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S&K-Gründer wieder geschäftlich aktiv – ein Neuanfang mit Kontroverse

BrightPixelsStudio (CC0), Pixabay
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Die Schlagzeilen sind wieder voll: Stephan Schäfer und Jonas Köller, die einst als Gründer des Frankfurter Immobilienunternehmens S&K bekannt wurden – und später durch einen der aufsehenerregendsten Wirtschaftsskandale Deutschlands in Verruf gerieten – sind zurück in der Geschäftswelt. Kaum wurde bekannt, dass die beiden nach Verbüßung ihrer Haftstrafen wieder unternehmerisch tätig sind, brach in Teilen der Medienlandschaft eine Welle der Empörung los. Doch warum eigentlich?

Rein rechtlich gesehen haben beide ihre Strafe abgesessen und damit ihre Schuld im Sinne des Gesetzes beglichen. Dass sie nun versuchen, wieder Fuß zu fassen und unternehmerisch tätig zu werden, ist weder illegal noch ungewöhnlich. Vielmehr ist es ein Schritt, den man in einem Rechtsstaat eigentlich begrüßen müsste – schließlich basiert das System auf der Idee von Strafe, Läuterung und Wiedereingliederung.

Jonas Köller selbst spricht offen über den Gegenwind, der ihm entgegenschlägt. „Hater“, nennt er sie – und weiß, dass der Weg zurück kein einfacher ist. Er scheint bereit, diese Kritik auszuhalten, denn wer nach so einem Fall zurück ins Rampenlicht tritt, weiß um die Konsequenzen. Dass viele ehemalige Kunden oder Investoren kein Vertrauen mehr haben und kein weiteres Geschäft mit ihm machen wollen, ist verständlich – ebenso wie das Bedürfnis der beiden Unternehmer, sich eine neue wirtschaftliche Existenz aufzubauen.

Die moralische Bewertung bleibt dabei jedem selbst überlassen. Es steht jedem frei, mit wem er geschäftlich in Kontakt treten will – oder eben nicht. Aber aus juristischer Sicht haben Schäfer und Köller einen Anspruch darauf, nicht dauerhaft geächtet zu werden.

Vielleicht wäre es also an der Zeit, weniger in Empörung und Vorverurteilung zu verfallen und mehr in Differenzierung zu denken. Zweite Chancen sind nicht immer einfach zu vergeben – aber sie sind das Fundament einer offenen und rechtsstaatlichen Gesellschaft.

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