Soll Intershop aus Jena „übernommen“ werden?

Shareholder Value Beteiligungen AG

Frankfurt am Main

Weitere Bieter:

Shareholder Value Management AG

Hinweisbekanntmachung gemäß § 14 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Shareholder Value Beteiligungen Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Weitere Bieter:

Shareholder Value Management AG

Hinweisbekanntmachung gemäß § 14 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Diese Bekanntmachung ist nicht zur Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung, auch nicht auszugsweise, in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung eine Verletzung des jeweiligen Rechts darstellen würde.

Die Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot) der Shareholder Value Beteiligungen AG und der Shareholder Value Management AG (die „Bieter“) an die Aktionäre der INTERSHOP Communications AG, Jena, zum Erwerb aller nicht unmittelbar von den Bietern gehaltenen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der INTERSHOP Communications AG (ISIN DE000A0EPUH1) ist seit heute im Internet unter https://intershop-angebot.de abrufbar.

Gedruckte Exemplare der Angebotsunterlage werden bei der Baader Bank AG, Weihenstephanerstraße 4, 85716 Unterschleißheim, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten und können per Telefax an +49 5150 2814000 oder per Email an documentation@baaderbank.de, jeweils unter Angabe einer gültigen Emailadresse, angefordert werden.

Frankfurt am Main, den 20. März 2019

Shareholder Value Beteiligungen AG und Shareholder Value Management AG

Wichtige Hinweise: Diese Bekanntmachung dient lediglich Informations-zwecken. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der INTERSHOP Communications AG (die „INTERSHOP-Aktien“) noch eine Aufforderung zum Kauf von INTERSHOP-Aktien dar. Ein Angebot zum Erwerb der INTERSHOP-Aktien erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der in der Angebotsunterlage enthaltenen Regelungen und Bedingungen.

Das Angebot wird nicht in Rechtsordnungen unterbreitet, und die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen nicht in Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Einer Verbreitung der Unterlagen und Annahme des Angebots in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums steht dies nicht entgegen.

Die Bieter behalten sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen INTERSHOP-Aktien außerhalb des Übernahmeangebotes über die Börse oder außerbörslich direkt oder indirekt zu erwerben oder Vereinbarungen abzuschließen, aufgrund derer die Übereignung verlangt werden kann. Soweit solche Erwerbe oder Vereinbarungen durch die Bieter, mit ihnen gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen erfolgen bzw. abgeschlossen werden, wird dies unter Angabe der Anzahl und des Preises der so erworbenen INTERSHOP-Aktien nach den anwendbaren Rechtsvorschriften veröffentlicht werden.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://intershop-angebot.de
im Internet am: 20.03.2019.

Frankfurt am Main, den 20. März 2019

Shareholder Value Beteiligungen AG und Shareholder Value Management AG

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Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://shareholdervalue.de
im Internet am: 20.03.2019.

 

Frankfurt, den 20. März 2019

Shareholder Value Beteiligungen AG und Shareholder Value Management AG

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