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Schlüsseldienstabzocke

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Wie geht das? Freitagabend, eine junge Frau steht vor ihrer Wohnungstür, die Tür ist ins Schloss gefallen und der Schlüssel liegt in der Wohnung. Per Smartphone ihres Nachbarn sucht sie nach Schlüsselnotdiensten. Sie wählt den ersten Google-Treffer aus.

Dass es sich hierbei um bezahlte Anzeigen handelt, ist ihr nicht bewusst, weil sie den kleinen Anzeigenhinweis überlesen hat. Eine Stunde muss sie warten, bis der Mitarbeiter da ist. Und dann ist nach wenigen Minuten die Tür geöffnet und sie soll, sage und schreibe 519,60 Euro bezahlen. Natürlich sofort in bar oder per ec-Karte.

Immer wieder, so zeigen es die Erfahrungen der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, stellen die angeblich günstigen Schlüsseldienste mindestens 300, oft jedoch mehr als 500 Euro für eine Türöffnung in Rechnung. „Die Anzeigen dieser Dienste tauchen bei einer Google-Suche sehr weit oben auf und werben mit Lockvogelangeboten und einer kostenlosen 0800er-Nummer“, so Wiebke Cornelius von der Beratungsstelle Rostock. „Verbraucher sollten weiter herunter scrollen, um die tatsächlichen und meist günstigeren Suchergebnisse zu nutzen“. Häufig sind bei gründlicher Suche schnell seriöse und vor allem lokale Anbieter zu finden, die eine einfache Türöffnung zu einem Festpreis zwischen 50 und 100 Euro anbieten.

So können Sie sich schützen:

Deponieren Sie einen Ersatzschlüssel bei Nachbarn oder Freunden. So können Sie ganz auf den Schlüsseldienst verzichten.
Suchen Sie sich vorab einen Schlüsseldienst mit Ladenlokal in Ihrer Nähe, erkundigen Sie sich nach den Preisen und notieren Sie sich für den Notfall die Telefonnummer.
Wenn Sie einen Schlüsseldienst rufen müssen: Klären Sie vorab die Anfahrtskosten und fragen Sie gezielt nach den Preisen für die Türöffnung. Verweigert man Ihnen die Auskunft, wenden Sie sich an einen anderen Anbieter.
Unterschreiben Sie keine Rechnung, wenn Sie mit der Arbeit und/oder der Summe nicht einverstanden sind! Streichen Sie alles „nicht Vereinbarte“ im Kleingedruckten durch. Bestätigen Sie allenfalls die Beauftragung. Zahlen Sie vor Ort maximal einen geringen Grundbetrag, wenn der Preis nicht der Vereinbarung entspricht und verlangen Sie die Übersendung einer Rechnung.
Lassen Sie sich nicht zur sofortigen Zahlung nötigen – etwa die Summe vom Geldautomaten abzuholen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wenn Sie sich bedroht fühlen, rufen Sie die Polizei.
Quelle:VZ MV

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