wegen der Übertragung von SGT-Verträgen oder Goldpositionen umfasst.

Die Verbindung zur SWM AG in Liechtenstein

Die SWM AG darf in diesem Zusammenhang nicht nur am Rand erwähnt werden. Nach Angaben von Anlegeranwälten waren zahlreiche spätere SGT-Kunden zuvor in Edelmetallmodelle der SWM AG mit Sitz in Liechtenstein eingebunden.

Rechtsanwalt Tobias Helbing berichtet, eine Vielzahl von Anlegern habe zunächst bei der SWM AG hinterlegte Edelmetalle oder entsprechende Vertragspositionen gehabt und sei später in den SGT-Komplex gelangt. Die vollständigen Einzelheiten dieser Wechsel ergeben sich aus den öffentlich sichtbaren Beiträgen nicht. Für eine abschließende Bewertung müssten die jeweiligen Kauf-, Lager-, Verkaufs- und Übertragungsunterlagen ausgewertet werden.

Der berichtete Weg zahlreicher Kunden könnte damit folgendermaßen verlaufen sein:

  1. Edelmetallkauf oder Edelmetallverwaltung im Umfeld der SWM AG,
  2. Verkauf, Ablösung oder Übertragung dieser Position,
  3. anschließende Anlage bei der Swiss Gold Treuhand AG,
  4. spätere Umschreibung des SGT-Vertrags auf die SGB Vault AG.

Ob dieser Ablauf für alle oder nur für einen Teil der Anleger zutrifft, muss anhand der individuellen Vertragsakten geprüft werden. Die öffentlich berichteten Fälle reichen jedoch aus, um die SWM AG als wichtigen Teil der Vertriebsvorgeschichte zu untersuchen.

Ähnliche Vertragsmodelle

Auch die Produktstrukturen weisen Gemeinsamkeiten auf.

Bei der SWM AG wurden beziehungsweise werden nach ihrer eigenen Darstellung Edelmetallkäufe, Verwaltungsleistungen, Lagerung und Sparmodelle angeboten. In älteren Vertragsmodellen sollen Anleger die Edelmetalle bei der Swiss Precious Metal Trading House AG erworben und einen gesonderten Verwaltungsvertrag mit der SWM AG abgeschlossen haben. Das Modell wurde unter der Bezeichnung „Strategic Eternal Value“ vertrieben.

Spätere Verträge sollen Kauf und Serviceleistungen direkt bei der SWM AG gebündelt haben. Neben Gold wurden auch Silber, Platin und Palladium angeboten.

Die SGT und später die SGB Vault boten ebenfalls Kombinationen aus Edelmetallkauf, Veredelung und Lagerung an. Nach anwaltlichen Veröffentlichungen waren die Verträge von SGT und SGB Vault inhaltlich ähnlich ausgestaltet.

Ähnliche Produkte beweisen keine gesellschaftsrechtliche Verbindung. In Verbindung mit berichteten Kundenwechseln und der möglichen Mitwirkung derselben oder miteinander verbundenen Vermittler entsteht jedoch ein berechtigter Rechercheansatz.

Welche Vermittler begleiteten die Wechsel

Entscheidend ist, ob Anleger beim Wechsel von der SWM AG zur SGT und später zur SGB Vault von denselben Beratern oder Vermittlern betreut wurden.

Sollten Vermittler nacheinander Produkte mehrerer Gesellschaften aus diesem Umfeld angeboten und Vertragsumschreibungen unterstützt haben, müssten sie erklären:

  • Welche Prüfung nahmen sie vor einem Anbieterwechsel vor?
  • Welche Informationen lagen ihnen über die Goldbestände vor?
  • Wurden die Kunden über die wirtschaftliche Lage der SGT informiert?
  • Wer empfahl die Übertragung auf die SGB Vault?
  • Wurden dafür erneut Provisionen gezahlt?
  • Wurde geprüft, ob bei der SGB Vault tatsächlich physisches Gold vorhanden war?
  • Wurden Kunden darüber aufgeklärt, dass eine Vertragsumschreibung keine physische Goldübertragung garantiert?
  • Welche geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen bestanden zu den beteiligten Gesellschaften?

