WINCON Projektgesellschaft Am Juliusturm GmbH & Co. KGLeipzigSchlussberichtüber die
|
1. | Auftrag und Auftragsdurchführung | |
1.1. | Prüfungsauftrag | |
2. | Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag | |
2.1. | Höhe der eingesammelten Anlegergelder | |
2.2 | Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder | |
2.3 | Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben | |
2.4 | Aufzählung der sonstigen Ausgaben | |
2.5 | Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte | |
2.6 | Summe der nicht investierten Anlegergelder | |
3. | Gesamtbewertung |
1. Auftrag und Auftragsdurchführung 1.1. Prüfungsauftrag |
(1) |
Mit Vertrag vom 10. August 2022 wurde die
|
||||||||||||||||||||||||
(2) |
von der
|
||||||||||||||||||||||||
(3) |
beauftragt, die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG durchzuführen, deren Mittel die Emittentin verwendet. |
||||||||||||||||||||||||
(4) |
Im wirtschaftlichen Interesse der Emittentin hat die FH 1 Berlin GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieterin“) unter dem Aktenzeichen: WA 34-Wp 7113/02207#00001 ein Vermögensanlageninformationsblatt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Emission „Berlin – Am Juliusturm“ mit Wirkung zum 12.09.2022 gestatten lassen. |
||||||||||||||||||||||||
(5) |
Bei Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 die den Erwerb eines Sachgutes oder eines Rechts an einem Sachgut oder die Pacht eines Sachgutes zum Gegenstand haben, hat die Emittentin einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur zu bestellen. Als Mittelverwendungskontrolleure können ausschließlich Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer oder von diesen Berufsträgern gebildete Gesellschaften bestellt werden. |
||||||||||||||||||||||||
(6) |
Der Vertrag wurde rechtzeitig im Sinne von § 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG geschlossen. |
||||||||||||||||||||||||
(7) |
Seit der erstmaligen Bestellung durch die Emittentin sind keine zehn Jahre vergangen (§ 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG). |
||||||||||||||||||||||||
(8) |
Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. |
||||||||||||||||||||||||
(9) |
Diese Voraussetzungen sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben im Darlehensvertrag der Emittentin festzulegen. |
||||||||||||||||||||||||
(10) |
Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. |
||||||||||||||||||||||||
(11) |
In diesem Bericht kommen wir den gesetzlichen Berichtspflichten über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle nach. Über die bisherige Mittelverwendungskontrolle wurde bereits im Teilbericht 1 vom 13.03.2023, im Teilbericht 2 vom 13.09.2023, im Teilbericht 3 vom 13.03.2024, im Teilbericht 4 vom 13.09.2024 und im Teilbericht 5 vom 13.03.2025 ausführlich berichtet. Die dort mitgeteilten Regelungen zu Haftungsbeschränkung, Rechtswahl und Gerichtsstand sowie die Rahmendaten zur Emission und Vermögensanlage gelten fort. Soweit nachfolgend nicht mitgeteilt, haben sich zum Sachstand wie in Teilbericht 1, 2; 3, 4 und 5 mitgeteilt keine wesentlichen Änderungen ergeben. Im nachfolgenden Schlussbericht wird abschließend über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle berichtet. 2. Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag 2.1. Höhe der eingesammelten Anlegergelder |
||||||||||||||||||||||||
(12) |
Gemäß § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 1 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder:
2.2 Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder |
||||||||||||||||||||||||
(13) |
Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 2 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder, die in Anlageobjekte investiert werden sollen
|
||||||||||||||||||||||||
(14) |
Diese Summe verteilt sich wie folgt:
|
||||||||||||||||||||||||
(15) |
Zum Berichtsstichtag besteht folgender Saldo für diese Positionen:
2.3 Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben |
||||||||||||||||||||||||
(16) |
Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 3 beträgt die Summe der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag:
2.4 Aufzählung der sonstigen Ausgaben |
||||||||||||||||||||||||
(17) |
Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 4 berichten wir über Zusammensetzung der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag wie folgt:
|
||||||||||||||||||||||||
(18) |
Zum Berichtsstichtag besteht folgender Rest-Saldo für diese Positionen:
2.5 Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte |
||||||||||||||||||||||||
(19) |
Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.5 hat die Emittentin bereits nachfolgende Anlageobjekte oder Rechte daran erworbenen:
2.6 Summe der nicht investierten Anlegergelder |
||||||||||||||||||||||||
(20) |
Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.6 beträgt die Summe der nicht investierten Anlegergelder zum Berichtsstichtag:
|
||||||||||||||||||||||||
(21) |
Die Summe der nicht investierten Anlegergelder wurde bis 08.04.2025 an die Anleger auf Zinsansprüche der Anleger zurückgezahlt, weil die Laufzeit der Vermögensanlage beendet ist und die Mittel nicht mehr gemäß Verwendungsplan eingesetzt werden konnten. 3. Gesamtbewertung |
||||||||||||||||||||||||
(22) |
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Verwendung der eingesammelten Anlegergelder liegt allein bei den gesetzlichen Vertretern der Emittentin. |
||||||||||||||||||||||||
(23) |
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung darüber abzugeben, ob die Verwendung der Anlegergelder planmäßig erfolgte. |
||||||||||||||||||||||||
(24) |
Auf Grund der von uns durchgeführten Prüfung, kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der Anlegergelder durch die Emittentin bisher planmäßig erfolgte. Auf Grund der von uns durchgeführten Prüfung, kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der Anlegergelder durch die Emittentin planmäßig erfolgte, bis auf den unter Ziffer 20 angegebenen Teilbetrag in Höhe von 245.544,60 EUR. Da diese Mittel nicht mehr planmäßig verwendet werden konnten, wurden diese Mittel ordnungsgemäß an die Anleger zurückgezahlt. |
||||||||||||||||||||||||
(25) |
Die Mittelverwendungskontrolle ist beendet. |
Berlin, den 08.04.2025
CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
gez.
