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Köln

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengensetz

1.

Am 14 Januar 2019 hat die Omni Bridgeway B.V. mit Sitz in Schiphol, Niederlande, uns mitgeteilt, dass ihr

a)

ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie gleichzeitig

b)

eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG)

unmittelbar gehören.

2.

Am 14 Januar 2019 hat die Omni Bridgeway Holding B.V. mit Sitz in Schiphol, Niederlande, uns mitgeteilt, dass ihr

a)

ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie gleichzeitig

b)

eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG)

mittelbar gehören, da ihr die von der Omni Bridgeway B.V. an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß §§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 Aktiengesetz zugerechnet werden.

Köln, den 15. Januar 2019

Dr. Arndt Eversberg

(Vorstand)

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