Die Beantwortung dieser Fragen ist auch für eine mögliche Berater- oder Vermittlerhaftung von Bedeutung.

Was ist zur SWM AG tatsächlich belegt

Ein von der Redaktion ausgewerteter Unternehmensauszug nennt für die SWM AG die liechtensteinische Registernummer FL-0001.003.361-2 und die Anschrift Hampfländer 22 in Balzers.

Als aktuelle gesetzliche Vertreterin wird Sonja Maria Helene Grasern mit Einzelunterschrift genannt. Die Registerhistorie verzeichnet das Ausscheiden Rudolf Dörings aus dem Verwaltungsrat im Oktober 2024 sowie mehrere Wechsel bei der Revisionsstelle.

Die SWM AG präsentiert sich weiterhin als Anbieter und Vermittler physischer Edelmetalle. Nach eigenen Angaben erfolgt die Lagerung durch eine spezialisierte Schweizer Drittgesellschaft.

Nicht öffentlich belegt ist bislang, dass die SWM AG an der 2020 gegründeten Swiss Gold Treuhand AG beteiligt war, diese gesellschaftsrechtlich kontrollierte oder an den behaupteten Übertragungen zur SGB Vault mitwirkte.

Die relevante Verbindung besteht nach dem derzeitigen Recherchestand vielmehr in folgenden Punkten:

  • berichtete Wechsel von Anlegern aus SWM-Verträgen zur SGT,
  • ähnliche Edelmetall- und Lagerkonzepte,
  • mögliche Überschneidungen im Vertrieb,
  • aufeinanderfolgende Vertragsbeziehungen derselben Anleger,
  • und die Frage, was mit zuvor bei der SWM AG verwalteten oder gelagerten Edelmetallen bei einem Wechsel geschah.

Diese Punkte rechtfertigen eine kritische Untersuchung. Sie rechtfertigen ohne weitere Belege jedoch keine Behauptung, die SWM AG sei für die Verluste bei SGT oder SGB Vault verantwortlich.

Was geschah beim Wechsel von SWM zur SGT

Für jeden betroffenen Kunden muss rekonstruiert werden, ob beim Wechsel zur SGT tatsächlich Edelmetalle verkauft, körperlich übertragen oder lediglich Vertragswerte verrechnet wurden.

Zu klären ist insbesondere:

  • Welche Edelmetalle waren bei der SWM AG oder einem Lagerpartner vorhanden?
  • Waren diese Bestände individualisiert?
  • Wer war rechtlicher Eigentümer?
  • Wurden die Edelmetalle vor dem Wechsel verkauft?
  • Wohin floss der Verkaufserlös?
  • Ging der Erlös direkt an den Anleger oder unmittelbar an die SGT?
  • Wurde Gold körperlich an die SGT geliefert?
  • Welche Kosten und Provisionen entstanden beim Wechsel?
  • Welcher Vermittler empfahl die neue Anlage?
  • Welche Unterlagen bestätigten den neuen SGT-Bestand?

Erst anhand dieser Dokumente lässt sich beurteilen, ob vorhandene Edelmetallwerte aus dem SWM-Umfeld in den SGT-Komplex gelangten und anschließend möglicherweise erneut auf die SGB Vault umgeschrieben wurden.

Eine mögliche Kette von Umbuchungen

Die bisher bekannten Berichte lassen eine mögliche Kette erkennen:

flowchart TD
    A["SWM AG oder früherer Edelmetallvertrag"] --> B["Wechsel oder Verkauf"]
    B --> C["Swiss Gold Treuhand AG"]
    C --> D["Umschreibung von Kundenverträgen"]
    D --> E["SGB Vault AG"]
    E --> F["Ungeklärter physischer Goldbestand"]

Diese Darstellung ist kein Nachweis, dass jeder Anleger diesen Weg durchlaufen hat. Sie beschreibt die aus Anleger- und Anwaltsberichten erkennbare Abfolge, die anhand der individuellen Unterlagen überprüft werden muss.

