Die demokratische Abgeordnete Sheila Cherfilus-McCormick hat ihr Mandat im US-Kongress niedergelegt. Vorausgegangen war eine Untersuchung, die ihr mehr als 20 Verstöße gegen Ethikregeln vorwirft, darunter auch Verstöße gegen das Wahlkampffinanzierungsrecht.
Vorwürfe der Zweckentfremdung
Im Zentrum der Anschuldigungen steht der Vorwurf, staatliche Katastrophenhilfen zweckentfremdet zu haben. Ermittler gehen davon aus, dass Gelder aus einem staatlichen Hilfsprogramm in Millionenhöhe in ihr Wahlkampfumfeld umgeleitet wurden. Ein Teil des Geldes soll über Dritte als angebliche private Spenden zurück in ihre Kampagne geflossen sein.
Darüber hinaus wird ihr vorgeworfen, Mittel für persönliche Luxusausgaben genutzt zu haben, darunter ein hochpreisiger Diamantring.
Ethikkommission sieht klare Verstöße
Die zuständige Ethikkommission des Repräsentantenhauses sprach von „klaren und überzeugenden Beweisen“ für zahlreiche Regelverstöße. Insgesamt wurden 25 Verstöße gegen interne Vorschriften und Standards festgestellt.
Ein Ausschlussverfahren aus dem Kongress stand unmittelbar bevor. Der Rücktritt erfolgte kurz vor einer entscheidenden Sitzung, in der über mögliche Konsequenzen beraten werden sollte.
Abgeordnete weist Vorwürfe zurück
Cherfilus-McCormick bestreitet die Anschuldigungen und spricht von politisch motivierten Vorwürfen. In einer Stellungnahme bezeichnete sie die Untersuchung als „Hexenjagd“ und erklärte, sie habe sich zum Rücktritt entschlossen, um weiteren politischen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen.
Zugleich kritisierte sie das Verfahren, insbesondere mangelnde Möglichkeiten zur Verteidigung.
Strafverfahren steht noch aus
Unabhängig vom Rücktritt laufen strafrechtliche Ermittlungen weiter. Die Anklage wirft ihr vor, insgesamt rund fünf Millionen Dollar veruntreut zu haben. Im Falle einer Verurteilung droht eine langjährige Haftstrafe.
Der Prozess ist für das Jahr 2027 angesetzt.
Politische Folgen
Der Fall reiht sich in eine Serie von Rücktritten im US-Kongress ein, bei denen Abgeordnete einem möglichen Ausschlussverfahren zuvor kamen. Die Entwicklungen werfen erneut Fragen zur Kontrolle von Wahlkampffinanzierung und zur Einhaltung ethischer Standards im politischen Betrieb auf.
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