Wenn sich die Führung eines Unternehmens zerstreitet, kann am Ende sogar das Gericht eingreifen. Genau das ist nun bei einem Bremer Medienunternehmen geschehen. Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat entschieden, dass die Bestellung eines sogenannten Notvorstandes rechtmäßig war – allerdings nur vorübergehend.
Hintergrund war ein festgefahrener Machtkampf im Aufsichtsrat des Unternehmens. Nach Ablauf der Amtszeit des bisherigen Alleinvorstandes konnten sich die Mitglieder nicht auf einen Nachfolger einigen. Das Unternehmen drohte damit führungslos zu werden und wichtige Entscheidungen nicht mehr treffen zu können.
Um die Handlungsfähigkeit zu sichern, setzte das Amtsgericht Bremen den bisherigen Vorstand als Notvorstand ein. Dagegen wehrten sich mehrere Aufsichtsratsmitglieder. Sie kritisierten, das Gericht habe sich einseitig für den Kandidaten eines bestimmten „Lagers“ innerhalb des zerstrittenen Aufsichtsrates entschieden.
Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde jedoch zurück.
Die Richter machten deutlich, dass es in einem solchen Verfahren nicht darum gehe, unternehmenspolitische Richtungsstreite zu entscheiden. Vorrang habe allein die Sicherung des Geschäftsbetriebs. Der frühere Vorstand kenne das Unternehmen seit Jahren, sei mit den internen Abläufen vertraut und könne sofort handeln – ohne lange Einarbeitung.
Gleichzeitig zeigte das Gericht aber auch Sorge über die verhärteten Fronten innerhalb des Aufsichtsrates. Deshalb begrenzte der Senat die Bestellung ausdrücklich auf ein Jahr. Die Richter wollten verhindern, dass aus einer gesetzlichen Notlösung eine dauerhafte Übergangssituation wird.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Fall zeigt, wie schnell interne Machtkämpfe selbst große Unternehmen lähmen können – und dass Gerichte im Ernstfall weniger nach politischen Mehrheiten als nach praktischer Stabilität entscheiden.
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