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Staatsanwaltschaft München I

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Staatsanwaltschaft München I

241 Js 192600/17

Unter dem AZ: 825 Cs 241 Js 192600/17 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 19.10.2017 gegenüber dem Einziehungsbetroffenen Rybinski, Pawel Robert die Einziehung von folgendem Gegenstand angeordnet:

Parfüm der Marke Bruno Banani, Magic Man, 50 ml, Eau de Toilette

Nach dem strafrechtlichen Ermittlungsergebnis wurde dieser Gegenstand beim Verurteilten aufgefunden, als er andere Gegenstände am 20.07.2017 in den Geschäftsräumen eines Verbrauchermarktes entwendete, um diese Waren ohne Bezahlung für sich zu behalten.

Wenn Sie den Gegenstand zurück haben möchten, melden Sie sich bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft München I zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer des eingezogenen Gegenstands (§ 75 Abs. 1 S. 2 StGB).

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger den eingezogenen Gegenstand zurück erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich die Eigentümerstellung und der Herausgabeanspruch ergeben (§ 459j Abs. 5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) der Eigentümer der Sache sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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