Siemens Pensionsfonds AG – miese Bilanz

Siemens Pensionsfonds AG

Grünwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022

Geschäftsbericht der Siemens Pensionsfonds AG für das Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis 30.06.2022

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre1 ,

1 Bei der Bezeichnung von Personen oder Personengruppen sind stets Personen jeglichen Geschlechts gemeint.

der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands entsprechend der ihm obliegenden Aufgaben überwacht und sich im Geschäftsjahr 2021/​2022 der Siemens Pensionsfonds AG intensiv mit der Lage und den Perspektiven der Gesellschaft befasst. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert und in Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung eingebunden.

Insgesamt fanden zwei Aufsichtsratssitzungen statt. Zwischen den Sitzungen berichtete der Vorstand über wesentliche Vorgänge.

Neben den regelmäßigen Berichten des Vorstands sind vom Aufsichtsrat unter anderem folgende Themen intensiv beraten worden:

Entwicklung der Rechnungsgrundlagen;

Steuerung der Vermögensanlage;

Geschäfts-, Risiko- und Anlagestrategie;

Ausgestaltung des Risikomanagements sowie des internen Kontrollsystems einschließlich der internen Revision;

Vorstandsangelegenheiten.

Jahresabschluss und Geschäftsbericht 2021/​2022

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, hat den Jahresabschluss der Siemens Pensionsfonds AG zum 30.06.2022 sowie den Lagebericht geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die genannten Unterlagen sind vom Vorstand rechtzeitig an alle Mitglieder des Aufsichtsrats verteilt worden. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lag allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurde in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 15.11.2022 in Gegenwart des Abschlussprüfers behandelt, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang berichtete. Nach dieser Maßgabe zu berichtende

Schwächen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess sowie

Umstände, die seine Befangenheit besorgen lassen, und

Leistungen, die er zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbracht hat,

lagen nicht vor.

Aufgrund des abschließenden Ergebnisses unserer eigenen Prüfung der vom Vorstand und Abschlussprüfer vorgelegten Unterlagen erheben wir keine Einwendungen und schließen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung an. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; dieser ist damit festgestellt.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 213.909 Euro resultiert aus den Nettoverwaltungsaufwendungen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auf Sicht- und Festgeldanlagen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Zinsen erzielt, aber Verwahrentgelte von den Kreditinstituten erhoben. Insoweit wurden keine Erträge aus der Eigenkapitalanlage generiert, die zur Bedeckung der laufenden Aufwendungen zur Verfügung gestanden hätten. Infolge der jüngsten Zinserhöhungen werden zunächst die Verwahrentgelte entfallen, und es ist davon auszugehen, dass wieder Zinserträge generiert werden können, wenngleich auf niedrigem Niveau. Die Nettoverwaltungsaufwendungen werden in der Folge die vorhandenen Eigenmittel in künftigen Geschäftsjahren weiter reduzieren.

Im Geschäftsjahr 2022/​2023 rechnet die Gesellschaft mit einem negativen Ergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von 501.400 Euro. Für das Geschäftsjahr 2023/​2024 und die darauffolgenden Geschäftsjahre prognostiziert die Gesellschaft ebenfalls negative Ergebnisse aus der normalen Geschäftstätigkeit. Hintergrund der negativen Erwartung der Ergebnisentwicklung ist auf die einzige Ertragsmöglichkeit der Siemens Pensionsfonds AG zurückzuführen, die sich auf Erträge durch die Anlage der Eigenmittel beschränkt. Aufgrund der Höhe der Eigenmittel können, trotz des Zinsanstiegs, nur Zinseinnahmen auf niedrigem Niveau erzielt werden, welche zur Reduzierung der Verwaltungsaufwendungen beitragen.

Der Aufsichtsrat hat ferner den Bericht des Vorstands über Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen geprüft. Hierbei hat er auch das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer einbezogen. Der Abschlussprüfer hatte bei seiner Prüfung keine Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht und hat daher den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1.

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2.

bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,

3.

bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.“

Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands erörtert und selbst geprüft. An den Erörterungen des Aufsichtsrats nahm der Abschlussprüfer teil, der dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete und auf Nachfrage ergänzende Auskünfte gab. Der Aufsichtsrat war nach seiner eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts mit dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers einverstanden. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat waren daher keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss dieses Berichts zu erheben. Der Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars lag dem Aufsichtsrat vor und wurde in der Sitzung am 15.11.2022 vom Verantwortlichen Aktuar präsentiert. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat waren keine Einwendungen gegen den Erläuterungsbericht sowie die Ausführungen des Verantwortlichen Aktuars zu erheben.

Personelle Veränderungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/​2022 gab es keine personellen Veränderungen.

 

Ort, Datum

Siemens Pensionsfonds AG, Grünwald

Der Aufsichtsrat

Veronika Bienert, Vorsitzende

Jelena Jochums, Stellvertretende Vorsitzende

Dr. Andreas Rudolf, Mitglied

Lagebericht

Geschäft und Rahmenbedingungen

Geschäftstätigkeit

Die Siemens Pensionsfonds AG, gegründet im Jahr 2006, verwaltet den Pensionsplan „Siemens Rente“ zur Durchführung von Leistungszusagen ohne versicherungsförmige Garantien für die beiden Trägerunternehmen Siemens AG und Siemens Healthcare GmbH.

Organisatorische und rechtliche Struktur

Die Anteile an der Siemens Pensionsfonds AG werden zu 100% vom Siemens Pension-Trust e.V. („SPT“) gehalten. Der SPT hält und verwaltet ihm von der Siemens AG übertragenes Treuhandvermögen.

Die Siemens Pensionsfonds AG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Die Gesellschaft hat mit der Siemens AG einen Funktionsausgliederungsvertrag abgeschlossen, unter dem die Siemens AG und mit ihr verbundene Unternehmen für die Gesellschaft unentgeltlich bestimmte Verwaltungsleistungen erbringen. Hierunter fallen unter anderem die Verwaltung der durchgeführten Leistungszusagen in den Bereichen der Bestandsverwaltung und Leistungsbearbeitung, des Rechnungswesens und der internen Revision. Der Gesellschaft sind hinsichtlich der ausgelagerten Betriebsbereiche Weisungs- und Kontrollrechte eingeräumt. Die Siemens Pensionsfonds AG hat ihren Sitz in Grünwald bei München.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Sämtliche Aktien der Siemens Pensionsfonds AG befinden sich im Eigentum des SPT. Die Beteiligung des SPT ist der Siemens AG gemäß §§ 15 und 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen.

Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG schließt mit folgender Erklärung:

„Unsere Gesellschaft hat bei jedem im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäft nach den Umständen, die uns in den Zeitpunkten bekannt waren, in denen die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Unsere Gesellschaft wurde bei keiner im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Maßnahme auf Veranlassung oder im Interesse des SPT, der Siemens AG oder eines mit diesen verbundenen Unternehmens nach den Umständen, die uns in den Zeitpunkten bekannt waren, in denen die Maßnahmen getroffen wurden, benachteiligt.”

Entwicklung an den Kapitalmärkten im Geschäftsjahr 2021/​2022

Im Berichtsjahr war die Inflation beidseits des Atlantiks das dominierende Thema. Anfangs gingen sowohl die Europäische Zentralbank als auch die US-amerikanische Federal Reserve davon aus, dass die erhöhte Inflation als ein vorübergehendes Phänomen zu werten sei und noch kein schnelles Ende der expansiven Geldpolitik bedeute. Gleichwohl erwies sich die Inflation hartnäckiger als zunächst angenommen und mit Beginn des Ukraine-Konfliktes erfuhr die Teuerung einen erneuten Schub aufgrund starker Anstiege bei Energie- und Rohstoffpreisen. Dies veranlasste die Notenbanken zu Aussagen, dass die lockere Geldpolitik doch allmählich beendet werden müsse. Die Fed machte im März den Anfang und musste im Mai bzw. Juni immer größere Schritte bei den Zinserhöhungen folgen lassen. Die EZB hingegen beschloss erst kurz nach Ende des Geschäftsjahres im Juli die erste Zinserhöhung seit elf Jahren. Schwächere Konjunkturdaten einhergehend mit Rezessionsängsten und Lieferkettenprobleme belasteten zusätzlich das Sentiment an den Finanzmärkten.

Gelang es den Märkten im Jahr 2021 noch, sich weitgehend stabil zu halten, so kam es im ersten Halbjahr 2022 zu deutlichen Verwerfungen. Aktien verloren ca. 20% und die Risikoaufschläge von Unternehmensanleihen stiegen ebenfalls nachhaltig an. Im Gegensatz zu früheren Krisen waren auch die risikolosen Zinsen aufgrund der Inflationsbefürchtungen und der Zinserhöhungen der Notenbanken von einem massiven Kursverlust betroffen. Die Rendite 10-jähriger deutscher Staatsanleihen z.B. notierte noch im Januar im negativen Bereich und stieg bis auf fast 2% an. Insgesamt verbleibt das erste Kalenderhalbjahr 2022 als ein extrem schlechtes für Anleger in Erinnerung.

