Startseite Allgemeines Scheidungsantrag kappt Erbrecht
Allgemeines

Scheidungsantrag kappt Erbrecht

Teilen

Hat der Erblasser einen Scheidungsantrag gestellt, entfällt das gesetzliche Erbrecht von Ehegatten. Selbst wenn das Verfahren zur Scheidung nicht weiter verfolgt wird, bleibt dies so. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. Das gesetzliche Erbrecht würde nur wieder greifen, wenn der Scheidungsantrag zurückgenommen wird, so die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

RB Leipzig:Europa, wir kommen wieder! Und diesmal ohne Dauer-Gejammer

Also mal ehrlich: Wer hätte das vor einem Jahr gedacht? Da wurde...

Allgemeines

Wenn du vom Hotel abgezockt werden willst – komm nach Leipzig!

Leipzig macht sich bereit fürs große Fußballfest. Conference-League-Finale. Internationale Gäste. Volle Innenstadt....

Allgemeines

Aldi-Fleischbox für 9 Dollar? Klar doch – und der Prinz aus Nigeria liefert persönlich!

Das Internet hat wieder geliefert. Diesmal: die legendäre Aldi-Wunder-Fleischbox. Für unter zehn...

Allgemeines

Da Thomas Müller hod scho recht – des schaut gar ned so schlecht aus!

Also ganz ehrlich: Wenn sogar da Thomas Müller sagt, dass da WM-Kader...