Staatsanwaltschaft Hildesheim

Staatsanwaltschaft Hildesheim

Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

14 Js 16714/17 VRs

Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Lehrte wegen Betruges (Az. 4 Ds 14 Js 16714/17) gegen M. Scheell und M. Windolf. Diese ist rechtskräftig seit dem 20.12.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

Dieser Einziehungsanordnung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Angeschuldigte Scheel bestellte, üblicherweise unter Nutzung einer von ihr erstellten E-Mail-Adresse, auf den Namen ihrer kurzzeitigen Mitbewohnerin, der Zeugen Gall, betrügerisch Waren bei verschiedenen Versandhäusern und Onlineshops. Die Waren wurden an die Anschrift der gemeinsamen Anschrift der Beschuldigten und der Mitbewohnerin Gall geliefert und dort von einem der Beschuldigten oder dritten Personen in Empfang genommen, die die Sendungen an die Beklagten weitergaben. Überwiegend wurden Bekleidungsstücke (Damenbekleidung) für die Angeschuldigte Scheel bestellt; teilweise wurden auch Gegenstände für den Angeschuldigten Windolf bestellt, wobei davon ausgegangen wird, dass der Angeschuldigte Windolf diese Bestellungen bei der Angeschuldigten Scheel „in Auftrag“ gab, woraufhin die Angeschuldigte Scheel die betreffenden Bestellungen aufgab. Die Angeschuldigten handelten jeweils in der Absicht, sich durch die Bestellungen eine dauerhafte Einnahmequelle von einigem Gewicht zu verschaffen.

Im Einzelnen kam es zu den nachfolgenden Taten:

1.
Enthalten in Fallakte: 1
Bestelldatum: 20.02.17
Gelieferte Waren: Top, hellkorall
Wert der Waren: 29,99 Euro
Auslieferungszeit: 04.03.17, Briefkastenzustellung
Geschädigt: Fa. Home Shopping Europe
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (nur Damen-Bekleidung bestellt).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 29,99 Euro.

2.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 20.02.17
Gelieferte Waren: Bikerjacke Bench, rosé, Übergangsjacke To-the-Point, schwarz, 2 x Kapuzenshirt Bench rosa
Wert der Waren: 239,84 Euro
Auslieferungszeit: 22.02.17 / 23.02.17
Geschädigt: AboutYou GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (nur Damen-Bekleidung bestellt).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 239,84 Euro.

3.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 21.02.17
Gelieferte Waren: Kleid Skater, rosé, 2 x Black Label Colour-Blocking Etuikleid, blau, Bench Softshelljacke, schwarz, Bench Leggings Distinctive, blau
Wert der Waren: 448,82 Euro
Auslieferungszeit: 22.02.17 / 23.02.17
Geschädigt: AboutYou GmbH
Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Bekleidung bestellt).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 448,82 Euro.

4.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 21.02.17
Bestellzeit: 03.22 Uhr
Gelieferte Waren: Oliver Red Label High Top Sneaker, hellblau, Converse Sneaker Chuck Taylor, orchidee/weiß
Wert der Waren: 129,89 Euro
Auslieferungszeit: 22.02.17 / 23.02.17
Geschädigt: AboutYou GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (nur Damen-Bekleidung bestellt).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 129,89 Euro

5.
Enthalten in Fallakte: 3
Bestelldatum: 21.02.17
Gelieferte Waren: 2 x Top Alama, 2 x Kleid, Top, Tanktop, Kleid, Leggings, Chino Hose
Wert der Waren: 127,82 Euro
Auslieferungszeit: 24.02.17
Entgegennahme Paket durch: den Angeschuldigten Windolf
Geschädigt: MyToys GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (nur Damen-Bekleidung bestellt), der Angeschuldigte Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 127,82 Euro

6.
Enthalten in Fallakte: 4
Bestelldatum: 22.02.17
Gelieferte Waren: Damen-Steppjacke, pink.
Wert der Waren: 82,90 Euro
Auslieferungszeit: 24.02.17
Entgegennahme Paket durch: den Angeschuldigten Windolf
Geschädigt: My Toys GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (nur Damen-Bekleidung bestellt), der Angeschuldigte Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 82,90 Euro.