Wesentliche Entwicklungen sowie Änderungen betreffend rechtliche Rahmenbedingungen

Mit Wirkung zum 30.12.2020 trat das BaFin-Rundschreiben zur eigenen Risikobeurteilung (ERB) in Kraft. Die ERB soll dazu beitragen, dass die Geschäftsleitung über die Risiken des Unternehmens Kenntnis erlangt und diese sachgerecht beurteilt. Die Siemens Pensionsfonds AG setzte die Anforderungen zur eigenen Risikobeurteilung (ERB) u.a. dahingehend um, dass die Vorgaben in das bestehende Risikomanagementsystem eingebettet und die jährliche Prognoserechnung weiterentwickelt wurde. Im Rahmen dessen hatte der Vorstand entsprechende Kriterien für die 5-Jahresprognose von Aktiva und Passiva festgelegt, darüber hinaus wurden Messbarkeitskriterien für die Zielerreichung mit Handlungsoptionen bei Nichterreichung, sowie Merkmale für die Durchführung einer Ad-hoc ERB definiert. Entsprechend den BaFin-Vorgaben wurde die eigene Risikobeurteilung erstmalig zum Stichtag 30.06.2021 mit entsprechender Beurteilung des Finanzierungsbedarfs über einen Betrachtungszeitraum von fünf Jahren durchgeführt.

Parallel zum ERB-Rundschreiben wurde von der BaFin das Rundschreiben zu Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation (MaGo), welches zum 01.06.2021 in Kraft trat, veröffentlicht. Die Siemens Pensionsfonds AG hat den Rahmen der einzuhaltenden Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation, unter der Berücksichtigung des Proportionalitätsgrundsatzes definiert und entsprechend umgesetzt. Die Geschäftsleitung der Siemens Pensionsfonds AG kommt dem durch die MaGo verfolgtem Ansatz nach, die Gesamtverantwortung für eine ordnungsgemäße und wirksame Geschäftsorganisation zu tragen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz, FISG) am 10.06.2021 wurde eine Regelung zur zeitlichen Begrenzung der Bestellung eines Abschlussprüfers aufgenommen. Demnach sind auch diejenigen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung angehalten, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, spätestens nach zehn aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren ihren Abschlussprüfer zu wechseln. Die Siemens Pensionsfonds AG wird daher den Aktionärsvertretern in der kommenden Hauptversammlung einen Vorschlag für die Wahl eines neuen Abschlussprüfers für das zu prüfende Geschäftsjahr 2022/​2023 vorschlagen.

Das Rundschreiben 10/​2018 – Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (VAIT) ist überarbeitet worden und am 03.03.2022 in Kraft getreten. Es ersetzt die vorherige Version des Rundschreibens vom 20.03.2019. Das Rundschreiben enthält neben den neuen Kapiteln „Operative Informationssicherheit“ und „IT-Notfallmanagement“ Konkretisierungen bereits bestehender Anforderungen und definiert damit keine grundlegend neuen Anforderungen.

Im Jahr 2022 wird daneben das Inkrafttreten von DORA, dem Europäischen Verordnungsentwurf zur digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor, erwartet. Er soll einen harmonisierten Rahmen für den Umgang mit Risiken im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) schaffen, um die Cybersicherheit von Finanzunternehmen zu verbessern.

Die EIOPA führte im Zeitraum von April bis Juni 2022 erneut einen Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) durch, diesmal mit den Schwerpunkten Klima und Inflation. Die BaFin hat unter den deutschen Pensionskassen und Pensionsfonds die Teilnehmer am Stresstest ausgewählt, darunter die Siemens Pensionsfonds AG. Mit dem Stresstest wollte die EIOPA prüfen, welche Auswirkungen bestimmte Stressszenarien auf die EbAV haben. Für den quantitativen Stress der Kapitalanlagen wurde ein ungünstiges Umweltszenario herangezogen und bewertet, indem ein ungeordneter/​sofortiger Anstieg des CO2 -Preises festgelegt wurde. Im Rahmen einer qualitativen Analyse wurden die Auswirkungen der höheren Inflationsraten auf die Kaufkraft der Pensionsverpflichtungen analysiert. In diesem Zusammenhang werden Untersuchungen vorgenommen, wie und in welchem Umfang die Pensionspläne der Einrichtung für betriebliche Altersversorgung ihre Versorgungsberechtigten im Rahmen von freiwilligen bzw. obligatorischen Mechanismen vor den Kaufkrafteffekten einer höheren Inflation schützen. Die Ergebnisse des Stresstests sollen durch EIOPA im Dezember veröffentlicht werden.

Geschäftsverlauf der Siemens Pensionsfonds AG

Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2021/​2022

Für die Trägerunternehmen Siemens AG und Siemens Healthcare GmbH kommt der von der Gesellschaft verwaltete Pensionsplan „Siemens Rente“ zur Anwendung. Das Vermögen wird je Trägerunternehmen in einem Abrechnungsverband separat geführt und mit „Sicherungsvermögen Siemens“ für die Siemens AG bzw. „Sicherungsvermögen HC“ für die Siemens Healthcare GmbH bezeichnet.

Die Siemens Pensionsfonds AG verwaltet im Pensionsplan „Siemens Rente“ einen geschlossenen Bestand, d.h. es werden keine weiteren Leistungen erdient, der Bestand wird abgewickelt. Das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fiel im Geschäftsjahr von 4.096.670.595 EUR auf 3.197.405.392 EUR.

Die Trägerunternehmen Siemens AG und Siemens Healthcare GmbH haben im Geschäftsjahr 2021/​2022 für einen Teilbestand der Pensionäre die turnusmäßige Prüfung der Anpassung der laufenden Leistungen (§ 16 BetrAVG) vorgenommen. Gemäß des Pensionsplans „Siemens-Rente“ soll die Siemens Pensionsfonds AG eine Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG übernehmen, als eine solche Übernahme nach der Beurteilung durch die Verantwortliche Aktuarin und den Vorstand durch die Siemens Pensionsfonds AG finanzierbar ist. Die Verantwortliche Aktuarin und der Vorstand kamen zu dem Ergebnis, dass die Siemens Pensionsfonds AG in dem „Sicherungsvermögen Siemens“ und dem „Sicherungsvermögen HC“ über ausreichende Mittel verfügte, um die Rentenanpassung in Höhe von 10,7 %, ohne eine Nachdotierung durch die Trägerunternehmen, zu übernehmen. Die Siemens Pensionsfonds AG hat daraufhin die erforderliche Erhöhung der laufenden Leistungen zum 01.04.2022 durchgeführt.

Die Anzahl der Versorgungsverhältnisse verminderte sich im Geschäftsjahr 2021/​2022 von 61.507 auf 57.481. Pensionsleistungen wurden in Höhe von 385.365.948 EUR gezahlt (im Vorjahr 409.704.908 EUR). Die hierfür erforderliche Liquidität beschaffte sich die Gesellschaft durch Ausschüttungen und Anteilscheinrückgaben der für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehaltenen Spezial-AIF.

Der Deckungsgrad2 der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Mindestdeckungsrückstellung (einschließlich der übrigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen) betrug zum Ende des Geschäftsjahres für das Sicherungsvermögen Siemens 107,9% (im Vorjahr 110,8%) und für das Sicherungsvermögen HC 108,9% (im Vorjahr 109,7%).

2 Der Deckungsgrad ist der Quotient aus den Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und der prospektiv ermittelten Mindestdeckungsrückstellung (einschließlich der übrigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen). .

Entwicklung des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2021/​2022 3.197.405.392 EUR (im Vorjahr 4.096.670.595 EUR). Davon waren zum 30.06.2022 3.193.170.504 EUR in Investmentanteile zweier von der Siemens Fonds Invest GmbH verwalteter Spezial-AIF investiert (im Vorjahr 4.091.902.224 EUR). Guthaben bei Kreditinstituten bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 4.234.888 EUR (im Vorjahr 4.768.371 EUR). Die beiden Spezial-AIF investierten zu rund 82% in festverzinsliche Anlagen, schwerpunktmäßig weiterhin in Unternehmensanleihen und zu rund 18% in auf Euro lautende Aktien. Mittels Berücksichtigung der Struktur der Pensionsverpflichtungen bei der Investitionstätigkeit (LiabilityDriven-lnvestment-Ansatz) soll das Zinsänderungsrisiko möglichst weitgehend eliminiert werden. Die Liquidität der Gesellschaft soll durch die aufeinander abgestimmte Steuerung von Kapitalanlagen und versicherungstechnischen Verpflichtungen langfristig gesichert werden.

Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nahmen um 899.265.203 EUR (im Vorjahr 245.655.018 EUR) ab, während Pensionszahlungen in Höhe von 385.365.948 EUR (im Vorjahr 409.704.908 EUR) an die Versorgungsberechtigten geleistet wurden.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden dem Sicherungsvermögen keine Beiträge zugeführt (Vorjahr 0 EUR). Die Erträge aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betrugen zum Ende des Geschäftsjahres 2021/​2022 88.110.965 EUR (im Vorjahr 80.369.104 EUR). Hiervon entfielen 87.022.651 EUR auf Erträge aus Kapitalanlagen (im Vorjahr Erträge in Höhe von 76.010.326 EUR). Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden in Höhe von 1.088.314 EUR (im Vorjahr Gewinne in Höhe von 4.358.778 EUR) gebucht. Dem Sicherungsvermögen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Negativzinsen in Höhe von 127.535 EUR (im Vorjahr 163.534 EUR) belastet.

Es bestehen zum Bilanzstichtag nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen in Höhe von 582.615.274 EUR (im Vorjahr nicht realisierte Gewinne 83.663.885 EUR), die aufgrund der Marktpreisbewertung der Kapitalanlagen in der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft ausgewiesen werden.

