Schreiben Michael Vogel an die Anleger der Nachrangdarlehen

Wir wissen nicht welchen genialen Einfall Michael Vogel mit diesem Schreiben an die Anleger gehabt hat. Durchdacht ist das Anschreiben sicherlich nicht. In sich schlüssig leider auch nicht. Wir haben hier einmal das Schreiben abgedruckt o h n e näher darauf einzugehen. Das werden wir dann sicherlich in den nächsten Tagen nachholen. Wir wissen aber auch nicht, ob Herr Vogel dieses Schreiben wirklich selber geschrieben hat oder das eine eingescannte Unterschrift ist. Auch das wäre sicherlich möglich.

Wirtschaftliche Situation / Ihr Nachrangdarlehen
Sehr geehrte Nachrangdarlehensgeber,
sehr geehrte Kapitalgeber,

die Venture plus Investment GmbH informiert Sie heute mit diesem Schreiben zum
wirtschaftlichen Stand ihrer Nachrangdarlehen. Sie haben in der Regel in den Jahren 2013 bis 2015 der Venture plus Investment GmbH ein Nachrangdarlehen als Kapital zur Verfügung gestellt.
Bei dem Nachrangdarlehen handelt es sich um einen Darlehen mit qualifiziertem
Rangrücktritt und somit um bedingt rückzahlbare Gelder. Bedingt rückzahlbar bedeutet, wie der Name schon sagt, dass diese Gelder nicht unbedingt rückzahlbar sind. Im Falle einer Insolvenz der Venture plus Investment GmbH erfolgt eine Befriedigung der Nachrangdarlehensgeber erst nach der Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger. Ansprüche aus dem Nachrangdarlehen sind insoweit ausgeschlossen, sofern die Erfüllung dieser Ansprüche einen Grund zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Venture plus Investment GmbH herbeiführen würde. Ein Totalverlust des Nachrangdarlehensbetrages kann nicht ausgeschlossen werden. Der Nachrangdarlehensgeber sollte daher stets einen Teil- oder gar Totalverlust des zu zahlenden Darlehensbetrages einschließlich etwaiger Zinsverpflichtungen, die aufgrund einer Fremdfinanzierung des Darlehensbetrages zu leisten sind, wirtschaftlich verkraften können.
Die Venture plus Investment GmbH wurde im Juni 2013 als 100%ige Tochter der
Venture Plus AG gegründet, mit dem Ziel Kapitalgebern Nachrangdarlehen anzubieten. Die Initiative für die Herausgabe der Nachrangdarlehen stammte von dem damaligen Gesellschafter der Venture Plus AG und Personalchef des Venture Plus Vertriebs, Jens Hestermann und dem Vertriebsleiter des Venture Plus Vertriebs, Chris Pampel. Die durch Kapitalanleger in Form von Nachrangdarlehen eingezahlten Gelder sollten, abzüglich einer Provision für den Vertrieb in Höhe von 11 % und unter Berücksichtigung anfänglicher Zinsen, in Unternehmensbeteiligungen fließen, in die auch der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG investierte. Der Vertrieb um Herrn Pampel mit seinen vertrieblichen Führungskräften Herrn Andreas Ogger, Herrn Günter Kratz, Herrn Frank Simon und Herrn Björn Sonntag sicherte geschlossen zu, risikoorientierte Kapitalgeber zu vermitteln.
Zusätzlich bestätigte der Vertrieb um Chris Pampel und seinen Teamleitern, dass nur
Finanzvermittler mit der Genehmigung nach § 34 f Gewerbeordnung diese Nachrangdarlehen vermitteln werden. Der § 34 f Gewerbeordnung setzt entsprechende Fachkenntnisse zur Beratung von Kapitalgebern der Finanzvermittler voraus.
Der Geschäftsführung der Venture plus Investment GmbH war wichtig, dass alle Anleger ordnungsgemäß und ausführlich über das Risiko eines Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt informiert werden. Aus diesem Grunde wurde ein Nachrangdarlehensformular mit einer deutlich hervorgehobenen Risikobelehrung durch den Vertrieb genutzt. Wir legen dieses Muster für Sie diesem Schreiben bei.
Wirtschaftliche Daten der Venture plus Investment GmbH zum heutigen Stand:
– 1.899, 10 T€ Nachrangdarlehen wurden insgesamt aufgenommen.
– 1.482,04 T€ Investitionen in Unternehmen wurden vorgenommen.
– 150 T€ der Investitionen flossen zurück, so dass 1.332,04 T€ an Investitionsgeldern
verbleiben.
– 208,90 T€ Provisionszahlungen erhielt der Vertrieb.
– 27,87 T€ wurden zusätzlich als Vertriebsunterstützung gezahlt.
– 434, 75 T€ Zinsen wurden an die Nachrangdarlehensgeber ausgezahlt.
– 22,93 T€ wurden für Beteiligungsprüfung (19,04 T€), Bankgebühren (2, 77 T€) Gebühren
und Bürobedarf ( 1, 12T€) ausgegeben.
– Es wurden bisher keine Gelder für laufende Buchhaltung, Erstellung der
Jahresabschlüsse, Erstellung der Steuererklärung, Anlegerverwaltung, Zinsberechnungen und Zinsauszahlungen, Abfrage zum KiStAM-Verfahren und Kapitalertragsteuer- Anmeldung ausgezahlt. Die Rückstellung dafür belaufen sich auf 16, 7 T€.
Im Jahr 2016 und 2017 nahm die Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von 200 T€ bzw. 18 T€ auf.