7.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 27.02.17
Gelieferte Waren: Sweatshirt Bench, navy, Only Skinny Jeans, schwarz, Schnürboots, pink
Wert der Waren: 274,80 Euro
Auslieferungszeit: 01.03.17 / 02.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (nur Damen-Bekleidung bestellt); der Angeschuldigte Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 274,80 Euro.

8.
Enthalten in Fallakte: 7
Bestelldatum: 01.03.17
Gelieferte Waren: Druckluft-Graviergerät MARKAL
Wert der Waren: 167,65 Euro
Auslieferungszeit: 02.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf
Geschädigt: Zoro Tools Europe GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin. Der Angeschuldigte Windolf ist ebenfalls Täter, weil die Ware Handwerkerbedarf ist und der Angeschuldigte Windolf als Handwerker (insbesondere Metallverarbeitung) bekannt ist.
Aus der Tat erlangte der Angeschuldigte Windolf Waren im Wert von 167,65 Euro.

9.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 03.03.17
Gelieferte Waren: Abendkleid mit Spitze, pastellpink
Wert der Waren: 79,90 Euro
Auslieferungszeit: 07.03.17
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin.
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 79,90 Euro.

10.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 03.03.17
Bestellzeit: 13.29 Uhr
Gelieferte Waren: French Connection Kleid, himbeer
Wert der Waren: 159,00 Euro
Auslieferungszeit: 07.03.17
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel (da nur Damen-Bekleidung bestellt).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 159,00 Euro.

11.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 03.03.17
Gelieferte Waren: Cocktailkleid mit Spitzendesign, rosa
Wert der Waren: 249,00 Euro
Auslieferungszeit: 07.03.17
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Bekleidung bestellt).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 249,00 Euro.

12.
Enthalten in Fallakte: 8
Bestelldatum: 04.03.17
Gelieferte Waren: Top schwarz
Wert der Waren: 29,99 Euro
Auslieferungszeit: 10.03.17
Geschädigt: Home Shopping Europe
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Bekleidung bestellt).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 29,99 Euro.

13.
Enthalten in Fallakte: 9
Bestelldatum: 05.03.17
Gelieferte Waren: Kleid
Wert der Waren: 22,90 Euro
Auslieferungszeit: 10.03.17
Geschädigt: My Toys GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Bekleidung bestellt).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 22,90 Euro.

14.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 14.03.17
Gelieferte Waren: Sneakers VANS, Gr. 40, hellila/weiss (Damen-Schuhe), Freizeitschuh CONVERSE, Gr. 46, schwarz/weiss (Herren-Schuhe)
Wert der Waren: 174,94 Euro
Auslieferungszeit: 17.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel und der Angeschuldigte Windolf sind Täter (da Damen- und Herrensachen bestellt).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 84,95 Euro, der Angeschuldigte Windolf im Wert von 89,99 Euro.

15.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 14.03.17
Gelieferte Waren: G-Star Raw Jeans, hellblau (Herren-Jeans)
Wert der Waren: 119,00 Euro
Auslieferungszeit: 17.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (weil sie alle Bestellungen durchführte bzw. Nutzerin der verwendeten E-Mail-Adresse war). Der Angeschuldigte Windolf ist Täter, weil eine Herren-Jeans bestellt wurde. Der Angeschuldigten Windolf dürfte die Bestellung der Jeans bei der Angeschuldigten Scheel in Auftrag gegeben haben.
Aus der Tat erlangte der Angeschuldigte Windolf Waren im Wert von 119,00 Euro.

16.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 14.03.17
Gelieferte Waren: Sneaker VANS, lila, Skinny Fit Jeans VERO MODA grau, Skinny Fit Jeans, blue denim
Wert der Waren: 224,89 Euro
Auslieferungszeit: 17.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Bekleidung bestellt); der Angeschuldigte Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 224,89 Euro.