Die Aufwendungen aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betrugen zum Ende des Geschäftsjahres 2021/​2022 20.250 EUR (im Vorjahr 20.249 EUR). Aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden Verluste in Höhe von 19.406.735 EUR realisiert (im Vorjahr 0 EUR).

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 entwickelten sich die Kosten der Siemens Pensionsfonds AG geschäftsplanmäßig. Zinseinkünfte auf die Anlage der Eigenmittel wurden nicht erzielt, da auf Einlagen keine Zinserträge zu erzielen waren. Das Ergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit betrug -243.268 EUR (im Vorjahr -277.197 EUR). Der Jahresfehlbetrag nach Steuern betrug 213.909 EUR (im Vorjahr 462.239 EUR).

Finanzlage

Die Siemens Pensionsfonds AG verfügte zum 30. Juni 2022 über Eigenkapital in Höhe von insgesamt 5.469.135 EUR (im Vorjahr 5.683.043 EUR).

Das Eigenkapital setzte sich ausfolgenden Bestandteilen zusammen:

Das gezeichnete Kapital betrug unverändert gegenüber dem Vorjahr 3.000.000 EUR.

Die Kapitalrücklage betrug unverändert gegenüber dem Vorjahr 7.500.000 EUR.

Der Verlustvortrag des Berichtsjahres erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um den Jahresfehlbetrag aus dem Geschäftsjahr 2020/​2021 in Höhe von 462.239 EUR auf 4.816.957 EUR (im Vorjahr 4.354.717 EUR). Der Verlust aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/​2022 in Höhe von 213.909 EUR wird mit dem bestehenden Verlustvortrag der Vorjahre auf neue Rechnung vorgetragen.

Die auf den Pensionsplan „Siemens Rente“ entfallene Deckungsrückstellung entspricht (vor Kürzung um den Betrag der übrigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen) dem Zeitwert des Sicherungsvermögens in Höhe von 3.197.405.392 EUR (im Vorjahr 4.096.670.595 EUR). Hiervon beträgt der Zeitwert des Sicherungsvermögens Siemens 3.046.057.397 (im Vorjahr 3.903.087.632) und HC 151.347.995 EUR (im Vorjahr 193.582.963).

Dem Zeitwert beider Sicherungsvermögen zum Bilanzstichtag in Höhe von 3.197.405.392 EUR (im Vorjahr 4.096.670.595 EUR) steht eine Mindestdeckungsrückstellung für Versorgungsleistungen gemäß § 236 Abs. 2 VAG in Höhe von 2.957.464.976 EUR (im Vorjahr 3.693.566.560 EUR) gegenüber.

Der Abrechnungsverband Siemens weist zum Bilanzstichtag einen Deckungsgrad in Höhe von 107,9% (im Vorjahr 110,8%), der Abrechnungsverband HC einen Bedeckungsgrad in Höhe von 108,9% (im Vorjahr 109,7 %) auf.

Die Siemens Pensionsfonds AG konnte im Berichtsjahr jederzeit ihre Auszahlungsverpflichtungen erfüllen. Anhaltspunkte für eine künftige Liquiditätsgefährdung sind derzeit nicht erkennbar.

Risikobericht

Kurzbeschreibung des Risikomanagementsystems

Das Risikomanagementsystem der Siemens Pensionsfonds AG ist integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Es umfasst alle systematischen Maßnahmen, um Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu beherrschen und legt Regeln zum Umgang mit Risiken fest.

Das Risikomanagementsystem wird in mehreren Dokumenten beschrieben, in denen neben den Grundsätzen des Risikomanagements und der Steuerung der einzelnen Risiken umfangreiche Darstellungen zu Methoden, Prozessen und Verantwortlichkeiten festgehalten werden. Die Struktur des Risikomanagementsystems und dessen Beschreibung ergibt sich ausfolgender Abbildung:

Die Guidelines zum Risikomanagement der Gesellschaft umfassen folgende Dokumente: Anlagerichtlinien bzgl. des Sicherungsvermögens, Anlage Eigenvermögen, Auslagerungs-Management, Risikoinventur (inkl. Methoden) und Limitsystem sowie der Guideline zur eigenen Risikobeurteilung.

In ihrer Geschäftsstrategie setzt sich die Siemens Pensionsfonds AG u.a. das Ziel, bei jederzeitiger vollumfänglicher Sicherstellung der Abdeckung der Verbindlichkeiten die Nachschusspflicht des Trägerunternehmens möglichst gering zu halten. Zusätzlich wird angestrebt, bei Vorliegen einer entsprechenden arbeitsrechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung des jeweiligen Trägerunternehmens allfällige Rentenanpassungen nach § 16 BetrAVG mit möglichst geringen Nachschüssen des jeweiligen Trägerunternehmens zu übernehmen und zu finanzieren. Ein weiteres Geschäftsziel ist die Bedeckung der laufenden Kosten der Siemens Pensionsfonds AG durch das Vermögen, welches den Eigenmitteln gegenübersteht bzw. den Erträgen hieraus. Die strategische Ausrichtung im Umgang mit den aus diesen Zielen abgeleiteten Risiken wird in der Risikostrategie beschrieben. Aus der Geschäftsstrategie ergeben sich Ziele, die das Sicherungsvermögen betreffen (mittelbare Ziele), Ziele, die die Eigenmittel betreffen (unmittelbare Ziele), und sonstige Ziele. Daher werden die identifizierten Risiken in die Kategorien mittelbare, unmittelbare und sonstige Risiken eingruppiert. Um sicherzustellen, dass alle Risiken der Siemens Pensionsfonds AG im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse berücksichtigt werden, führt die Siemens Pensionsfonds AG mindestens jährlich eine Risikoinventur durch. Gegenstand der Risikoinventur sind alle potenziellen Risiken im Zeitraum der nächsten 12 Monate. Basierend auf den Ergebnissen der Risikoinventur werden die identifizierten Risiken nach ihrer Wesentlichkeit eingestuft. Das Risikopotential je Risiko stellt das von der Siemens Pensionsfonds AG im Rahmen ihrer Geschäftsaktivitäten zum betrachteten Stichtag eingegangene Risiko dar. Das Risikopotential wird grundsätzlich für jedes identifizierte Risiko der Siemens Pensionsfonds AG ermittelt und dient u.a. als Grundlage für die Risikotragfähigkeitsanalyse und die Einstufung der Wesentlichkeit der einzelnen Risiken. Die Siemens Pensionsfonds AG nutzt – dem Grundsatz der Proportionalität folgend – mit Experten abgestimmte Näherungs- und Schätzverfahren, um die aus einem Risiko erwartete Schadenhöhe unter Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen zu schätzen. Um das Währungsrisiko sowie die Risiken aus einem Marktpreisverfall der Bonds und der Aktien in besonderem Umfang überwachen und steuern zu können, geht die Ermittlung der entsprechenden Risikopotentiale über den Ansatz der erwarteten Schadenhöhe hinaus. Hier werden Stressszenarien unterstellt, die Wertverluste des EURO (derzeit in Höhe einer annualisierten Volatilität) bzw. gleichzeitige Kurswertverluste auf dem Renten- und auf dem Aktienmarkt (30.06.2022: -5 % und -17 %) simulieren. Dabei wirken sich risikoreduzierende Maßnahmen, z. B. eine Absicherung der Aktienportfolien gegen Kurswertverluste, risikomindernd bei der Anwendung der Stressparameter aus. Die unterstellten Stressszenarien ergeben sich jeweils aus dem aktuell vom Vorstand festgelegten Risikoappetit.

Die Analyse der Risikotragfähigkeit der Siemens Pensionsfonds AG erfolgt basierend auf den Ergebnissen der Risikoinventur mindestens vierteljährlich für mittelbare und unmittelbare Risiken getrennt in zwei Stufen. Die Risikotragfähigkeit ist gegeben, wenn das Risikobudget das Risikopotential bedeckt. Bei den mittelbaren Risiken entspricht das Risikobudget der ersten Stufe dem Teil des Vermögens, das die Mindestdeckungsrückstellung übersteigt. Für die unmittelbaren Risiken ergibt sich das Risikobudget in der ersten Stufe aus dem Eigenkapital der Gesellschaft, vermindert um den Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung. Die Grenzen der zweiten Stufe greifen erst, wenn die Risikotragfähigkeit in der ersten Stufe nicht mehr gegeben ist.

Als zusätzliches Frühwarnsystem dient ein Limitsystem. Auf Basis verbindlich festgelegter Limite und Schwellenwerte erfolgt mindestens vierteljährlich durch die für die einzelnen Risiken benannten operativen Geschäftsbereiche eine aktualisierte Analyse und Bewertung aller als wesentlich eingestufter Risiken der Siemens Pensionsfonds AG. Bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte werden Maßnahmen eingeleitet. Darüber hinaus wird als Limit für die Risikotragfähigkeit der Deckungsgrad, ausgedrückt als prozentuales Verhältnis des Sicherungsvermögens zur Höhe der Mindestdeckungsrückstellung, beobachtet.

Durch die vierteljährlich stattfindenden Sitzungen des Risikokomitees unter Einbindung der wesentlichen operativen Geschäftsbereiche sowie des Vorstands und des Risikobeauftragten ist gewährleistet, dass Risiken der künftigen Entwicklung rechtzeitig identifiziert, beurteilt sowie kontrolliert werden, und dass frühzeitig gegensteuernde Maßnahmen ergriffen werden können. Bei Veränderung von wesentlichen Risiken bzw. neu hinzukommenden Risiken sind zusätzlich Ad-hoc-Meldungen an den Risikobeauftragten sowie den Vorstand vorgesehen.