Mit diesen Geldern wurde in 2016 die Geschäftsbesorgung in Höhe von 120 T€ und
Zinsen aus obiger Aufstellung bezahlt.

Erträge wurden in Höhe von 22,43 T€ erzielt. Investitionen in Höhe von 427,52 T€ mussten aufgrund der Konkurse der Schweizer Aktiengesellschaften AmVac AG und iBlue AG abgeschrieben werden.

Im Jahre 2016 wurde durch die Geschäftsführung der Venture plus Investment GmbH
vermehrt Anstrengungen unternommen, alle Beteiligungsunternehmen  gewinnbringend zu veräußern. Aufgrund von Entwicklungen, die im Bereich der Beteiligungsunternehmen selbst begründet sind, mussten die Verkaufserwartungen zeitlich nach hinten korrigiert werden.

Planmäßig wird damit gerechnet, dass im Jahr 2019 die ersten Beteiligungen veräußert werden können.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag beläuft sich zum 31.03.2017 auf
-1.237, 16 T€. Auf Grund der Nachrangigkeit der Nachrangdarlehen mit qualifiziertem
Rangrücktritt ergibt sich keine Insolvenzantragspflicht.

Die liquiden Mittel der Gesellschaft sind mit Stand zum 31.03.2017 aufgebraucht.
Entsprechend greift die Nachrangigkeit der Nachrangdarlehen auf den von Ihnen
Venture plus Investment GmbH I  werden zunächst keine Zinsen mehr ausbezahlt.

Was bedeutet das für Sie?
Die Zinsen werden weiter berechnet und Ihnen gegenüber als Verbindlichkeiten
ausgewiesen. Bei einem wirtschaftlichen Erfolg (Veräußerung der Beteiligungen) werden die Zinsen rückwirkend ausbezahlt. Auch Ihr Nachrangdarlehen kann erst nach einem wirtschaftlichen Erfolg zurückgezahlt werden.

Ist der wirtschaftliche Erfolg möglich?

Die Gesellschaft verfügt aktuell über folgende Beteiligungen:
– 590,2 T€ Axiogenesis AG;
– 100,53 T€ Curadis GmbH und
– 213,34 T€ MagnaMedics GmbH.
Ein Verkauf der Beteiligungen in 3 Jahren müsste unter Beachtung der Zinsen zum
durchschnittlichen Faktor von 2,85 erfolgen. Inwieweit das möglich ist, ist spekulativ.
Über den Vertrieb erreichte die Geschäftsführung der Venture plus Investment GmbH
Informationen, die uns zu einer Klarstellung veranlassen: Für die Auszahlung der Zinsen für Sie als Nachrangdarlehensgeber werden jährlich 152 T€ von der Gesellschaft über die Laufzeit von fünf Jahren benötigt. Von Seiten des Vertriebs wurde Missfallen darüber geäußert, dass von der Venture plus Investment GmbH keine Zinsrückstellungen über die gesamte Laufzeit gebildet wurden. Leider ist dies rechtlich nicht möglich.
Die Aussage: ,, … die Nachrangdarlehen werden fest verzinst und der Festzins beträgt 8 % per anno … „, bedeutet nicht, dass es sich um garantierte jährliche Zinsen – ähnlich denen eines Festgeldkontos bei einer deutschen Bank oder Sparkasse – handelt. Die Angabe bedeutet lediglich, dass der Zinssatz fest ist. Für die Auszahlung der Zinsen gilt die Nachrangigkeit der Nachrangdarlehen. Ihr Vorteil ist, dass bei wirtschaftlichem Erfolg die Höhe der Verzinsung festgeschrieben wurde.
In Kürze wird sich der Sitz der Gesellschaft ändern. Der bisherige Sitz, am Sitz der
100%igen Anteilseignerin, der Venture Plus Beratungs GmbH (ehemals Venture Plus AG), ist nicht mehr möglich. Die Venture Plus Beratungs GmbH hat Insolvenz beantragt.

Die Gesellschaft selbst, die Venture plus Investment GmbH, steht zum Verkauf. Der
Vertriebsorganisation um Chris Pampel und sein Teamleitern wurde die Gesellschaft zumKauf angeboten.

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