17.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 14.03.17
Gelieferte Waren: Jeans G-STAR RAW, dunkelblau (Herren-Jeans), Jeans G-STAR RAW, blue-denim (Herren-Jeans), Skinny Fit Jeans Coral, schwarz, Sneakers VANS, helllila/weiss, Skinny Fit Jeans, blue denim
Wert der Waren: 492,89 Euro
Auslieferungszeit: 17.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da auch Damen-Bekleidung bzw. Damen-Schuhe bestellt; außerdem führte sie alle Internet-Bestellungen durch). Der Angeschuldigte Windolf ist Täter (weil sich zwei Herren-Jeans unter dem Bestellgut).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 214,89 Euro. Aus der Tat erlangte der Angeschuldigte Windolf Waren im Wert von 278,00 Euro.

18.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 14.03.17
Gelieferte Waren: Schnürboots S. Oliver, rosa, 2 x Sport-BH, flieder, Skinny Jeans, blue denim
Wert der Waren: 89,65 Euro
Auslieferungszeit: 17.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Bekleidung bestellt). Der Angeschuldigte Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 89,65 Euro.

19.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 14.03.17
Gelieferte Waren: Jeans G-STAR, dunkelblau (Herrenjeans), Skinny Fit Jeans, blue denim (Damenjeans)
Wert der Waren: 218,95 Euro
Auslieferungszeit: 17.03.17
Entgegennahme Paket durch: WINDOLF
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da auch Damen-Bekleidung bestellt); der Angeschuldigte Windolf ist Täter (da auch Herren-Bekleidung bestellt).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 79,95 Euro und der Angeschuldigte Windolf im Wert von 139,00 Euro.

20.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 14.03.17
Gelieferte Waren: Skinny Fit Jeans, black denim, Skinny Fit Jeans, schwarz
Wert der Waren: 79,98 Euro
Auslieferungszeit: 17.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Bekleidung bestellt). Der Angeschuldigte Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 79,98 Euro.

21.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 14.03.17
Bestellzeit: 21.18 Uhr
Gelieferte Waren: Skinny Jeans, beige, Freizeitschuhe CONVERSE, dunkelbraun (Männerschuhe)
Wert der Waren: 208,99 Euro
Auslieferungszeit: 17.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da auch Damen-Bekleidung bestellt); der Angeschuldigte Windolf ist Täter (da auch Herren-Schuhe bestellt).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 119,00 Euro. Aus der Tat erlangte der Angeschuldigte Windolf Waren im Wert von 89,99 Euro.

22.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 14.03.17
Bestellzeit: 21.18 Uhr
Gelieferte Waren: Sneaker Tom Tailor, rose
Wert der Waren: 49,99 Euro
Auslieferungszeit: 17.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Schuhe bestellt). Der Angeschuldigte Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 49,99 Euro.

23.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 14.03.17
Bestellzeit: 21.22 Uhr
Gelieferte Waren: Top, rose, Top, himbeer, Tank Top, koralle, Baumwolltop, rosa, Spitzentop, rosa & altrosa, Top, neonpink, Top, pink & weiss
Wert der Waren: 204,48 Euro
Auslieferungszeit: 17.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Bekleidung bestellt).
Der Angeschuldigten Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 204,48 Euro.

24.
Enthalten in Fallakte: 10
Bestelldatum: 14.03.17
Gelieferte Waren: T-Shirt, rosa, High Top Sneaker, rosa, Sandale, schwarz, High Top Sneaker, dunkelbraun (Herren-Schuhe), Schnürboot, schwarz (Herren-Schuhe)
Wert der Waren: 188,75 Euro
Auslieferungszeit: 17.03.17
Geschädigt: Reno Schuh GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da auch Damen-Bekleidung bzw. Damen-Schuhe bestellt); der Angeschuldigte Windolf ist Täter (da auch Herren-Schuhe bestellt).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 98,85 Euro. Aus der Tat erlangte der Angeschuldigte Windolf Waren im Wert von 89,90 Euro.

25.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 15.03.17
Gelieferte Waren: Bademantel, rose
Wert der Waren: 40,19 Euro
Auslieferungszeit: 17.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Bekleidung bestellt). Der Angeschuldigte Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 40,19 Euro.

26.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 15.03.17
Gelieferte Waren: 2 x Leggings Adidas, mischfarben
Wert der Waren: 69,80 Euro
Auslieferungszeit: 18.03.17
Entgegennahme Paket durch durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damenbekleidung bestellt). Der Angeschuldigte Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 69,80 Euro.