Die eigene Risikobeurteilung (ERB) trägt dazu bei, dass der Vorstand die Risiken der Siemens Pensionsfonds AG kennt und entsprechend sachgerecht handelt. Im Rahmen der ERB erfolgt im Wesentlichen die Beurteilung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems der Siemens Pensionsfonds AG und die Ermittlung des gesamten Finanzierungsbedarfs. Bei der Festlegung, wie die ERB durchzuführen ist, wendet der Vorstand das Proportionalitätsprinzip an und berücksichtigt insbesondere die Tatsache, dass die Siemens Pensionsfonds AG ausschließlich eine nicht-versicherungsförmige Durchführung der betrieblichen Altersversorgung nach § 236 Abs. 2 VAG mit zwei Abrechnungsverbänden durchführt.

Die interne Überwachung der Regelungen zum Risikomanagementsystem, insbesondere hinsichtlich ihrer Wirksamkeit wird im Rahmen des Regelprüfungsplans durch die interne Revision der Siemens Pensionsfonds AG geprüft. Die Umsetzung hieraus abgeleiteter Maßnahmen wird durch die interne Revision im Rahmen eines Follow-up nachgehalten.

Risikosituation

In der Risikoinventur zum 30. September 2021 wurden folgende Risiken identifiziert: Versicherungstechnische Risiken (nur als mittelbare Risiken), Marktrisiko, Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko, Konzentrationsrisiko, operationelle Risiken sowie als sonstige Risiken das strategische Risiko und das Reputationsrisiko. Als wesentlich wurden davon folgende Risiken eingestuft: Versicherungstechnische Risiken und Marktrisiko (nur als mittelbare Risiken), Kreditrisiko und operationelle Risiken. Im Folgenden wird die aktuelle Risikolage in Bezug auf jedes identifizierte Risiko erläutert:

Das Geschäftsziel der jederzeitigen vollumfänglichen Abdeckung der Pensionsverpflichtungen erfordert das Eingehen von versicherungstechnischen Risiken, v.a. in Bezug auf die Langlebigkeit der versicherten Personen. Die Überwachung und Steuerung dieser Risiken ist für die Siemens Pensionsfonds AG sehr wichtig.

Diese Risiken werden von der Siemens Pensionsfonds AG bewusst eingegangen und regelmäßig von der Verantwortlichen Aktuarin untersucht.

Das Währungsrisiko in Bezug auf die Mindestdeckungsrückstellung aufgrund einer bestehenden Verpflichtung in Schweizer Franken wurde erstmalig zum 30. September 2014 durch den Kauf von Devisenoptionen überwiegend abgesichert und verliert somit an Bedeutung.

Die weiteren versicherungstechnischen Risiken, wie das Risiko aus der angestrebten Übernahme der Rentenanpassungsverpflichtung des jeweiligen Trägerunternehmens nach § 16 BetrAVG, das Invaliditätsrisiko, das Risiko aus Versorgungsausgleichsfällen, das Risiko aus einer Insolvenz des jeweiligen Trägerunternehmens bzw. aus dessen Weigerung einer Nachschusspflicht entgegenzukommen, werden durch die Gesellschaft beobachtet, um rechtzeitig auf Chancen und Risiken reagieren zu können.

Marktrisiken erwachsen der Siemens Pensionsfonds AG aufgrund der überwiegenden Ausrichtung der Kapitalanlage auf festverzinsliche Wertpapiere im Wesentlichen aus der Veränderung des Zinsniveaus an den Kapitalmärkten im Zeitablauf.

Diesen Marktrisiken begegnet die Gesellschaft, indem sie bei der Kapitalanlage einen LiabilityDriven-lnvestment-Ansatz in der Ausprägung des Duration Matching verfolgt. Duration Matching ist eine Strategie, bei der konstant ein Gleichlauf der Duration von Kapitalanlagen und Pensionsverpflichtungen angestrebt wird – und zwar unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte. Das Marktrisiko infolge von Marktzinsänderungen wird hierdurch abgesichert, da aufgrund des Duration Match die Verpflichtungen der Siemens Pensionsfonds AG grundsätzlich simultan mit dem entsprechenden Vermögen schwanken: „Gewinne“ aus sinkenden Verpflichtungen decken also Verluste aus den Kapitalanlagen und vice versa.

Im Hinblick auf das Aktieninvestment geht die Gesellschaft Marktrisiken bewusst ein, begrenzt diese jedoch, indem sie das grundsätzlich zulässige Engagement in Aktien begrenzt hat (auf derzeit 25%) und vermindert sie weiter, indem sie in den Anlagerichtlinien der Aktienmandate die Abweichung von der jeweils definierten Benchmark begrenzt und zur Sicherstellung von Diversifikation ein Maximalgewicht pro Aktie vorgegeben hat. Weiterhin sichert die Gesellschaft derzeit einen Teil der Aktien des jeweiligen Abrechnungsverbandes durch eine sog. „Collar-Sicherung“3. Zum Geschäftsjahresende bestanden vier quartalsweise Tranchen mit einer Laufzeit von je einem Jahr, so dass der Zielwert einer Sicherung von rund 75% des Aktienvolumens gegeben war. Zusammenfassend kann die Collar-Sicherung als „Großschadenversicherung“ gegen einen Crash am Aktienmarkt gesehen werden.

3 Eine Aktienposition wird durch Kauf einer Put-Option gesichert, die 15% aus dem Geld ist (d.h. der Ausübungspreis liegt 15% unter dem aktuellen Marktpreis). Zur Finanzierung dieser Option wird auf einen Teil der Aktiengewinne verzichtet, durch Verkauf einer Call Option, die ebenfalls aus dem Geld ist. Deren Ausübungspreis wird so gewählt, dass Kosten von 1% des Wertes der Aktienposition verbleiben. So wird erreicht, dass der Collar weitgehend symmetrisch ist, d.h. man verzichtet auf Aktiengewinne oberhalb von derzeit zirka 15%.

Ein schleichender Verfall, also ein Kursverfall in kleinen Schritten über mehrere Jahre ist jedoch nicht abgesichert, da durch das jährliche Rollen des Collars die Sicherung jeweils auf niedrigeren Levels eingelockt würde. Darüber hinaus wird das Risiko des Marktpreisverfalles der Aktien durch die laufende Überwachung der Investments kontrolliert.

Marktrisiken ergeben sich auch aus Bewegungen des Aktienmarktes, die eine Änderung des Diskontierungssatzes zur Berechnung der Mindestdeckungsrückstellung zur Folge haben könnten, da dieser u.a. aus der künftig erwarteten Rendite des Aktieninvestments abgeleitet wird. Im laufenden Geschäftsjahr wurde die Renditeannahme4 für das Aktienmandat überprüft und unverändert fortgeführt. Dabei blieb unberücksichtigt, ob eine etwaige Sicherung der Aktien vorliegt, da die Nachteile (Kosten und Aufgabe von anteiligem Upside-Potenzial) durch die entsprechenden Vorteile (Absicherung gegen größere Marktkorrekturen) aufgewogen wurden. Die Renditeerwartung beträgt – unabhängig davon, ob die Aktien gesichert sind oder nicht – 5,6% p.a. (Vorjahr 5,6%).

4 Die Renditeannahme der Aktien und Derivate wird aus dem Zins für Staatsanleihen plus Risikoaufschläge für riskante Anlagen hergeleitet.

Im Rahmen des von Russlands gegen die Ukraine geführten Krieges hat der Vorstand der Siemens Pensionsfonds AG etwaige Auswirkungen auf das Portfolio mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft erörtert. Im Ergebnis werden die unmittelbaren Auswirkungen aufgrund der bestehenden Diversifizierung und der getroffenen Einzeltitelselektion als derzeit eher unkritisch eingeschätzt. Insbesondere über die bisherigen Embargomaßnahmen gegen Russland hinausgehende Sanktionen könnten aber negative Auswirkungen auf die Wertentwicklung durch Zweit- oder Drittrundeneffekten haben. Diese Risiken wird die Gesellschaft sorgfältig beobachten und – sofern erforderlich – notwendige Maßnahmen ergreifen.

Marktrisiken hinsichtlich des Eigenvermögens versucht die Siemens Pensionsfonds AG durch die Anlage der Kapitalanlagen in Sichteinlagen und Festgelder weitgehend zu vermeiden.

Die überwiegende Ausrichtung der Kapitalanlage auf festverzinsliche Wertpapiere hat zur Folge, dass das Kreditrisiko einen hohen Stellenwert innerhalb der von der Siemens Pensionsfonds AG übernommenen Risiken einnimmt. Die Kreditrisiken in Bezug auf das Sicherungsvermögen unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle und Steuerung u.a. durch vorgegebene Limitwerte. Das Kreditrisiko wird minimal gehalten, indem angestrebt wird, nur Anleihen mit hoher Bonität zu halten.

Kreditrisiken betreffend die Eigenmittel der Gesellschaft begegnet die Gesellschaft, indem Anlagen ausschließlich in Sichteinlagen und Termingelder bei Banken erfolgen, die eine gute langfristige Bonität aufweisen und/​oder einer ausreichend leistungsfähigen Einlagensicherung angeschlossen sind.

