Staatsanwaltschaft Hannover: Felix Schneider/Frederik Brunner – Verdacht der Geldwäsche

Im Ermittlungsverfahren 4161 Js 85829/15 gegen Felix Schneider und Frederik Brunner wegen des Verdachts der Geldwäsche oder des Betruges hat die Staatsanwaltschaft Hannover bisher folgende Vermögenswerte der Beschuldigten zur Sicherung der Ansprüche Geschädigter gemäß §§ 111 b ff. StPO (Strafprozessordnung) vorläufig sichergestellt: Pfändung der Forderung des Frederik Brunner gegen die Deutsche Postbank AG aus dem Konto-Nr. 389467115 (BLZ 10010010) in Höhe von 9.459,23 Euro.

Inwieweit die sichergestellten Vermögensgegenstände für die Geschädigten verwertbar sind, hängt von möglicherweise bestehenden Rechten Dritter ab.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111e Stopp.

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