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Sie verliebten sich – und mussten erst herausfinden, ob sie Geschwister sind

geralt (CC0), Pixabay
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Es klingt wie die Handlung eines Dramas, doch für Audrey und Arthur Kermalvezen war es Realität: Zwei Menschen lernen sich kennen, verlieben sich ineinander – und müssen sich anschließend mit einer Frage beschäftigen, die kaum belastender sein könnte.

Was, wenn wir denselben biologischen Vater haben?

Beide waren durch Samenspende gezeugt worden. Als sie sich 2010 bei einem Treffen von Aktivisten kennenlernten, die für die Rechte von Spenderkindern kämpften, war die Verbindung zwischen ihnen sofort da. Audrey beschreibt ihre erste Begegnung als „Liebe auf den ersten Blick“. Doch beinahe genauso schnell kam die Angst.

Denn zum Zeitpunkt ihrer Zeugung gab es in Paris lediglich zwei Samenbanken. Manche Spender hatten mehrfach Samen abgegeben. Damit bestand zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass Audrey und Arthur Halbgeschwister sein könnten.

Bevor aus ihrer Freundschaft eine Liebesbeziehung und möglicherweise eine gemeinsame Familie werden konnte, wollten sie Gewissheit.

Doch genau diese Gewissheit war in Frankreich kaum zu bekommen.

Wenn der Staat mehr über die eigene Herkunft weiß als man selbst

Frankreich hat besonders strenge Regeln für genetische Tests. Private DNA-Tests dürfen grundsätzlich nicht einfach durchgeführt werden. Genetische Untersuchungen können dort nur unter bestimmten Voraussetzungen von Ärzten, Wissenschaftlern oder Richtern veranlasst werden. Der Besitz eines entsprechenden Heimtests kann mit einer Geldstrafe von mehr als 3.500 Euro geahndet werden.

Die Befürworter dieser Regeln argumentieren mit dem Schutz hochsensibler genetischer Informationen und dem Risiko, dass unerwartete Ergebnisse Familien zerstören könnten.

Für Menschen wie Audrey und Arthur bedeuteten diese Vorschriften jedoch etwas anderes: Sie konnten wichtige Informationen über ihre eigene biologische Herkunft kaum erhalten.

Für Arthur war dieses Nichtwissen schon lange vor der Begegnung mit Audrey eine enorme Belastung gewesen. Als Kind eines anonymen Samenspenders hatte er sich jahrelang gefragt, wer sein biologischer Vater sein könnte. Lehrer, Menschen im Bus, Männer auf der Straße – theoretisch konnte es jeder sein. Diese permanente Ungewissheit habe ihn wütend gemacht.

Audrey wiederum hatte Jura studiert und sich auf Bioethik spezialisiert. Gerade deshalb wusste sie sehr genau, wie schwierig die rechtliche Situation war.

Ein heimlicher Test – und trotzdem keine Sicherheit

Nach monatelanger Suche fanden die beiden schließlich einen Arzt im Süden Frankreichs. Für 900 Euro in bar führte er einen Gentest durch.

Das Ergebnis: Audrey und Arthur waren nicht miteinander verwandt.

Eigentlich hätte damit eine enorme Last von ihnen fallen können.

Doch das Gegenteil geschah teilweise. Da der Arzt gegen die geltenden Regeln handelte, blieben Zweifel. Audrey erinnert sich daran, dass sie sich sogar fragte, ob der Mann ein Scharlatan sein könnte.

Ein handelsüblicher DNA-Test hätte zusätzliche Sicherheit schaffen können. Doch Audrey wollte als Anwältin zunächst versuchen, innerhalb des Rechtswegs Antworten zu bekommen.

Ab 2010 begann sie deshalb einen jahrelangen juristischen Kampf gegen das französische System.

Sie wollte wissen, ob ihr Spender noch lebte, ob er weiterhin anonym bleiben wollte und wie oft er möglicherweise gespendet hatte. Vor allem wollte sie klären, ob Arthur zu ihren möglichen Halbgeschwistern gehören könnte.

Ihre Klagen blieben erfolglos.

Sie heirateten – obwohl eine letzte Unsicherheit blieb

Nach drei Jahren entschieden sich Audrey und Arthur schließlich für einen gewaltigen Vertrauensschritt.

2013 heirateten sie.

Kurz vor der Geburt ihres ersten Kindes erklärte sich schließlich ein Arzt bereit, die vorhandenen Daten über ihre jeweiligen Spender zu überprüfen.

Er stellte fest, dass die beiden biologischen Väter in unterschiedlichen Jahren geboren worden waren. Damit konnten Audrey und Arthur zumindest nicht vom selben Spender abstammen.

Das Absurde daran: Der Arzt durfte diese Informationen nach französischem Recht eigentlich kennen – Audrey und Arthur selbst dagegen nicht.