Das Liquiditätsrisiko beherrscht die Gesellschaft dadurch, dass Kapitalanlagen grundsätzlich in liquide Wertpapiere erfolgen und zudem Aspekte der Fristigkeit in die Portfoliokonstruktion eingehen. Aufgrund der derzeitigen Größe der Siemens-Fonds Siemens Rente und HC Rente, in welchen die Investments gebündelt sind, und der Beschränkung des Anlageuniversums auf liquide Wertpapiere, ist dieses Risiko derzeit zu vernachlässigen.

Liquiditätsrisiken betreffend die Eigenmittel begegnet die Gesellschaft durch regelmäßige Liquiditätsplanung und die Beschränkung des Anlageuniversums der Eigenmittel auf kurzfristig verfügbare Anlagen.

Konzentrationsrisiken können der Gesellschaft im Wesentlichen in Bezug auf die Kapitalanlage des Sicherungsvermögens und hier aufgrund der überwiegenden Ausrichtung auf Unternehmensanleihen aus der Konzentration von Emittentenrisiken entstehen. Dieses Risiko wird aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben, die zu einer sehr breiten Streuung auf verschiedenste Schuldner mit definierten und sehr engen Obergrenzen für einzelne Adressen führen, vermieden.

Konzentrationsrisiken, betreffend die Eigenmittel, begegnet die Gesellschaft, durch eine Beschränkung des Anlageuniversums der Eigenmittel und deren regelmäßige Kontrolle und Steuerung.

Die Siemens Pensionsfonds AG hat wesentliche Tätigkeiten des allgemeinen Geschäftsbetriebs mittels eines Funktionsausgliederungsvertrages auf das Trägerunternehmen Siemens AG und mit ihm verbundene Unternehmen übertragen. Die mit der Ausgliederung verbundenen operationellen Risiken werden genau überwacht und sind Teil des Risikomanagements. Die Einzelheiten hierzu sind in einer gesonderten Guideline niedergelegt. Zusätzlich werden operationelle Risiken durch möglichst genaue Vorgaben und Prozessbeschreibungen minimiert.

Bezogen auf das Sicherungsvermögen bestehen die operationellen Risiken hauptsächlich darin, dass bei verspätet bekanntwerdenden Sterbefällen geleistete Überzahlung von Versorgungsleistungen nicht mehr zurückgefordert werden können. Diesem Risiko begegnet die Gesellschaft durch konkrete Handlungsvorgaben an den ausgelagerten Geschäftsbereich.

Bezogen auf die Eigenmittel bestehen die operationellen Risiken hauptsächlich darin, dass zur Bedeckung der laufenden Kosten der Siemens Pensionsfonds AG, die trotz der unentgeltlichen Erbringung bestimmter Verwaltungsleistungen durch das Trägerunternehmen Siemens AG entstehen, das Vermögen bzw. die Erträge aus dem Vermögen, welches den Eigenmitteln gegenübersteht, nicht ausreicht. Solange der Bestand der Gesellschaft aufgrund der Realisierung dieses Risikos nicht unmittelbar gefährdet ist, wird dieses Risiko von der Gesellschaft aufgrund des beschränkten Geschäftsmodells hingenommen. Die Siemens Pensionsfonds AG überwacht fortlaufend, dass dieses Risiko nicht zu einer Bestandsgefährdung führt.

Die weiteren operationellen Risiken, wie das Risiko der Nichterfüllung der Funktionsausgliederungsverträge, das Compliance-Risiko, das IT-Risiko, das Treuhänder-Risiko, rechtliche Risiken, steuerliche Risiken und Personalrisiken, werden durch die Gesellschaft ständig beobachtet, um rechtzeitig auf Chancen und Risiken reagieren zu können.

Risiken bezüglich der Themenfelder Umwelt, Soziales und der rechtlichen Rahmenbedingungen (ESG) erwachsen der Siemens Pensionsfonds AG durch die stetige Veränderung in diesen Bereichen. Aus diesem Grunde hat der Vorstand eine ESG-Policy verabschiedet, in der die Vorgehensweise beschrieben ist, um den Risiken hieraus ausreichend zu begegnen. Die Siemens Pensionsfonds AG analysiert bei der Verwaltung ihrer Sicherungsvermögen, inwieweit aus den getätigten oder geplanten Investments, Risiken bezüglich der Themenfelder Umwelt, Soziales und der rechtlichen Rahmenbedingungen (ESG) ausgehen können und derartige Risiken aktiv bei der Auswahl von Anlagegegenständen vermieden werden. Infolge des stark eingeschränkten Geschäftsmodells verfügt die Siemens Pensionsfonds AG im Vergleich zum Sicherungsvermögen nur sehr geringe Eigenmittel. Nachdem zusätzlich die Anlagepolitik der „Risikovermeidung“ bei der Anlage der Eigenmittel verfolgt wird, sind die daraus resultierenden ESG-Risiken vernachlässigbar und werden aus Gründen der Proportionalität nicht berücksichtigt.

Mit dem Beitritt in die Investoreninitiative UN Principles for Responsible Investment (UN PRI), deutsch: Prinzipien für verantwortliches Investieren, verfolgt die Siemens Pensionsfonds AG das Ziel Nachhaltigkeit im Investmentprozess kontinuierlich weiterzuverfolgen.

Die Siemens Pensionsfonds AG verfolgt keinerlei gewinnorientierte Interessen und beabsichtigt nicht, neben dem Bestehenden weitere Pensionspläne anzubieten. lnsoweit sieht sich die Gesellschaft keinen strategischen Risiken ausgesetzt.

Die Siemens Pensionsfonds AG gewährleistet durch ihr umfassendes Risikomanagementsystem, dass die Fehlerquote im allgemeinen Geschäftsbetrieb minimiert wird, trägt somit zur Kundenzufriedenheit bei und verhindert damit Reputationsrisiken.

Beurteilung der aktuellen Risikosituation

Die Siemens Pensionsfonds AG hält alle Solvabilitätsanforderungen5 ein. Bei einer Fortschreibung der Kapitalmarktsituation vom Geschäftsjahresende 2021/​2022 auf den 30. Juni 2023 ist die Erfüllung der Solvabilität derzeit gewährleistet.

5 Gem. § 238 VAG und § 26 PFAV beträgt das Solvabiliäts-Soll der Siemens Pensionsfonds AG 3.000.000 EUR. Dem stehen zum 30.06.2022 Eigenmittel von 5.469.135 EUR gegenüber.

Die Risikotragfähigkeit zum 30. Juni 2022 ist sowohl bei mittelbaren als auch bei unmittelbaren Risiken in beiden Stufen gegeben. Das mittelbare Risikopotential der Siemens Pensionsfonds AG ergibt sich hauptsächlich aus dem Marktrisiko der Aktien, dem Risiko der Langlebigkeit sowie dem Kreditrisiko. Das unmittelbare Risikopotential betrug für das Sicherungsvermögen Siemens aus den genannten Risiken 124,7 Mio. EUR, wovon 81,9 Mio. EUR dem Marktrisiko der Aktien zuzuordnen sind. Dem gegenüber steht zum 30. Juni 2022 ein Deckungsgrad von 107,9% aus dem sich ein Risikobudget in der ersten Stufe von 223,0 Mio. EUR und in der zweiten Stufe von 505,4 Mio. EUR ableiten lässt. Für das Sicherungsvermögen HC betrug das unmittelbare Risikopotential 5,7 Mio. EUR, wovon 4,0 Mio. EUR dem Marktrisiko der Aktien zuzuordnen sind. Dem gegenüber steht zum 30. Juni 2022 ein Deckungsgrad für das HC Sicherungsvermögen von 108,9%, so dass sich ein Risikobudget in der ersten Stufe von 12,4 Mio. EUR und in der zweiten Stufe von 26,3 Mio. EUR ergibt. Das unmittelbare Risikopotential der Siemens Pensionsfonds AG erwächst aus dem Risiko, die laufenden Kosten in Höhe von ca. 0,6 Mio. EUR nicht decken zu können. Dem gegenüber steht ein Risikobudget in der ersten Stufe in Höhe von 2,5 Mio. EUR und in der zweiten Stufe in Form des haftenden Eigenkapitals in Höhe von 5,5 Mio. EUR.

Mit Stand 30. Juni 2022 befindet sich auch die Limitauslastung innerhalb der vorgegebenen Grenzen, sofern notwendig, wurden risikosteuernden Maßnahmen eingeleitet. Insgesamt wurden die oben beschriebenen Ziele und Regeln für den Umgang der Risiken erreicht, so dass jetzt und auch in Zukunft die Geschäftsziele erreicht, werden können.

Prognosebericht

Ziel der Siemens Pensionsfonds AG ist es, den eingebrachten Versorgungsbestand weiterhin effizient und sorgfältig unter kontinuierlicher Überwachung aller vorhandenen Risiken abwickeln. Dabei wird die Verantwortliche Aktuarin die Angemessenheit der Rechnungsgrundlagen, insbesondere der Sterblichkeit, überwachen. Außerdem wird die Gesellschaft die Entwicklung an den Kapitalmärkten weiterhin aufmerksam verfolgen.

Insbesondere im Hinblick auf die Nachschusspflicht des jeweiligen Trägerunternehmens sowie im Hinblick auf das eingeschränkte Geschäftsfeld ist die Gesellschaft im Wesentlichen Kapitalmarktrisiken ausgesetzt.

