Seniorenwohnanlage Köln-Bickendorf GmbH & Co. KG – kein gutes Investment

Zumindest, wenn man dieser aktuellen im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz der Gesellschaft nachgeht. Hier müssen die Kommanditisten immerhin einen sechsstelligen Verlust verkraften.

Seniorenwohnanlage Köln-Bickendorf GmbH & Co. KG

Hilden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 8.489.520,33 8.773.598,33
I. Sachanlagen 8.489.520,33 8.773.598,33
B. Umlaufvermögen 27.866,10 1.699,95
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.809,19 1.699,95
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.056,91 0,00
C. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 173.147,00 219.083,32
Bilanzsumme, Summe Aktiva 8.690.533,43 8.994.381,60

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 610.687,18 550.588,56
I. Kapitalanteile 610.687,18 550.588,56
1. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 94.130,77 90.812,01
2. Kapitalanteile der Kommanditisten 516.556,41 459.776,55
B. Rückstellungen 4.810,00 5.000,00
C. Verbindlichkeiten 8.073.233,25 8.438.203,04
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.803,00 590,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 8.690.533,43 8.994.381,60

Anhang zum 31. Dezember 2017

Seniorenwohnanlage Köln-Bickendorf GmbH & Co. KG, Hilden

Rechtsform: GmbH & Co. KG
Sitz: Hilden
Anschrift: Robert-Gies Straße 17
Gründung am: 01.11.2006
Handelsregister: Düsseldorf
Eintragung ins Handelsregister: HRA 20573
25.05.2009

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeines

Der Jahresabschluss der Seniorenwohnanlage Köln-Bickendorf GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personengesellschaft im Sinne des § 264a in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 265, 266 und 275 Abs. 2 HGB.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.

Das Geschäftsjahr 2017 entspricht dem Kalenderjahr. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Bei Zugängen des Geschäftsjahres werden die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis) vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen zwischen 50, 33 und 10 Jahren für Gebäude und Außenanlagen, 10 Jahre bei den technischen Anlagen und zwischen 15 und 10 Jahren bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Sofern Forderungen zweifelhaft sind, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet.

Die liquiden Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanz


Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus beiliegendem Anlagengitter.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

Stand 31.12.2017 Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 7.080.936,58 EUR 311.636,65 EUR 1.246.546,60 EUR 5.522.753,33
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 24.563,37 EUR 24.563,37 EUR 0,00 EUR 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten EUR 967.733,30 EUR 867.733,30 EUR 0,00 EUR 100.000,00
davon aus Steuern EUR 2.363,13

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. EUR 740.000,00 (i.V. EUR 610.000,00).

III. Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft


Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch ihre Komplementärin BAV Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersvorsorge mbH, Hilden, vertreten durch Herrn Hans Hermes und Frau Gundula Mischner, sowie den geschäftsführenden Kommanditisten Herrn Klaus Rosenthal und Herrn Hans Hermes ausgeübt. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist seit dem 17. Februar 2014 als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs­aufsicht (BaFin) unter dem Kennzeichen WA 46-Wp-6000-10134924-2013/0001 registriert.

Die Komplementärin ist mit TEUR 100 am Gesellschaftskapital beteiligt.

Die Geschäftsführer sind, bis auf Frau Gundula Mischner, einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Beruf der Mitglieder der Geschäftsführung entspricht ihrer Organstellung.


Mitarbeiter


Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Nachtragsbericht


Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2017 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Hilden, 04. Mai 2018

Die Geschäftsführung
gez. H. Hermes gez. K. Rosenthal

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2018 festgestellt.

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