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Sechs Jahre Haft wegen schwerer Zwangsprostitution – Urteil vor dem Landgericht Ulm

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Ein 29-jähriger Mann ist vom Landgericht Ulm zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn unter anderem wegen schwerer Zwangsprostitution und Zuhälterei schuldig. In das Urteil flossen auch Strafen aus früheren Verfahren ein.

Der Mann hatte im Jahr 2020 über eine Dating-App Kontakt zu einer jungen Frau aufgenommen und sich dabei unter falscher Identität ausgegeben. Durch ein Lügenkonstrukt und gezielte Manipulation brachte er sie dazu, über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren mehr als 50 sexuelle Kontakte gegen Bezahlung mit Fremden zu haben. Er organisierte und überwachte die Treffen, erstellte ein Onlineprofil für die Frau und behielt sämtliche Einnahmen für sich – monatlich etwa 4.000 Euro. Die Frau erhielt davon laut Urteil maximal 40 Euro als Fahrtkosten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte die junge Frau unter Druck setzte, um sie zur Fortsetzung der sexuellen Kontakte zu bewegen. Unter anderem drohte er mit der Trennung und der Offenlegung ihrer Tätigkeit gegenüber ihrem Arbeitgeber und ihrer Familie.

Die Aussagen der Frau, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wurde, wurden durch umfangreiche Beweismittel gestützt, darunter rund 50.000 Chatnachrichten. Laut Gericht fanden die Treffen in angemieteten Ferienwohnungen und einfachen Hotels statt. Die Frau musste dabei auch krank oder unter Schmerzen weiterarbeiten, in einigen Fällen sogar ungeschützt.

Der Vorsitzende Richter hob in der Urteilsbegründung die besondere Skrupellosigkeit der Taten hervor. Neben der Haftstrafe ordnete das Gericht außerdem die Einziehung von 30.000 Euro beim Angeklagten an.

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