Prof. Dr. Kirmes
Rechtsanwalt
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Hier ist eine kritische Analyse des Schlussberichts aus der Sicht eines investierten Anlegers, der wissen will, was mit seinem Geld passiert ist, ob es sicher und sinnvoll verwendet wurde – und ob alles korrekt abgelaufen ist:
🔍 Anleger-Analyse des Schlussberichts zur Emission „Berlin – Am Juliusturm“ (Stand 08.04.2025)
💰 1. Wieviel Geld wurde eingesammelt?
-
Gesamtsumme Anlegergelder: 1.690.000 Euro
Das ist die Summe, die von Kleinanlegern über die Plattform (vermutlich BERGFÜRST) in das Projekt investiert wurde.
🏗️ 2. Wieviel Geld floss ins eigentliche Projekt?
-
Investition in das Anlageobjekt: 1.510.055 Euro
-
Davon z. B.:
-
900.000 €: Kaufpreisrate für die Immobilie
-
247.000 €: Erwerbsnebenkosten (Notar, Steuern etc.)
-
200.000 €: möglicher Kaufpreiserhöhungsbetrag
-
80.000 €: Rückzahlung von eingesetztem Eigenkapital
-
Weitere kleinere Beträge (Vermittlungsgebühr, Liquiditätsreserve)
-
-
Wichtig für Anleger: Alle geplanten Beträge wurden laut Bericht komplett verwendet – kein Rest offen, alles abgerechnet.
🧾 3. Wofür wurde sonst noch Geld verwendet?
-
„Sonstige Ausgaben“: 179.945 Euro, darunter:
-
165.856 €: Verträge mit der Plattform BERGFÜRST und deren Servicegesellschaft
-
14.080 €: Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs (CROWDRIGHT)
-
Diese Ausgaben entsprechen ca. 10,6 % des gesamten Anlegerkapitals – für Marketing, Vertrieb, Kontrolle etc.
🧱 4. Was wurde mit dem Geld konkret gekauft?
-
Grundstück Am Juliusturm 35, 13599 Berlin (Spandau)
-
Laut Grundbuchauszug vom 24.07.2023 ist die Emittentin Eigentümerin
-
Es wurde offenbar nur dieses eine Grundstück erworben, weitere Investitionen oder Bauprojekte sind nicht ersichtlich
-
Als Anleger stellt man sich die Frage:
Was ist aus dem Grundstück geworden?
Gab es eine Projektentwicklung, Verkauf, Baufortschritt? – Dazu keine Infos im Bericht.
📉 5. Was passierte mit nicht verwendeten Geldern?
-
245.544,60 € wurden nicht investiert, sondern wegen Projektende an Anleger als Zinsen zurückgezahlt.
Das klingt zunächst positiv, doch:
Dieser Betrag entspricht immerhin 14,5 % des gesamten Anlegerkapitals – also ein größerer Teil, der nicht planmäßig verwendet werden konnte.
⚖️ 6. Fazit des Kontrolleurs
-
Der Kontrolleur (eine Anwaltsgesellschaft) stellt fest:
✅ Die Mittel wurden planmäßig und vertragskonform verwendet,
⚠️ außer der nicht mehr verwendeten Summe, die aber ordnungsgemäß an die Anleger zurückfloss.
Kommentar hinterlassen