Strafverfahren wegen Enkeltrickserie

Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen 3 Männer im Alter von 34, 38 und 53 Jahren erhoben, denen gewerbsmäßiger Bandenbetrug zur Last gelegt wird. Die Männer sind nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, im Zeitraum von September 2020 bis April 2021 Mitglieder einer professionell organisierten Bande gewesen zu sein, die sich zusammengeschlossen hat, um sogenannte Enkeltrickstraftaten zu begehen.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Tat, die sich am 26.11.2020 in Morbach zutrug. Dort meldete sich ein angeblicher Enkel telefonisch bei einer 85-jährigen Rentnerin und spiegelte vor, dass er für den Kauf einer Immobilie dringend Geld benötige. Ein Bekannter werde das Geld abholen. Tatsächlich erschien wenig später ein unbekannter Mann, um Geld und Wertgegenstände abzuholen, die die Rentnerin im Haus hatte. Aufmerksame Nachbarn verhinderten aber die Übergabe, so dass kein finanzieller Schaden entstand.

Im Anschluss an diese Tat führten die Kriminaldirektion Trier und die Staatsanwaltschaft Trier umfangreiche Ermittlungen, im Rahmen derer konkrete Verdachtsmomente gegen die 3 Angeschuldigten zusammengetragen werden konnten. Es ergaben sich Verbindungen zu anderen gleichgelagerten Taten in Rheinland-Pfalz und nahezu im gesamten Bundesgebiet.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft Trier die Angeschuldigten für hinreichend verdächtig, an insgesamt 32 Betrugstaten der Bande beteiligt gewesen zu sein, wobei es in 10 Fällen lediglich beim Versuch blieb.

Die Tatorte verteilen sich über weite Teile Deutschlands. Sie liegen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. In den zur Anklage gebrachten Fällen wurden jeweils Personen fortgeschrittenen Alters angerufen. Die – bislang unbekannt gebliebenen – Anrufer, die nach den bisherigen Erkenntnissen aus dem Ausland agiert haben dürften, gaben sich als deren Enkel oder nahe Verwandte aus, die dringend Geld bräuchten, weil sie sich in einer Notlage befänden oder aus sonstigen Gründen auf Geldmittel angewiesen seien. Die Anrufer spiegelten den Opfern jeweils vor, einen angeblichen Beauftragten zu entsenden, der das Geld bei den Opfern zu Hause abhole. In zahlreichen Fällen täuschten die vermeintlichen Verwandten vor, soeben einen schweren Verkehrsunfall verursacht zu haben und zur Abwendung einer Inhaftierung oder eines Führerscheinentzugs unverzüglich eine hohe Geldsumme zahlen zu müssen. Zum Teil gaben sich die Anrufer dabei auch als Polizeibeamte, Richter oder Staatsanwälte aus. In weiteren Fällen wurde den Opfern vorgespiegelt, dringend eine größere Geldsumme für einen anstehenden Immobilienkauf zu benötigen. In einem Fall gab sich der Anrufer als Sohn der Opfer aus und behauptete, er befinde sich mit einer Corona-Infektion auf der Intensivstation eines Krankenhauses und benötige dringend ein neuartiges Medikament, dass eine 5-stellige Summe koste.

Soweit die Tatopfer den vorgetäuschten Sachverhalten Glauben schenkten, erschienen bei Ihnen zu Hause jeweils unterschiedliche weitere Personen, die sie im Auftrag der Bande aufsuchten, um das vermeintlich für den Verwandten bestimmte Geld abzuholen. In 22 Fällen übergaben die gutgläubigen Opfer den Abholern jeweils Geld und Wertgegenstände im Wert zwischen 10.000 Euro und ca. 200.000 Euro. In 10 Fällen wurde eine Geldübergabe verhindert oder scheiterte aus sonstigen Gründen, so dass den Opfern kein finanzieller Schaden entstand.

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, als sogenannte „Logistiker“ an den zur Anklage gebrachten Taten mitgewirkt zu haben. Sie sollen den Kontakt mit den im Ausland befindlichen Hintermännern gehalten, die Abholer an die einzelnen Tatorte dirigiert und deren Anreise und Unterkunft organisiert haben. Dem 53-jährigen Angeschuldigten wird eine Beteiligung an 13 der insgesamt 32 Taten, den beiden anderen Angeschuldigten eine Beteiligung an 25 bzw. an 11 Taten zur Last gelegt. Durch die Taten entstand ein Vermögensschaden von insgesamt 850.000 EUR.

Die Beschuldigten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Sie befinden sich seit ihren Festnahmen am 29.04.2021 bzw. am 08.09.2021 in Untersuchungshaft aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Trier.

Die Anklage ist zur Großen Strafkammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Diese hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein etwaiger Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

Die Ermittlungsverfahren gegen die jeweiligen Geldabholer werden, soweit diese identifiziert werden konnten, von den für die jeweiligen Tatorte zuständigen Staatsanwaltschaften geführt.

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