Summit Real-Estate Gold GmbH – bilanziell überschuldet

Summit Real-Estate Gold GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum 30. Juni 2019

Bilanz zum 30. Juni 2019

Summit Real-Estate Gold GmbH, Berlin

A K T I V A

30.6.2019
EUR
30.6.2018
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 556.454,64 276.560,05
Finanzanlagen 556.454,64 276.560,05
B. UMLAUFVERMÖGEN 91.498,84 91.399,46
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 91.000,00 91.000,00
II. Guthaben bei Kreditinstituten 498,84 399,46
C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 5.403.535,19 5.440.829,84
6.051.488,67 5.808.789,35

P A S S I V A

30.6.2019
EUR
30.6.2018
EUR
A. EIGENKAPITAL 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 1.209.644,00 1.209.644,00
III. Verlustvortrag -6.675.473,84 -6.646.703,03
IV. Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) 37.294,65 -28.770,81
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.403.535,19 5.440.829,84
B. RÜCKSTELLUNGEN 4.760,00 6.545,00
C. VERBINDLICHKEITEN 6.046.728,67 5.802.244,35
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 100.245,74 (Vorjahr: EUR 174.773,71)
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 5.946.482,93 (Vorjahr: EUR 5.627.470,64)
6.051.488,67 5.808.789,35

Anhang für das Geschäftsjahr 2018/2019

Summit Real-Estate Gold GmbH, Berlin

I. Allgemeine Angaben

Die Summit Real-Estate Gold GmbH hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 101189 B eingetragen.

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB zum 30. Juni 2019 eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die einschlägigen Bestimmungen des GmbHG wurden beachtet.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Die für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 266, 274a und 288 HGB eingeräumten Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurden für Zwecke der Offenlegung in Anspruch genommen. Für Zwecke der Offenlegung wurden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 326 HGB in Anspruch genommen.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde ungeachtet des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages von der Fortführung des Unternehmens gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen, da aufgrund der bestehenden Finanzierung durch verbundene Unternehmen den derzeitigen und zukünftigen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen werden kann.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Erläuterungen zur Bilanz

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf die Finanzanlagen vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt.

Sonstige Zuzahlungen der Gesellschafter in Vorjahren wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag sowie der Handelsregistereintragung und beträgt TEUR 25.

Die Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

III. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch mit weiteren verbundenen Unternehmen (Kreditnehmer) zum Bilanzstichtag aus einem Kreditvertrag für Verbindlichkeiten von diesen verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 78.924 (Vorjahr: TEUR 85.105) mit.

Grundlage für eine mögliche Inanspruchnahme durch die finanzierende Bank ist die nicht vertragskonforme Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen durch die Kreditnehmer insbesondere die nicht ordnungsmäßige Bedienung der Kredite.

Eine Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen droht der Gesellschaft derzeit nicht, da die zugrundeliegenden Kreditverhältnisse durch die Kreditnehmer vertragsgemäß bedient werden und derzeit nicht angenommen wird, dass es zu Vertragsstörungen kommt.

Geschäftsführung

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Summit Real-Estate Gold GmbH, Berlin, ist

Herr Dekel Peretz, Berlin.

Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein, solange kein weiterer Geschäftsführer bestellt ist und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Konzernabschluss

Konzernobergesellschaft ist zum Bilanzstichtag die Summit Real-Estate Holdings Ltd., Haifa/Israel. Die Gesellschaft stellt einen Konzernabschluss auf und ist an der Tel Aviv Stock Exchange, Israel, gelistet.

Berlin, 16. März 2020

gez. Dekel Peretz

Summit Real-Estate Gold GmbH, Berlin

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2019 wurde am 25. März 2020 festgestellt.

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