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Schultze Braun und andere Insolvenzverwalter – der natürliche Feind der Anleger und der Handwerker

Pixaline (CC0), Pixabay
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Das ist so, und mit Verlaub, das ist auch sein Job. Er muss Masse bekommen, aber eben auch Forderungen zur Masse abwehren. Schultze Braun sind für uns auch in diesem Vorgang ganz klar keine Sanierer. Alles nur schönes Gerede.

Die Wahrheit wird dann anders aussehen. Jeder Vertriebler, jeder Anleger, jeder Handwerker muss den Insolvenzverwalter als natürlichen Feind ansehen. Gerade jetzt muss sich der Vertrieb auf die Anlegerseite stellen, denn mit Verlaub, zufriedene Anleger sind die Grundlage ihres Einkommens. Sie müssen jetzt Partei ergreifen.

Gut zu wissen:

Ein Insolvenzverwalter spielt eine zentrale Rolle im Insolvenzverfahren. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen der Gläubiger zu wahren und das verbleibende Vermögen des Schuldners so effizient wie möglich zu verwerten. Dabei soll er auch prüfen, ob und wie ein Unternehmen saniert werden kann. Hier sind die Hauptaufgaben eines Insolvenzverwalters im Detail:

Bestandsaufnahme: Zu Beginn seiner Tätigkeit ermittelt der Insolvenzverwalter die finanzielle Lage des Unternehmens oder der Privatperson und erstellt ein Verzeichnis über das vorhandene Vermögen und die Verbindlichkeiten.

Verwaltung und Verwertung: Der Insolvenzverwalter nimmt das Vermögen des Schuldners in Besitz und entscheidet über seine Verwendung. Ziel ist es, so viel Geld wie möglich für die Befriedigung der Gläubigerforderungen zu erlösen.

Unternehmensfortführung: In Fällen, in denen eine Sanierung des Unternehmens möglich und sinnvoll erscheint, wird der Insolvenzverwalter versuchen, das Unternehmen weiterzuführen. Dies kann zum Beispiel durch eine Restrukturierung oder einen Verkauf als Ganzes geschehen.

Prüfung der Forderungen: Der Insolvenzverwalter überprüft die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen auf ihre Berechtigung.

Verteilung der Erlöse: Aus dem Verkauf des Vermögens verteilt der Insolvenzverwalter die Erlöse an die Gläubiger. Dabei wird eine bestimmte Reihenfolge eingehalten, die im Insolvenzrecht festgelegt ist.

Prüfung von Anfechtungsansprüchen: Der Insolvenzverwalter prüft, ob in der Zeit vor der Insolvenz Transaktionen stattgefunden haben, die rückgängig gemacht werden können, um das Insolvenzvermögen zu mehren. Das könnte z.B. bei Schenkungen oder Zahlungen kurz vor der Insolvenz der Fall sein.

Berichterstattung: Der Insolvenzverwalter berichtet regelmäßig über den Fortschritt des Verfahrens, insbesondere an das Insolvenzgericht und die Gläubigerversammlung.

Beendigung des Verfahrens: Schließlich leitet der Insolvenzverwalter Maßnahmen zur Beendigung des Insolvenzverfahrens ein, sei es durch Verteilung des gesamten Vermögens oder durch die Feststellung, dass keine Vermögenswerte mehr vorhanden sind.

In ihrer Rolle sind Insolvenzverwalter in hohem Maße spezialisiert und arbeiten häufig mit einem Team von Experten, darunter Anwälte, Betriebswirte und Sachverständige, zusammen. Ihre Tätigkeit erfordert sowohl rechtliches Wissen als auch betriebswirtschaftliche Expertise.

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