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Handelsplattform quantums-trade.com: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. Juli 2021 gegenüber der Seeger Global LTD, Marshallinseln, als Betreiber der Handelsplattform quantums-trade.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Deutsche Kunden können auf der Plattform quantums-trade.com Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte unter anderem mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Forex-Produkten und Kryptowährungen abgewickelt werden können. Mitarbeiter der Plattform treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen.

Damit erbringt der Betreiber der Plattform gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht, sie handelt daher unerlaubt.

In Kundenunterlagen, die der BaFin vorliegen, verweist die Seeger Global LTD auf eine vorgebliche Geschäftsadresse in Berlin. Dort ist das Unternehmen jedoch nicht auffindbar.

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