Angesichts der Tatsache, dass die Siemens Pensionsfonds AG nicht auf dem Markt der deutschen Pensionsfonds auftritt, sind angesichts der Eigenkapitalausstattung nur geringe Chancen operativer Erträge für die Siemens Pensionsfonds AG auszumachen.

Erstmals wurde auf der Datenbasis zum Bilanzstichtag 30. Juni 2021 die eigene Risikobeurteilung (ERB) von der Siemens Pensionsfonds AG durchgeführt. Der Vorstand wurde über die die Ergebnisse der ERB informiert und erhielt eine umfassende Risikoanalyse in Bezug auf den künftigen Verlauf der Auszahlungen der Altersvorsorgeleistungen sowie deren Mechanismen und dessen Finanzierungsbedarf über den Prognosezeitraum von fünf Jahren.

Kapitalanlagestrategie in folgenden Geschäftsjahren

Grundsätzlich legt die Siemens Pensionsfonds AG für das Vermögen jedes Trägerunternehmens eine eigene Kapitalanlagestrategie fest. Derzeit sind die Strategien im Wesentlichen vergleichbar; lediglich aufgrund der unterschiedlichen Duration der Pensionsverpflichtungen der beiden Trägerunternehmen kann es im Rahmen des Duration Matching zu geringfügigen Abweichungen kommen. Etwaige Zinsrisiken werden durch die gewählte Kapitalanlagestrategie weitestgehend mitigiert. Im Geschäftsjahr 2022/​2023 sowie im Jahr darauf plant die Siemens Pensionsfonds AG, Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern weiterhin in festverzinsliche Anleihen, schwerpunktmäßig in Unternehmensanleihen, zu investieren. In einer Größenordnung von bis zu 25% des Deckungsvermögens plant die Gesellschaft weiterhin in auf Euro lautende Aktien zu investieren, die zu 75% mit einem Collar gesichert werden.

Ihr Eigenkapital plant die Gesellschaft weiterhin ausschließlich in Sichteinlagen und Termingeldern zu investieren.

Geschäftsentwicklung in folgenden Geschäftsjahren

Für die beiden folgenden Geschäftsjahre sind weder von der Siemens AG noch von der Siemens Healthcare GmbH als Trägerunternehmen weitere Übertragungen von Pensionärsbeständen geplant.

Das pensionsfondstechnische Ergebnis der Siemens Pensionsfonds AG wird durch die Höhe der Aufwendungen für die Dienstleistungen der Verantwortlichen Aktuarin und der Höhe der Erträge aus dem Eigenvermögen beeinflusst Aufgrund des Beschlusses der EZB könnten künftig, wenn auch in geringem Maße, wieder Zinserträge auf das Eigenvermögen erwirtschaftet werden.

Im Geschäftsjahr 2022/​2023 geht die Siemens Pensionsfonds AG von einem Jahresaufwand für diese beiden Positionen in einer Größenordnung von ca. 75 TEUR aus.

Die laufenden Ausgaben der nicht-pensionsfondstechnischen Rechnung finanziert die Siemens Pensionsfonds AG aus dem Eigenvermögen. In Ermangelung der Aussicht auf ausreichende Zinserträge für die Anlage des Eigenvermögens geht die Gesellschaft davon aus, dass die laufenden Aufwendungen in den folgenden beiden Geschäftsjahren weiterhin im Wesentlichen aus dem Eigenvermögen finanziert werden. Im Geschäftsjahr 2022/​2023 geht die Siemens Pensionsfonds AG davon aus, dass sich ein Ergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit von ca. -501 TEUR ergeben wird. Im Geschäftsjahr 2023/​2024 geht die Gesellschaft, von einem Ergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit in einer Größenordnung von ca. -288 TEUR aus. Die Kapitalrücklage bleibt unverändert.

Fazit

Die gewählte Kapitalanlagestrategie für das Sicherungs- und das Eigenvermögen hat sich aus Sicht der Siemens Pensionsfonds AG nach dem Covid-19 Ausbruch und dem Kriegsausbruch in der Ukraine im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin bewährt. Jedoch hat sich der Aktienmarkt infolge der hierdurch veränderten Marktsituation negativ entwickelt und zu einem Rückgang im Deckungsgrad geführt. Zum 30.06.2022 ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Sicherungs- und Eigenvermögen als nachhaltig zu bewerten.

 

Grünwald, den 18. Oktober 2022

Siemens Pensionsfonds AG, Grünwald

Der Vorstand

Benedikt Schwartz

Thomas Nitz

Boris Wieck

Bilanz zum 30.06.2022

Aktivseite

30.06.2022 30.06.2021
EUR EUR
A. Kapitalanlagen
I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Einlagen bei Kreditinstituten 0 0
B. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
I. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 3.197.405.392 4.096.670.595
II. Sonstiges Vermögen 0 3.197.405.392 0
C. Forderungen
I. Sonstige Forderungen 1.385.780 64.576
davon an verbundene Unternehmen 41.473 EUR (Vorjahr 40.330 EUR)
D. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 5.566.476 5.977.952
E. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 2.773 2.691
Summe der Aktiva 3.204.360.422 4.102.715.815

Passivseite

30.06.2022 30.06.2021
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000 3.000.000
II. Kapitalrücklage 7.500.000 7.500.000
III. Verlustvortrag -4.816.957 -4.354.717
IV. Jahresfehlbetrag -213.909 5.469.135 -462.239
B. Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
I. Deckungsrückstellung 3.192.653.395 4.091.656.312
II. Übrige pensionsfondstechnische Rückstellung 4.751.998 3.197.405.392 5.014.283
C. Andere Rückstellungen
I. Steuerrückstellungen 40.867 243.838
II. Sonstige Rückstellungen 99.478 140.345 109.495
D. Andere Verbindlichkeiten
I. Sonstige Verbindlichkeiten 1.345.549 8.843
davon aus Steuern 4.970 EUR (Vorjahr 4.895 EUR)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 EUR (Vorjahr 0 EUR)
Summe der Passiva 3.204.360.422 4.102.715.815

Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG. dass die im Vermögensverzechnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.

 

München, 05. August 2022

Winfried Koch, Treuhänder

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz zum 30. Juni 2022 unter der Position B der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung der Grundsätze von § 341 f HGB sowie der aufgrund von § 240 Satz 1 Nr. 10-12 VAG für Pensionsfonds erlassenen Rechtsverordnungen ermittelt worden ist.

 

Frarkfurt/​Main, 01. August 2022

Dr. Olena Roman, Verantwortliche Aktuarin

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis 30.06.2022

2021/​2022 2020/​2021
EUR EUR EUR
I. Pensionsfondstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge
Gebuchte Bruttobeiträge 0 0 0
2. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 87.022.651
davon: Negativzinsen 127.535 EUR (Vorjahr 163.534 EUR)
davon: aus verbundenen Unternehmen 0 EUR (Vorjahr 0 EUR)
b) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 1.088.314 88.110.965 80.369.104
3. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 0 83.663.885
4. Sonstige pensionsfondstechnische Erträge 0 0
5. Aufwendungen für Versorgungsfälle Zahlungen für Versorgungsfälle -385.365.948 -409.704.908
6. Veränderung der übrigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen
a) Deckungsrückstellung 899.002.917
b) Sonstige Rückstellung 262.286 899.265.203 245.655.018
7. Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb Verwaltungsaufwendungen -35.232 -35.232
8. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen -20.250
b) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen -19.406.735 -19.426.984 -20.249
9. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen -582.615.274 0
10. Pensionsfondstechnisches Ergebnis -67.271 -72.382
II. Nichtpensionsfondstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 0 0
2. Sonstige Aufwendungen -175.998 -204.815
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -243.268 -277.197
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 29.360 -185.043
5. Jahresüberschuss/​-fehlbetrag -213.909 -462.239

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Gründung der Gesellschaft

Die Siemens Pensionsfonds AG mit Sitz in Grünwald, registriert beim Registergericht München und eingetragen im Handelsregister unter der Nummer HRB 163569 besteht seit dem 12.07.2006. Sie verwaltet einen Pensionärsbestand, den sie bei Gründung von der Siemens AG, Berlin und München, übernommen hat.

Geschäftstätigkeit

Aufgabe der Siemens Pensionsfonds AG ist die Verwaltung der übernommenen Pensionsverpflichtungen und des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die Auszahlung der Pensionen.

Rückversicherung

Es wurde kein Rückversicherungsvertrag geschlossen; daher entfallen die Angaben von „brutto“ und „netto“ bei entsprechenden Bilanz- und GuV-Posten.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Die für diesen Jahresabschluss maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), das Aktiengesetz (AktG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in der ab 01.01.2016 geltenden Fassung sowie die Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV).

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden gemäß den §§ 341 Abs. 4 Satz 2, 341d HGB i. V. m. § 8 RechPensV mit dem Zeitwert unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vorsicht bewertet. Einlagen bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.

Der Ansatz der übrigen Aktivposten erfolgt zum Nennwert.

