SURE Energies AG – Insolvenz

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der  SURE Energies AG (Registergericht: Hamburg HRB 123238), Geschäftszweig: u.a. Planung, Entwicklung und schlüsselfertige Errichtung von PV-Solarkraftwerken als Freiflächen- oder Dachanlagen im In- und Ausland, sowie die Beschaffung der zugehörigen Projektfinanzierung und Vermarktung dieser Projekte, Ortelsburger Straße 62, 24568 Kaltenkirchen, eingetragener Sitz: Hamburg, vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Stephan Kinne, vertreten durch den Vorstand Herrn Jürgen Knop
wurde am 12.01.2016, 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Ellen Meyer-Sommer, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen und Rechte sind gemäß § 28 Abs. 1, 2 InsO bis zum 09.02.2016 beim Verwalter anzumelden.
Termin zur ersten Gläubigersammlung und allgemeiner Prüfungstermin: 04.03.2016, 11:00 Uhr, Saal B des Amtsgerichts Norderstedt, Rathausallee 80, 22846 Norderstedt.
Tagesordnung:
1. Bericht der Insolvenzverwalterin;
2. Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens;
3. Entscheidung über die Einsetzung oder die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
4. Entscheidung über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
5. Entscheidung über Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 InsO);
6. Entscheidung über die in §§ 149, 159 bis 163 InsO bezeichneten Gegenstände (insbesondere Zustimmung zu Rechtsstreitigkeiten mit erheblichem Streitwert, Betriebsveräußerung);
7. Forderungsprüfung.
An die Gläubiger ergeht folgender Hinweis: Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu den vom Verwalter für erforderlich gehaltenen Maßnahmen als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Es wird angeordnet, dass das Verfahren mündlich durchgeführt wird (§ 5 Abs. 2 InsO).
Norderstedt, 12.1.2016
Amtsgericht Norderstedt
– Insolvenzgericht –
– 66 IN 227/15 –

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