Wenn bei jeder Stufe nur Buchwerte oder Ansprüche weitergegeben wurden, ohne dass der physische Bestand geprüft wurde, konnte aus einer vermeintlich sicheren Sachwertanlage schrittweise eine schwer durchsetzbare Forderung gegen mehrere Gesellschaften werden.

Das weiterhin ungeklärte Gold in Italien

Parallel zu den Übertragungen zwischen SGT und SGB Vault bleibt die Frage nach dem angeblich in Italien gelagerten Gold offen.

Nach den Recherchen von SRF führte die Spur zur Esposito Group in Lecce. Eine Bestätigung vom 13. Dezember 2022 sollte dort einen Bestand von rund 1,5 Tonnen Gold dokumentieren.

Bei der Raffinerie hatte die italienische Guardia di Finanza eine Razzia durchgeführt. Ein von SRF zitierter Verantwortlicher erklärte jedoch, die Bestätigung werde als Fälschung angesehen. Eine Goldmenge von 1,5 Tonnen habe sich nie am Standort befunden.

diebewertung.de hatte zuvor die Möglichkeit erörtert, dass rund 1,3 Tonnen Gold im Zuge der Maßnahmen gegen die Raffinerie beschlagnahmt worden sein könnten. Ein amtlicher Beschlagnahmebeschluss, eine Inventarliste oder eine eindeutige Eigentumszuordnung zu SGT-Anlegern wurden dabei nicht veröffentlicht.

Deshalb kann derzeit nicht als gesichert gelten, dass vorhandenes Anlegergold lediglich auf seine behördliche Freigabe wartet.

Frühe Warnungen von K-Geld und K-Tipp

Die Schweizer Verbraucherberichterstattung setzte vor der öffentlich sichtbaren FINMA-Intervention ein.

K-Geld berichtete bereits über zweifelhafte Versprechen beim Rohgoldverkauf und veröffentlichte im August 2023 einen Beitrag über die Liquidation der Swiss Gold Treuhand AG und der Silcasur AG. Später untersuchte K-Geld auch die Rolle der SGB Vault und die auffälligen Prüfzeichen auf abgebildeten Goldbarren.

K-Tipp führt einen Warnlisteneintrag „Adamasswiss Sarl / Swiss Gold Treuhand AG“. Dabei muss allerdings zwischen verschiedenen Rechtsträgern unterschieden werden.

Die konkursbetroffene SGT aus Zug trägt die UID CHE-474.293.788.

Daneben existiert die heutige Centurio Seminare AG mit der UID CHE-114.994.673. Nach einem vorliegenden Unternehmensauszug trug diese Gesellschaft früher unter anderem folgende Namen:

  • Adamasswiss SA,
  • Swiss Gold House AG,
  • Swiss Gold Treuhand AG,
  • SGT AG,
  • Centurio Treuhand AG.

Als Liquidator wird dort Claudio De Giorgi genannt. Die Namensgleichheit darf nicht dazu führen, Registerdaten oder Warnungen ungeprüft der jeweils anderen Gesellschaft zuzuordnen.

Die offenen Kernfragen

Für eine vollständige Aufklärung müssen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

  1. Welche SGT-Kundenverträge wurden auf die SGB Vault umgeschrieben?
  2. Welche Goldmengen wurden dabei in der Buchhaltung übertragen?
  3. Welcher körperlich vorhandene Bestand stand diesen Buchungen gegenüber?
  4. Warum erklärte die SGB Vault gegenüber Finanztest, das Gold sei nicht eingeliefert worden?
  5. Welche Vermögenswerte sollten die übernommenen Kundenansprüche decken?
  6. Wer genehmigte oder veranlasste die Übertragungen?
  7. Welche Vermittler begleiteten die Wechsel?
  8. Welche Anleger kamen zuvor aus Vertragsmodellen der SWM AG?
  9. Was geschah mit den dort zuvor gehaltenen Edelmetallen oder Verkaufserlösen?
  10. Flossen Gelder oder Edelmetalle unmittelbar von der SWM AG, deren Partnern oder deren Kunden an die SGT?
  11. Wurden später dieselben Werte oder Ansprüche von der SGT zur SGB Vault weitergebucht?
  12. Welche Ergebnisse enthält der Untersuchungsbericht der FINMA zur SGB Vault?
  13. Existieren Barrenlisten, Seriennummern, Lagerprotokolle und unabhängige körperliche Bestandsprüfungen?