Der Wert der Deckungsrückstellung wird unter Beachtung der Vorschriften des § 341f HGB, § 240 Nr. 10 bis 12 VAG und § 17 RechPensV entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ermittelt. Die ausreichende Höhe der Rückstellung wird anhand der prospektiven Methode ermittelt. Es handelt sich ausschließlich um eine Deckungsrückstellung für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Die Ermittlung der Mindestdeckungsrückstellung erfolgt getrennt für jedes der zwei Trägerunternehmen. Aufgrund des gegenüber dem 30.06.2021 gestiegenen Renditeniveaus der im Sicherungsvermögen befindlichen Anleihen sowie einer durchschnittlichen jährlichen Renditeerwartung von 5,6% für die im Sicherungsvermögen befindlichen Aktien wurde für die Berechnung der Mindestdeckungsrückstellung zum 30.06.2022 für den Abrechnungsverband Siemens ein Rechnungszins von 3,22% (im Vorjahr 1,37%) angesetzt. Im Rechnungszins wirkt ein Sicherheitsabschlag (Ausfallwahrscheinlichkeit des Spezial-AIF) von 0,06 Prozentpunkten (im Vorjahr 0,08 Prozentpunkte) auf die Anleihenrendite. Die Ausfallwahrscheinlichkeit des Spezial-AIF ergibt sich als das gewichtete Mittel der prozentualen, annualisierten Ausfallwahrscheinlichkeiten pro Wertpapier, gewichtet mit dem Anteil des einzelnen Wertpapiers auf das Gesamtvermögen und soll das eingegangene Kreditrisiko abbilden.

Der Ermittlung der Mindestdeckungsrückstellung für den Abrechnungsverband HC wurde aufgrund der nahezu gleichen Anlagepolitik ein Rechnungszins von 3,28% (im Vorjahr: 1,33%) zugrunde gelegt, der einen Sicherheitsabschlag von 0,06 Prozentpunkten (im Vorjahr: 0,08) auf die Anleihenrendite beinhaltet.

Ferner wurden für beide Trägerunternehmen die Richttafeln 2005 G nach Prof. Klaus Heubeck, deren Annahmen zur Sterblichkeit im Geschäftsjahr 2007/​2008 gemäß der tatsächlichen Bestandsentwicklung der Siemens Pensionsfonds AG modifiziert wurden, sowie die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik verwendet. Diese Mindestdeckungsrückstellung wird ferner regelmäßig aktuariell überprüft.

Der Wertansatz der anderen Rückstellungen geht von dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag aus.

Die anderen Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Angaben zu den Aktiva

Entwicklung der Kapitalanlagen

A. Kapitalanlagen Bilanzwerte Vorjahr Zugänge Umbuchungen
Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro
I. Sonstige Kapitalanlagen
11. Einlagen bei Kreditinstituten 0 0 0
insgesamt 0 0 0
A. Kapitalanlagen Abgänge Zuschreibung Abschreibung Bilanzwerte Geschäftsjahr
Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro
I. Sonstige Kapitalanlagen
11. Einlagen bei Kreditinstituten 0 0 0 0
insgesamt 0 0 0 0

Entwicklung des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

B. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Bilanzwerte Vorjahr Zugänge Umbuchungen
Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro
I. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 4.091.902 0 0
2. Einlagen und Guthaben bei Kreditinstituten 4.768 388.116 0
II. Sonstiges Vermögen
0 0 0
insgesamt 4.096.671 388.116 0
B. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Abgänge Nicht realisierte Gewinne Nicht realisierte Verluste Bilanzwerte Geschäftsjahr
Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro
I. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 316.116 0 582.615 3.193.171
2. Einlagen und Guthaben bei Kreditinstituten 388.649 0 0 4.235
II. Sonstiges Vermögen
0 0 0 0
insgesamt 704.766 0 582.615 3.197.405

Sofern in den obigen Darstellungen unter den Aktivposten A.I.1. und B.I.2. Kapitalanlagen ausgewiesen werden, werden diese zum Nennwert bilanziert. Die Kapitalanlagen unter dem Aktivposten B.I.1 werden zum Zeitwert bilanziert.

Forderungen

Die sonstigen Forderungen bestehen aus Forderungen gegenüber dem Finanzamt aufgrund von Rückerstattungsansprüchen aus inländischer Kapitalertragssteuer in Höhe von 1.326.862 EUR (im Vorjahr 0 EUR). Weiterhin Forderungen gegenüber dem Trägerunternehmen Siemens AG auf Erstattung der gezahlten Vorstandsvergütung, in Höhe von 41.473 EUR (im Vorjahr 40.330 EUR) und Umsatzsatzsteuerforderungen in Höhe von 17.446 EUR (im Vorjahr 24.246 EUR). Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen aus Bankguthaben in Höhe von 5.566.476 EUR (im Vorjahr 5.977.952 EUR).

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Voraus geleistete Rechnungsbeträge werden als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten betragen 2.773 EUR (im Vorjahr 2.691 EUR).

Angaben zu den Passiva

Entwicklung des Eigenkapitals

Das Gezeichnete Kapital (Passivposten A. I.) beträgt unverändert 3.000.000 EUR und ist in 3.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennwert) eingeteilt. Die Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Das Eigenkapital wurde im Rahmen der Gründung eingezahlt.

Die freie Kapitalrücklage (Passivposten A. II.) beträgt unverändert 7.500.000 EUR.

Für das Geschäftsjahr 2021/​2022 ergab sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 213.909 EUR (Passivposten A. IV.; im Vorjahr 462.239 EUR).

Entwicklung der pensionsfondstechnischen Rückstellungen entsprechend des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Zum 30.06.2022 betrug der Wert der Deckungsrückstellung und der übrigen pensionsfondstechnischen Rückstellung entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Passivposten B. I. und B. II.) 3.197.405.392 EUR (im Vorjahr 4.096.670.595 EUR). Hierin enthalten sind 4.751.998 EUR (im Vorjahr 5.014.283 EUR) als übrige pensionsfondstechnische Rückstellung für eingestellte Pensionszahlungen aufgrund fehlender Lebensnachweise, Post- und Bankrückläufern und Beiträge zur Krankenversicherung.

Die Mindestdeckungsrückstellung belief sich zum 30.06.2022 auf 2.957.464.976 EUR (im Vorjahr 3.693.566.560 EUR). Dieser Gesamtbetrag setzt sich aus der Mindestdeckungsrückstellung für das Siemens Sicherungsvermögen in Höhe von 2.818.750.860 EUR (im Vorjahr 3.517.285.019 EUR) und für das HC Sicherungsvermögen in Höhe von 138.714.116 EUR (im Vorjahr: 176.281.541 EUR) zusammen.

Die Deckungsrückstellung wurde zum 30.06.2022 gem. § 13 Abs. 4 RechPensV an das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern angepasst und um den Betrag der übrigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen gekürzt. Die Deckungsrückstellung und die übrigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 899.265.203 EUR reduziert. Ursächlich hierfür waren i. W. die Pensionserstattung an die Trägerunternehmen Siemens AG und Siemens Healthcare GmbH, sowie die negative Entwicklung an den Aktienmärkten.

Entwicklung der anderen Rückstellungen

C. Andere Rückstellungen Bilanzwerte Vorjahr Verbrauch Auflösung Bildung Bilanzwerte Geschäftsjahr
I. Steuerrückstellungen
243.838 130.069 74.536 1.634 40.867
II. Sonstige Rückstellungen
109.495 48.748 7.269 46.000 99.478
insgesamt 353.333 178.817 81.805 47.634 140.345

Unter den anderen Rückstellungen wurden im Geschäftsjahr 2021/​2022 Steuerrückstellungen (Passivposten C. I.) in Höhe von 130.069 EUR verbraucht (im Vorjahr 33.327 EUR) und 74.536 EUR aufgelöst (im Vorjahr 0 EUR). Gebildet wurden für das Geschäftsjahr 2021/​2022 Steuerrückstellungen in Höhe von 1.634 EUR (im Vorjahr 185.043 EUR). Weiterhin wurden für das Geschäftsjahr 2021/​2022 sonstige Rückstellungen in Höhe von 46.000 EUR für Kosten für die Jahresabschlussprüfung (im Vorjahr 46.000 EUR) gebildet. Weitere sonstige Rückstellungen mussten nicht gebildet werden.

Verbraucht wurde eine für die Jahresabschlussprüfung gebildete Rückstellung in Höhe von 46.000 EUR (im Vorjahr 46.000 EUR) und für Zinsaufwendungen 2.748 EUR (im Vorjahr 0 EUR). Eine weitere Rückstellung für Zinsaufwendungen wurde in Höhe von 7.269 EUR aufgelöst (im Vorjahr 0 EUR).

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Abrechnungsverband Siemens betragen 1.270.268 EUR (im Vorjahr 0 EUR) und dem Abrechnungsverband HC 61.835 EUR (im Vorjahr 0 EUR). Diese Verbindlichkeiten bilden die Gegenposition zu den Steuerforderungen aus inländischer Kapitalertragsteuer gegenüber dem Finanzamt, welche dem jeweiligen Sicherungsvermögen zuzuordnen sind.

Weitere Verbindlichkeiten betreffen die abzuführende Lohnsteuer in Höhe von 4.970 EUR (im Vorjahr 4.895 EUR) und das Verwahrentgelt in Höhe von 2.351 EUR (im Vorjahr 3.051 EUR). Sonstige Verbindlichkeiten betreffend des Pensionsfondsbetriebs bestehen in Höhe von 6.125 EUR (im Vorjahr 897 EUR). Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen keine (im Vorjahr 0 EUR). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Verdiente Beiträge für eigene Rechnung

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 wurden keine Beträge der Trägerunternehmen Siemens AG und Siemens Healthcare GmbH verbucht (im Vorjahr 0 EUR).

