Startseite Allgemeines Rückruf Medien GmbH- Rückabwickeln bitte!
Allgemeines

Rückruf Medien GmbH- Rückabwickeln bitte!

Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 29. Februar 2016 der Rückruf Medien GmbH, Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Praß, das Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.

Nach vorliegenden Erkenntnissen hat die Rückruf Medien GmbH auf der Grundlage von Darlehensverträgen, die eine unbedingte Rückzahlung vorsahen, Gelder angenommen. Damit betreibt die Rückruf Medien GmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Rückruf Medien GmbH die angenommenen Gelder unverzüglich zurück zu zahlen. Für die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte wurde nach § 37 Abs. 1 Satz 2 KWG Herr Rechtsanwalt Klaus Siemon, Köln, als Abwickler bestellt.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Der Wähler ist der Souverän

Die Diskussion über einen möglichen politischen Machtzuwachs der AfD sorgt erneut für...

Allgemeines

Der Weg ist frei

Der Weg für Cem Özdemir an die Spitze Baden-Württembergs ist frei: Sowohl...

Allgemeines

Abnehmspritze

Die sogenannten GLP-1-Abnehmspritzen verändern längst nicht mehr nur Körpergewichte – sie verändern...

Allgemeines

Olympia und Kondome

Bei Olympischen Spielen gehören sie inzwischen fast so selbstverständlich zum Inventar wie...