Stellungnahmen der Betroffenen bleiben wichtig

Vor einer abschließenden Bewertung müssen die betroffenen Gesellschaften und Personen Gelegenheit erhalten, zu den konkreten Fragen Stellung zu nehmen.

Die Redaktion ist insbesondere an Antworten der SGB Vault AG und der SWM AG interessiert.

Von der SGB Vault wäre zu erklären, welche Verträge und Goldpositionen von der SGT übernommen wurden, ob es zu einer physischen Goldübergabe kam und wie die in der Buchhaltung ausgewiesenen Bestände gedeckt waren.

Von der SWM AG wäre zu erklären, in welchem Umfang Kunden später zur SGT wechselten, ob Edelmetalle oder Verkaufserlöse übertragen wurden und ob Vermittler aus dem SWM-Vertrieb an den Wechseln beteiligt waren.

Eingehende Stellungnahmen werden vollständig geprüft und in der Berichterstattung angemessen berücksichtigt.

Fazit

Der Fall Swiss Gold Treuhand endet nicht mit dem Konkurs der SGT. Die entscheidende Spur führt weiter zur SGB Vault AG.

Kurz vor dem endgültigen Zusammenbruch wurden nach Anleger- und Anwaltsberichten Verträge und erhebliche Goldpositionen auf die SGB Vault umgeschrieben. Gleichzeitig erklärte die SGB Vault gegenüber Finanztest, das betreffende Gold sei bei ihr nicht eingeliefert worden.

Dieser Widerspruch muss aufgeklärt werden.

Auch die SWM AG gehört zur Vorgeschichte. Nach Berichten von Anlegervertretern kamen zahlreiche spätere SGT-Kunden aus Edelmetallverträgen im Umfeld der liechtensteinischen Gesellschaft. Entscheidend ist, ob bei diesen Wechseln reale Edelmetalle verkauft oder übertragen wurden und wohin die entsprechenden Werte flossen.

Möglicherweise handelt es sich nicht um einen einzigen verschwundenen Goldbestand, sondern um eine Kette aus Kundenwechseln, Vertragsumschreibungen und buchhalterischen Übertragungen zwischen mehreren Gesellschaften. Ob jeder Buchung zu jedem Zeitpunkt tatsächlich physisches Gold gegenüberstand, ist die zentrale offene Frage.

Dokumentation der Redaktion

Die Redaktion hat zu diesem Themenkomplex eine umfangreiche Dokumentation erstellt. Sie enthält Unternehmens- und Registerauszüge, eine Chronologie, Informationen zur Swiss Gold Treuhand AG, zur SGB Vault AG, zur SWM AG und zu weiteren Gesellschaften sowie eine Gegenüberstellung der unterschiedlichen Darstellungen zum Verbleib der Goldbestände.

Anleger, Rechtsanwälte, Behördenvertreter und Journalisten können die Dokumentation per E-Mail anfordern:

redaktion@diebewertung.de

Betroffene können der Redaktion unter dieser Adresse auch Verträge, Umschreibungsvereinbarungen, Lagerbestätigungen, Barrenlisten, Zahlungsbelege, Vermittlerkorrespondenz und weitere überprüfbare Unterlagen zur Verfügung stellen.

Die Redaktion behandelt eingereichte Unterlagen vertraulich und prüft sämtliche Informationen vor einer möglichen Veröffentlichung nach journalistischen und presserechtlichen Maßstäben.

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