Erträge aus Kapitalanlagen (in TEUR)

Erträge aus Kapitalanlagen betroffene Bilanz-Position Geschäftsjahr 2021/​2022 Geschäftsjahr 2020/​2021
a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
i) Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
– Investmentanteile B.I. 87.023 76.010
– Festgeld B.I. 0 0
ii) Sonstige Kapitalanlagen
– Festgeld A.I.1. 0 0
Summe I. 2.a) 87.023 76.010
b) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen
i) Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
– Investmentanteile B.I. 1.088 4.359
Summe I. 2.b) 1.088 4.359
Insgesamt 88.111 80.369

Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen

Im Geschäftsjahr 2021/​22 wurden in Position I. 3 der Gewinn- und Verlustrechnung nicht realisierte Gewinne in Höhe von 0 EUR erfasst (im Vorjahr 83.663.885 EUR). Ursächlich hierfür waren die rückläufigen Marktpreisbewertungen der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B. I.).

Aufwendungen für Versorgungsfälle

Zahlungen für Versorgungfälle leistete die Gesellschaft in Höhe von 385.365.948 EUR (im Vorjahr 409.704.908 EUR).

Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 wurden Aufwendungen für die Verantwortliche Aktuarin in Höhe von 35.232 EUR (im Vorjahr 35.232 EUR) gebucht.

Aufwendungen für Kapitalanlagen (in TEUR)

Aufwendungen für Kapitalanlagen betroffene Bilanz-Position Geschäftsjahr 2021/​2022 Geschäftsjahr 2020/​2021
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen
i) Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
– Investmentanteile B.I. 20 20
Summe I. 8.a) 20 20
b) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen
i) Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
– Investmentanteile B.I. 19.407 0
Summe I. 8.b) 19.407 0
Insgesamt 19.427 20

Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen

Im Geschäftsjahr 2021/​22 wurden in Position I. 9 der Gewinn- und Verlustrechnung nicht realisierten Verluste in Höhe von 582.615.274 EUR erfasst (im Vorjahr 0 EUR). Ursächlich hierfür waren sinkende Marktpreisbewertungen der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B. I.).

Sonstige Aufwendungen

Die in Position II. 2 der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen Aufwendungen entfallen in Höhe von 19.800 EUR auf Kosten für Treuhänder (im Vorjahr 19.800 EUR), in Höhe von 47.125 EUR auf Beratungskosten (im Vorjahr 48.700 EUR), in Höhe von 46.000 EUR auf Kosten für die Jahresabschlussprüfung (im Vorjahr 46.371 EUR), BaFin-Gebühren in Höhe von 250 EUR (im Vorjahr 250 EUR), Aufwendungen im Zusammenhang mit regulatorischen Anforderungen in Höhe von 56.627 (im Vorjahr 62.573 EUR) und in Höhe von 14.395 EUR auf übrige Aufwendungen (im Vorjahr 13.625 EUR). Ein im Vorjahr zurückgestellter Zinsaufwand wurde in Höhe von 8.198 EUR erstattet (Zinsaufwand im Vorjahr 13.495 EUR).

Bewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen im Geschäftsjahr 2021/​2022

Männer Anzahl Frauen Anzahl
I. Bestand 01. Juli 2021 2
II. Zugang während der Periode
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern
2. Sonstiger Zugang
3. Gesamter Zugang
III. Abgang während der Periode
1.Tod
2. Beginn der Altersrente 1
3. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf
4. Sonstiger Abgang
8. Gesamter Abgang 1
IV. Bestand 30. Juni 2022 1
davon
1. Mit Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung 1
2. Lebenslange Zahlungen
aus leistungsbezogenen Pensionsplänen 1
Summe der Jahresrenten Männer Summe der Jahresrenten Frauen Männer Anzahl Frauen Anzahl
I. Bestand 01. Juli 2021 4.941 25.221 13.137
II. Zugang während der Periode
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 1
2. Sonstiger Zugang 4 8
3. Gesamter Zugang 4 9
III. Abgang während der Periode
1.Tod 2.307 1.092
2. Beginn der Altersrente 2.515
3. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf
4. Sonstiger Abgang 16 18
8. Gesamter Abgang 2.515 2.323 1.110
IV. Bestand 30. Juni 2022 2.426 22.902 12.036
davon
1. Mit Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung 2.426 22.680 11.494
2. Lebenslange Zahlungen 22.902 12.036
aus leistungsbezogenen Pensionsplänen 2.426 22.902 12.036
Summe der Jahresrenten Männer Summe der Jahresrenten Frauen Witwen Anzahl Witwer Anzahl
I. Bestand 01. Juli 2021 253.068.800 30.287.507 21.894 1.192
II. Zugang während der Periode
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 2.515 1.186 101
2. Sonstiger Zugang 412.450 58.267
3. Gesamter Zugang 412.450 60.782 1.186 101
III. Abgang während der Periode
1.Tod 21.252.156 2.390.293 1.660 149
2. Beginn der Altersrente
3. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 9 2
4. Sonstiger Abgang 39.505 41.974 39 7
8. Gesamter Abgang 21.291.661 2.432.267 1.708 158
IV. Bestand 30. Juni 2022 232.189.589 27.916.022 21.372 1.135
davon
1. Mit Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung 231.797.099 27.330.610
2. Lebenslange Zahlungen 232.189.589 27.916.022 21.372 1.135
aus leistungsbezogenen Pensionsplänen 232.189.589 27.916.022 21.372 1.135
Waisen Anzahl Summe der Jahreswerten Witwen Summe der Jahresrenten Witwer Summe der Jahresrenten Waisen
I. Bestand 01. Juli 2021 61 111.851.197 1.496.855 40.552
II. Zugang während der Periode
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 7.034.024 157.886
2. Sonstiger Zugang 50.320 159 1
3. Gesamter Zugang 7.084.344 158.045 1
III. Abgang während der Periode
1.Tod 2 8.353.720 174.774 609
2. Beginn der Altersrente
3. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 23 22.352 13.938 17.728
4. Sonstiger Abgang 1 85.138 11.488 1.627
8. Gesamter Abgang 26 8.461.210 200.200 19.964
IV. Bestand 30. Juni 2022 35 110.474.331 1.454.700 20.589
davon
1. Mit Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung
2. Lebenslange Zahlungen 110.474.331 1.454.700
aus leistungsbezogenen Pensionsplänen 35 110.474.331 1.454.700 20.589

Sonstige Angaben

Anzahl der Mitarbeiter

Die Siemens Pensionsfonds AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2021/​2022 keine Mitarbeiter. Die betrieblichen Funktionen werden entweder von den Vorständen der Gesellschaft ausgeübt oder wurden vertraglich dem Trägerunternehmen Siemens AG übertragen.

Organe der Gesellschaft

Vorstand

Benedikt Schwartz, München, Vorsitzender (CEO)

Boris Wieck, Bad Tölz, Vorstand Finanzen (CFO)

Thomas Nitz, Pfaffenhofen, Vorstand

Der Vorstand für Finanzen, Herr Boris Wieck, erhielt für seine Tätigkeit vom 01.07.2021 bis 30.06.2022 eine Vergütung. Die Vergütung wird aufgrund einer Kostenübernahmevereinbarung mit der Siemens AG von dieser erstattet. Die übrigen Vorstandsmitglieder wurden für Ihre Tätigkeit bei der Siemens Pensionsfonds AG über ihren Arbeitsvertrag bei der Siemens AG und Siemens Bank GmbH anteilig vergütet. Daher erfolgte seitens der Siemens Pensionsfonds AG keine gesonderte Vergütung.

Aufsichtsrat

Veronika Bienert, Feldafing, CEO Division Siemens Financial Services, Vorsitzende (Mitglied der Geschäftsleitung (CEO) der Siemens Financial Services GmbH)

Jelena Jochums, München, Rechtsanwältin, stellvertretende Vorsitzende, (Leiterin der Abteilung Governance & Markets Top Executives der Siemens AG)

Dr. Andreas Rudolf, Bellikon (CH) und München, Dr. rer. pol., (Mitglied der Geschäftsleitung (CFO) der Siemens Financial Services GmbH)

Die Aufsichtsräte erhielten für ihre Tätigkeit keine Vergütung.

Verantwortliche Aktuarin

Dr. Olena Roman, Frankfurt/​Main

Treuhänder

Winfried Koch, München (Rechtsanwalt und Steuerberater)

Werner Mackenberg, Stellvertreter, München, (Treuhänder)

Beteiligung an der Gesellschaft

Die Aktien der Gesellschaft befinden sich vollständig im Besitz des Siemens Pension-Trust e.V., München.

Honorare des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr 2021/​2022 als Aufwand erfasstes Honorar des Abschlussprüfers in Höhe von 46.000 EUR betrifft ausschließlich Leistungen der Abschlussprüfung.

Besondere Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres:

Nach dem Ende des Geschäftsjahres traten keine besonderen Ereignisse auf, deren Folgen sich materiell auf das Geschäftsergebnis auswirkten.

Ergebnisverwendung:

Der Jahresfehlbetrag aus dem Geschäftsjahr 2021/​2022 wird mit dem bestehenden Verlustvortrag zugerechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Grünwald, den 18. Oktober 2022

Siemens Pensionsfonds AG, Grünwald

Der Vorstand

Benedikt Schwartz

Thomas Nitz

Boris Wieck

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Siemens Pensionsfonds AG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Siemens Pensionsfonds AG, Grünwald, – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Siemens Pensionsfonds AG, Grünwald für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 AktG verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des

Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 19. Oktober 2022

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Kagermeier, Wirtschaftsprüfer

Dr. Ott, Wirtschaftsprüfer

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