27.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 15.03.17
Bestellzeit: 18.38 Uhr
Gelieferte Waren: Ledersandale Lara, schwarz, Sandalette Heine, schwarz
Wert der Waren: 139,80 Euro
Auslieferungszeit: 18.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Schuhe bestellt). Der Angeschuldigte Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 139,80 Euro.

28.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 15.03.17
Gelieferte Waren: Funktionshose Craft Active Comfort, himbeer & pink, Tights REEBOK, beere, Lauftights UNIFIT, silbergrau, pink & weis, Tight Pants ODLO, lila
Wert der Waren: 152,54 Euro
Auslieferungszeit: 18.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Hosen bestellt). Der Angeschuldigte Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 152,54 Euro.

29.
Enthalten in Fallakte: 11
Bestelldatum: 15.03.17
Gelieferte Waren: Schuhe Ballerina, schwarz
Wert der Waren: 44,95 Euro
Auslieferungszeit: 17.03.17
Geschädigt: Reno Schuh GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da Damen-Schuhe bestellt).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 44,95 Euro.

30.
Enthalten in Fallakte: 12
Bestelldatum: 15.03.17
Gelieferte Waren: Mitternachtsanzug Sakko, dunkelblau
Wert der Waren: 174,95 Euro
Auslieferungszeit: 17.03.17
Geschädigt: Mey & Edlich GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (weil sie alle anderen Bestellungen auch tätigte); der Angeschuldigten Windolf ist Täter (weil ein Herren-Sakko bestellt wurde).
Aus der Tat erlangte der Angeschuldigte Windolf Waren im Wert von 174,95 Euro.

31.
Enthalten in Fallakte: 13
Bestelldatum: 16.03.17
Gelieferte Waren: Laufschuhe NIKE (Herren-Schuhe)
Wert der Waren: 44,96 Euro
Auslieferungszeit: 18.03.17
Geschädigt: Bettina Poulet – Runmarkt.de
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (weil sie alle anderen Bestellungen auch tätigte). Der Angeschuldigte Windolf ist Täter (weil Herren-Schuhe bestellt wurden).
Aus der Tat erlangte der Angeschuldigten Windolf Waren im Wert von 44,96 Euro.

32.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 16.03.17
Gelieferte Waren: Geripptes Top, rose, kurzes Kleid mit Spitze, rot, Jersey-Blazer, schwarz, Top mit Pailetten, gold & schwarz
Wert der Waren: 222,69 Euro
Auslieferungszeit: 18.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Bekleidung bestellt); der Angeschuldigte Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 222,69 Euro.

33.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 16.03.17
Gelieferte Waren: Handtasche Oliver Red, altrosa, Rucksack, pink, Ohrhänger „Notenschlüssel“ mit Zirkonia, silber
Wert der Waren: 175,86 Euro
Auslieferungszeit: 18.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (bestellte Waren sind offenkundig Damen-Accessoires). Der Angeschuldigte Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 175,86 Euro.

34.
Enthalten in Fallakte: 2
Bestelldatum: 16.03.17
Gelieferte Waren: Feinstrumpfhose, nude, Tanktop Adidas, schwarz, Lederimitathose, hell-braun, Longtop mit Spitze, pink, 2 x Sport-BH, koralle
Wert der Waren: 156,76 Euro
Auslieferungszeit: 18.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: About You GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Bekleidung bestellt); der Angeschuldigte Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 156,76 Euro.

35.
Enthalten in Fallakte: 15
Bestelldatum: 23.03.17
Gelieferte Waren: 2 x Laserpointer
Wert der Waren: 89,21 Euro
Auslieferungszeit: 25.03.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: Büromarkt Böttcher AG
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin; der Angeschuldigte Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 89,21 Euro.

36.
Enthalten in Fallakte: 16
Bestelldatum: 27.03.17
Gelieferte Waren: Sichtschutzfächer 1,20 x 1,20 m für Balkon
Wert der Waren: 23,94 Euro
Auslieferungszeit: 30.03.17
Geschädigt: NES GmbH
Die Angeschuldigte Scheel (weil sie alle anderen Bestellungen auch tätigte).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 23,94 Euro.

