Wenn Preisgarantie plötzlich nur noch ein kreativer Vorschlag ist
Ende 2021 herrschte auf dem Energiemarkt Ausnahmezustand. Die Strompreise schossen durch die Decke, Verbraucher blickten nervös auf ihre Abschläge und manche Anbieter blickten offenbar lieber auf den Notausgang.
Besonders kreativ zeigte sich dabei der Stromdiscounter Stromio. Das Unternehmen entschied sich kurzerhand, zehntausenden Kunden die Stromverträge zu kündigen – teilweise mitten in der Weihnachtszeit. Die Botschaft lautete sinngemäß: „Wir wissen, wir haben einen Vertrag geschlossen. Aber die Preise sind jetzt wirklich unangenehm.“
Das Oberlandesgericht Hamm hat nun deutlich gemacht, dass diese Sichtweise mit deutschem Vertragsrecht nur begrenzt kompatibel ist.
Weihnachten im Kerzenschein? Nicht ganz freiwillig
Für viele Kunden kam die Kündigung damals völlig überraschend. Statt Besinnlichkeit gab es kurz vor Heiligabend E-Mails mit der Nachricht, dass der bisherige Stromlieferant künftig lieber keine Energie mehr liefern möchte.
Wer glaubte, eine Preisgarantie bedeute Planungssicherheit, lernte plötzlich eine neue Interpretation kennen: Eine Garantie ist offenbar so lange eine Garantie, bis sie teuer wird.
Viele Verbraucher landeten automatisch in der deutlich kostspieligeren Grundversorgung. Dort durften sie feststellen, dass Strom zwar weiterhin aus der Steckdose kommt, aber deutlich schneller Geld aus dem Portemonnaie verschwindet.
Richter zeigen Interesse an marktwirtschaftlichen Grundprinzipien
Das OLG Hamm betrachtete die Angelegenheit erstaunlicherweise nicht als innovatives Geschäftsmodell.
Die Richter kamen vielmehr zu dem Schluss, dass die Massenkündigungen wohl unwirksam waren. Auch die Einstellung der Stromlieferungen sei eine Pflichtverletzung gewesen.
Mit anderen Worten: Wer Strom liefert, kann nicht einfach beschließen, damit aufzuhören, nur weil der Einkaufspreis plötzlich nicht mehr zur ursprünglichen Kalkulation passt.
Eine Erkenntnis, die in anderen Branchen vermutlich ebenfalls auf Interesse stoßen dürfte. Man stelle sich vor, ein Hotel würde mitten im Urlaub mitteilen: „Ihr Zimmer bleibt leider geschlossen. Die Reinigungskosten sind gestiegen.“
Überraschung: Strompreise können steigen
Besonders bemerkenswert war die Begründung des Gerichts zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
Stromio hatte argumentiert, die Preissteigerungen seien außergewöhnlich gewesen. Die Richter hielten dagegen fest, dass die Entwicklung keineswegs völlig überraschend kam. Die Preise seien bereits lange vor den Kündigungen deutlich gestiegen.
Dennoch habe das Unternehmen weiterhin neue Kundenverträge abgeschlossen.
Das erinnert ein wenig an jemanden, der im September noch großzügig Einladungen zum All-you-can-eat-Buffet verteilt und sich im Dezember wundert, dass tatsächlich Gäste erscheinen.
Preisgarantie bedeutet tatsächlich Preisgarantie
Die Verbraucherzentrale Hessen zeigte sich nach dem Urteil entsprechend zufrieden.
Der zentrale Punkt: Wer seinen Kunden eine Preisgarantie verspricht, übernimmt damit auch das Risiko, dass die eigene Kalkulation nicht aufgeht.
Andernfalls könnte man Preisgarantien künftig auch ehrlicherweise als „Preisgarantie vorbehaltlich schlechter Laune an den Energiemärkten“ bezeichnen.
Für viele Kunden bleibt dennoch ein Haken
Ganz ohne Wermutstropfen endet die Geschichte allerdings nicht.
Das Gericht ließ offen, ob betroffene Verbraucher dem Unternehmen zunächst eine Frist zur weiteren Stromlieferung hätten setzen müssen. Diese Frage muss nun möglicherweise in vielen Einzelverfahren geklärt werden.
Juristen nennen das Rechtsunsicherheit.
Verbraucher nennen das meist: „Das wird also doch komplizierter als gedacht.“
Rund 350 Euro Ärger pro Haushalt
Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale entstand vielen Kunden ein Schaden von rund 350 Euro. Das klingt zunächst überschaubar.
Multipliziert man diesen Betrag jedoch mit hunderttausenden Betroffenen, wird verständlich, warum die Angelegenheit mittlerweile ganze Gerichtssenate beschäftigt.
Stromio: Kündigungen als Rettungsmaßnahme
Stromio selbst verweist darauf, dass man die Verträge stets ordnungsgemäß erfüllt habe – bis zu dem Moment, in dem man sie beendete.
Das Unternehmen argumentiert, die Kündigungen seien notwendig gewesen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Schließlich hätte eine Pleite für die Kunden ebenfalls Nachteile gehabt.
Das ist ungefähr die wirtschaftliche Variante von: „Wir haben Ihnen zwar den Regenschirm weggenommen, wollten aber verhindern, dass wir selbst nass werden.“
Letztes Wort noch nicht gesprochen
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Fall könnte den Bundesgerichtshof beschäftigen.
Für viele ehemalige Kunden dürfte die Entscheidung dennoch Genugtuung sein. Denn das Gericht hat eine zentrale Botschaft ausgesprochen, die im Wirtschaftsleben eigentlich selbstverständlich sein sollte:
Verträge sind keine unverbindlichen Wettervorhersagen. Und Preisgarantien verlieren ihren Sinn, wenn sie genau dann verschwinden, wenn man sie braucht.
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