Audrey fasste diese Situation später sinngemäß so zusammen: Es sei völlig merkwürdig, dass ein Arzt mehr über sie wissen dürfe als sie selbst.

Doch Arthur blieb trotz dieser Information unsicher.

Nach Jahren des Zögerns griffen die beiden schließlich doch zu einem privaten DNA-Test.

Das Ergebnis bestätigte erneut: Sie sind nicht miteinander verwandt.

Doch der DNA-Test brachte eine ganz andere Überraschung

Was zunächst lediglich ihre Beziehung absichern sollte, öffnete plötzlich Türen zu ihren jeweiligen biologischen Familien.

Arthur nahm 2017 nach rund 30 Jahren Suche Kontakt zu seinem Samenspender auf.

Für Audrey folgte dagegen eine geradezu unglaubliche Entdeckung.

Unter ihren genetischen Treffern befand sich eine Frau namens Sophie.

Audrey kannte sie.

Mehr noch: Sie hatte Sophie als Anwältin vor Gericht vertreten.

Dann stellte sich heraus, dass Sophie ihre biologische Schwester war.

Die Geschichte wurde noch erstaunlicher. Audrey und Arthur hatten den DNA-Test gemeinsam mit acht weiteren Menschen durchgeführt, die ebenfalls durch Samenspende gezeugt worden waren und für ein Recht auf Kenntnis ihrer Herkunft kämpften.

Von diesen zehn Menschen stellte sich heraus, dass vier denselben Samenspender hatten: Audrey, ihr Bruder Peter, Sophie und deren Bruder David.

Damit bekam die ursprüngliche Sorge von Audrey und Arthur nachträglich eine ganz andere Dimension. Die Angst, versehentlich einem Halbgeschwister zu begegnen, war keineswegs reine Fantasie gewesen.

Jahrzehnte später fand Audrey auch ihren biologischen Vater

Ein genetischer Treffer mit einem Amerikaner führte Audrey später schließlich zu ihrem eigenen Spender.

Sein Name war Philippe.

Doch als Audrey ihn identifizierte, war er bereits gestorben.

Seine Familie empfing sie dennoch. Für Audrey bedeutete diese Begegnung Antworten auf Fragen, die sie jahrzehntelang begleitet hatten. Sie erfuhr mehr über die medizinische Geschichte ihrer biologischen Familie, bekam Bilder und Videos zu sehen – und konnte erstmals hören, wie ihr biologischer Vater gesprochen hatte.

Philippes Schwester hatte nicht einmal gewusst, dass ihr Bruder einst Samenspender gewesen war. Als Audrey die Familie besuchte, seien alle sehr bewegt gewesen.

Heute haben Audrey und Arthur drei Kinder

Aus der schwierigen Liebesgeschichte wurde schließlich eine Familie. Heute haben Audrey und Arthur gemeinsam drei Kinder.

Ihre Geschichte blieb aber nicht nur privat.

Audreys juristischer Kampf und Arthurs Buch über seine Suche nach der eigenen Herkunft trugen dazu bei, die Debatte über die Rechte von Spenderkindern in Frankreich voranzutreiben.

Inzwischen wurden die französischen Regeln teilweise verändert. Menschen, die nach April 2025 durch Samenspende gezeugt werden, sollen als Erwachsene Zugang zu identifizierenden Informationen über ihren Spender erhalten können.

Private DNA-Tests bleiben in Frankreich allerdings weiterhin grundsätzlich verboten.

Für Audrey ist die Auseinandersetzung deshalb noch nicht beendet.

Eine Liebesgeschichte über eine viel größere Frage

Die Geschichte von Audrey und Arthur ist ungewöhnlich und berührend. Doch hinter ihr verbirgt sich eine grundlegende ethische Frage:

Wie viel Recht hat ein Mensch darauf zu wissen, von wem er biologisch abstammt?

Der Schutz eines Samenspenders vor späterer Identifizierung kann nachvollziehbar sein. Ebenso nachvollziehbar ist aber der Wunsch eines Menschen, seine genetische Herkunft, mögliche Geschwister und medizinische Risiken zu kennen.

Bei Audrey und Arthur wurde diese abstrakte Debatte plötzlich existenziell.

Sie wollten sich lieben, heiraten und Kinder bekommen – mussten sich aber zunächst fragen, ob sie vielleicht denselben Vater hatten.

Am Ende hatten sie Glück.

Doch die Entdeckung von vier Halbgeschwistern innerhalb einer Gruppe von nur zehn Spenderkindern zeigt zugleich, warum ihre ursprüngliche Angst alles andere als unbegründet war.

Aus einer Liebesgeschichte wurde so auch ein jahrelanger Kampf um das Recht auf die eigene Herkunft.

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