Startseite Allgemeines Staatsanwaltschaft Hannover
Allgemeines

Staatsanwaltschaft Hannover

qimono / Pixabay
Teilen

Staatsanwaltschaft Hannover

4051 Js 24297/18

Im Vermögensermittlungsvorgang 4051 Js 24297/18 zum Ermittlungsverfahren 2724 Js 5492/18 gegen Bahattin Cini wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges hat die Staatsanwaltschaft Hannover bisher folgende Vermögenswerte der Beschuldigten zur Sicherung der Ansprüche Geschädigter gemäß §§ 111 b ff. StPO (Strafprozessordnung) vorläufig sichergestellt:

Pfändung von Bargeld in Höhe von 5.750,00 EUR.

Inwieweit die sichergestellten Vermögensgegenstände für die Geschädigten verwertbar sind, hängt von möglicherweise bestehenden Rechten Dritter ab.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.

Hannover, 02.05.2019

Baberske, Staatsanwältin

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

BaFin nimmt Finfluencer ins Visier – höchste Zeit, aber bitte dort hinschauen, wo das Geschäft wirklich läuft

Es ist richtig und längst überfällig, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzinhalte...

Allgemeines

Neue KI-Aufsicht im Finanzsektor: „Die Verantwortung lässt sich nicht an einen Algorithmus delegieren“

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zur erweiterten Zuständigkeit der BaFin Die Bundesanstalt...

Allgemeines

Saudi-Arabien beteiligt sich an US-Angriffen auf proiranische Milizen

Saudi-Arabien hat sich erstmals offiziell an den militärischen Auseinandersetzungen gegen mit Iran...

Allgemeines

Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren – Arndt Geiwitz übernimmt

Die Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das...