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Solarteur oder Sonnenkönig? Das OLG hat gesprochen!

grass27 (CC0), Pixabay
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Jahrelang hieß es in manchen Werbeanzeigen: „PV-Komplettanlage? Machen wir alles – Planung, Dach, Elektrik, Anmeldung, Kaffee inklusive!“

Jetzt hat das Oberlandesgericht Koblenz einen deutlichen Riegel vorgeschoben.

Eine schlüsselfertige Photovoltaikanlage ist kein IKEA-Regal.

Wer Komplettanlagen anbietet und selbst montiert, braucht die entsprechende Qualifikation – sprich: Eintragung in die Handwerksrolle und den Meisterbrief. Denn sobald auf dem Dach gebohrt, geschraubt oder in die Elektrik eingegriffen wird, endet die Bastelstunde und beginnt das zulassungspflichtige Handwerk.

Das Gericht macht klar:

  • 🔨 Arbeiten am Dach gehören zum Dachdeckerhandwerk.
  • ⚡ Planung, Installation und Inbetriebnahme der elektrischen Anlage gehören zum Elektrotechnikerhandwerk.

Ein paar Werbesprüche wie „Unser eigenes Montageteam“ reichen eben nicht aus, wenn die handwerksrechtlichen Voraussetzungen fehlen.

Die Moral der Geschichte?

Die Sonne scheint zwar für alle – aufs Dach darf aber nicht jeder.

Wer seine Photovoltaikanlage bestellt, sollte künftig nicht nur nach dem günstigsten Preis fragen, sondern auch:

„Sind Sie eigentlich in der Handwerksrolle eingetragen?“

Denn eine PV-Anlage soll 30 Jahre Strom liefern und nicht schon beim ersten Herbststurm zum Freiflugobjekt werden.

Billig kann teuer werden – Meisterqualität dagegen zahlt sich meist über Jahrzehnte aus.

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