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Signa-Komplex: Berliner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen ehemalige Manager

WilliamCho (CC0), Pixabay
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Die juristische Aufarbeitung der Insolvenz der Signa-Gruppe nimmt weiter Fahrt auf. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen vier ehemalige Führungskräfte des Immobilienkonzerns erhoben. Im Mittelpunkt stehen Vorwürfe der Untreue und der Beihilfe.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden richtet sich die Hauptanklage gegen einen 50-jährigen früheren Manager, der für mehrere Signa-Gesellschaften in Deutschland und Österreich tätig gewesen sein soll. Ihm wird Untreue in vier Fällen vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte im Jahr 2023 die Verantwortung für eine neu gegründete Projektgesellschaft trug, die eine Immobilienentwicklung übernehmen sollte. Diese Gesellschaft erhielt nach den Ermittlungen zweckgebundene Darlehen in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro. Ob und in welcher Weise diese Mittel pflichtwidrig verwendet wurden, soll nun vor Gericht geklärt werden.

Drei weitere ehemalige Führungskräfte im Alter von 39, 42 und 45 Jahren müssen sich wegen des Verdachts der Beihilfe verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, die mutmaßlichen Pflichtverletzungen unterstützt zu haben.

Parallel dazu laufen in mehreren europäischen Ländern umfangreiche Ermittlungen gegen den Gründer der Signa-Gruppe, René Benko. Die Staatsanwaltschaften werfen ihm unter anderem vor, Vermögenswerte vor Gläubigern, Insolvenzverwaltern und Behörden verborgen zu haben. Benko weist sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.

Neben den Verfahren in Deutschland beschäftigen sich auch die Justizbehörden in Österreich und Italien mit der Aufarbeitung des milliardenschweren Signa-Komplexes. Die Staatsanwaltschaft im italienischen Trient hat ebenfalls Anklage erhoben, während die Münchner Ermittler ihre Untersuchungen zuletzt ausgeweitet haben.

Auch in Österreich laufen weiterhin mehrere Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Signa-Insolvenz sowie der Privatinsolvenz Benkos. Erst vor wenigen Tagen bestätigte der Oberste Gerichtshof ein erstes Urteil gegen den Unternehmer und hob zugleich einen Teilfreispruch auf.

Mit den nun erhobenen Anklagen gegen ehemalige Führungskräfte rückt die strafrechtliche Aufarbeitung der Signa-Pleite in eine weitere entscheidende Phase.

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