Spielhallen in Deutschland-Rechtsgrundlagen

Der Betrieb von Spielhallen ist in Deutschland streng reglementiert. Vor Eröffnung müssen die Betreiber einige öffentlich-rechtliche Hürden überspringen und Genehmigungen einholen. Die wichtigsten Voraussetzungen und Vorschriften werden folgend zusammengefasst:

1. Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Gemäß § 33c Abs. 1 GewO bedarf es für das gewerbsmäßige Aufstellen von Spielgeräten, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinns bieten, einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies ist in der Regel das Gewerbeamt der jeweiligen Kommune.

Diese wird immer dann untersagt, wenn nach deren Ansicht der Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Gemäß § 33c Abs. 2 Nr. 1 ist dies immer dann nicht der Fall, wenn der Antragssteller in den letzten drei Jahren wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrugs, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden ist. Weiterhin muss der Antragsteller dem Antrag zwingend eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer über die erfolgte Unterrichtung der notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz beifügen.

Der Antragsteller muss darüber hinaus nachweisen, dass er über ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution verfügt. In diesem Konzept muss dargelegt werden, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.

2. Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Veranstaltung eines Spiels mit Gewinnmöglichkeit

Für eine gewerbsmäßige Veranstaltung eines Spiels mit Gewinnmöglichkeit bedarf es zudem einer Erlaubnis gemäß § 33d Abs. GewO. Bedingung dieser Erlaubnis ist ebenfalls eine „erforderliche Zuverlässigkeit“ des Antragsstellers. Zur Glaubhaftmachung dieser muss der Antragssteller insbesondere eine vom Bundeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen.

3. Anforderungen an den Aufstellungsort

Weiterhin gibt es einige Beschränkungen hinsichtlich der Lage einer Glücksspielhalle. Glücksspielgeräte dürfen nur an einem für die Aufstellung von Geldspielgeräten geeigneten Ort aufgestellt werden. In NRW ist wie auch in vielen anderen Bundesländern zum 01.12.2012 ein Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten, das hierfür verschiedene konkrete Regelungen enthält.

Nach diesem in NRW gültigen Ausführungsgesetz sowie in den meisten anderen Bundesländern gibt es folgende Bedingungen hinsichtlich des Standorts:

  • Es dürfen sich im Umkreis von 350 m Luftlinie zum Standort keine weiteren Spielhallen befinden.
  • Im Umkreis von 350 m Luftlinie darf sich zudem keine öffentliche Schule und auch keine Kinder- und Jugendeinrichtung befinden.
  • Die Spielhalle darf nicht in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen stehen (auch kein gemeinsamer Gebäudekomplex).

4. Anzahl der Spielgeräte

Nach den Regelungen der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielV) ist sowohl die Anzahl der Spielgeräte als auch die konkrete Aufstellung der verschiedenen Spielautomaten reglementiert. Nach der Spielverordnung darf in Spielhallen je 12 m² Grundfläche höchstens ein Geldspielgerät stehen. Die Höchstzahl für jede Spielhalle ist auf 12 Geräte begrenzt.

5. Fazit

Der Betrieb einer Spielhalle ist an verschiedene Genehmigungen geknüpft. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen der besonderen Betriebserlaubnis des Antragstellers und der Erlaubnis hinsichtlich des Ladenlokals. Die Spielhallenerlaubnis erlischt ferner ein Jahr nach der Nichtausübung des Gewerbes bzw. wenn nicht binnen eines Jahres nach Erteilung mit der Ausführung begonnen wird. Die Erlaubnis ist an den Antragsteller gebunden. Eine Stellvertretung muss von der Behörde genehmigt werden. Hierüber hat die Behörde gesondert zu entscheiden.

Rechtsanwalt Stephan Glaser LL.M.

One Comment

  1. Schwappacher Dienstag, 20.02.2018 at 19:33 - Reply

    Guten Tag,
    gibt es eine Seite wo man Spielhallen bewerten kann? denn es ist so, aus Erfahrung kann man mittlerweile behaupten das der Verlauf der Spiele nicht mehr Normal ist. Um andere vor der Abzocke zu Warnen müsste es eine Seite zur Hallenbewertung geben, oder darf ich das auch auf Facebook mitteilen?

    Mit freundlichen Grüßen…

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