37.
Enthalten in Fallakte: 17
Bestelldatum: 13.04.17
Gelieferte Waren: Vitrinebox, hellrosa, Rauchmelder, pink
Wert der Waren: 114,50 Euro
Auslieferungszeit: 13.04.17
Geschädigt: 7,5 NN Versandkontor Hamburg GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin.
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 114,50 Euro.

38.
Enthalten in Fallakte: 20
Bestelldatum: 22.04.17
Gelieferte Waren: 7/8 Jeans, dark-denim, Kleid Junia, hellpetrol-bunt, Stretch Jeans, sand, Jersey Jacke, karamell, Leinentasche, orchidee, Gürtel, rosa, Jearsey Top, schwarz
Wert der Waren: 412,72 Euro
Auslieferungszeit: 04.05.17
Entgegennahme Paket durch die Angeschuldigte Scheel.
Geschädigt: Deerberg GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Bekleidung bestellt, Ware wurde von der Angeschuldigten Scheel in der Postfiliale Sehnde persönlich abgeholt).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 412,72 Euro.

39.
Enthalten in Fallakte: 25
Bestelldatum: 11.05.17
Wert der Waren: 174,91 Euro
Auslieferungszeit: 17.05.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: Aktivshop GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (weil sie alle anderen Bestellungen auch ausführte).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 174,91 Euro.

40.
Enthalten in Fallakte: 26
Bestelldatum: 14.05.17
Gelieferte Waren: Damen-Stiefeletten, creme
Wert der Waren: 134,91 Euro
Auslieferungszeit: 18.05.17
Entgegennahme Paket durch den Angeschuldigten Windolf.
Geschädigt: Deerberg GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Schuhe bestellt); der Angeschuldigten Windolf ist Gehilfe (da Paket angenommen).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 134,92 Euro.

41.
Enthalten in Fallakte: 27
Bestelldatum: 16.05.17
Gelieferte Waren: ¾ Leggings, salbei-klein-geblümt, Leggings, pink
Wert der Waren: 38,93 Euro
Auslieferungszeit: 23.05.17
Geschädigt: Deerberg GmbH
Die Angeschuldigte Scheel ist Täterin (da nur Damen-Bekleidung bestellt).
Aus der Tat erlangte die Angeschuldigte Scheel Waren im Wert von 38,93 Euro.

Auf Grund dieser Entscheidung ist den Geschädigten aus den vorstehenden Straftaten ein Anspruch entstanden, den diese nun geltend machen können.

Die folgenden Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf sind zu beachten:

Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO).

Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO).
Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459k Abs. 4 StPO).
Zudem bleibt es dem Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.

Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Verletzte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459k Abs. 2 StPO). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung, soweit möglich, angehört (§ 459k Abs. 3 StPO).

In dem Fall einer Insolvenzeröffnung muss der Verletzte seinen Anspruch eigenständig und schriftlich bei dem Insolvenzverwalter gemäß § 174 InsO in dem Insolvenzverfahren geltend machen.

Wird über das Vermögen des Betroffenen das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte. Die im Zuge des Ermittlungs- und/oder Vollstreckungsverfahrens gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO).

Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche aller Verletzter zu befriedigen, stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen (§ 459h Abs. 2 i.V.m. § 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO).

Kann ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden oder wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wird der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte an denjenigen Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit dieser Benachrichtigung verstrichen sind (§ 459m Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 459m Abs. 1 S. 1-3 StPO).

Befriedigt der von der Einziehung Betroffene den Anspruch, der einem Verletzten aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, kann der Betroffene in dem Umfang der von ihm geleisteten Befriedigung Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen, soweit der Verwertungserlös unter den vorgenannten Voraussetzungen an den Verletzten auszukehren gewesen wäre. Die Befriedigung des Anspruchs muss dabei durch eine Quittung des Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolgers) glaubhaft gemacht werden. Der Verletzte (oder dessen Rechtsnachfolger) wird – soweit möglich – vor der Entscheidung über den geltend gemachten Ausgleichsanspruch des Betroffenen angehört.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Radzuweit, Rechtspflegerin

 

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