reskap Projekt GmbH & Co. KG – bilanziell überschuldet

reskap Projekt GmbH & Co. KG

Fürstenfeldbruck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

(mit Vergleichszahlen 31. Dezember 2018)

AKTIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 253.763,33 253.763,33
2. Sonstige Ausleihungen 1.324.402,64 1.324.402,64
1.578.165,97 1.578.165,97
B Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Sonstige Vermögensgegenstände 124.929,36 124.980,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00
124.929,36 124.980,66
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 15,48 413,88
D Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag 1.198.102,24 1.180.720,06
Bilanzsumme 2.901.213,05 2.884.280,57

PASSIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A Eigenkapital
1. Kommanditkapital 1.000,00 1.000,00
2. Verlustanteil Kommanditist -1.199.102,24 -1.181.720,06
-1.198.102,24 -1.180.720,06
B Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 34.320,00 27.180,00
34.320,00 27.180,00
Verbindlichkeiten
C 1. Verbindlichkeiten aus der Ausgabe von Genussrechten 2.180.788,00 2.180.788,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 23,28 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 23,28
3. Sonstige Verbindlichkeiten 686.081,77 676.312,57
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 685.931,77
davon aus Steuern: EUR 1.212,80
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00
2.806.893,05 2.857.100,57
Bilanzsumme 2.901.213,05 2.884.280,57

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

(mit Vergleichszahlen des Vorjahres)

2019 2018
EURO EURO
1. Umsatzerlöse 0,00 0,00
2. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 0,00
3. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 0,00 0,00
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 17.382,18 31.158,00
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00
8. Ergebnis nach Steuern -17.382,18 -31.158,00
9. Sonstige Steuern 0,00 0,00
10. Jahresfehlbetrag -17.382,18 -31.158,00
10. Verlustanteil Kommanditist 17.382,18 31.158,00
11. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Allgemeine Angaben zum Abschluss des Geschäftsjahres

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH & Co. KG im Sinne der §§ 264a, 267 I HGB auf. Es sind jedoch die Bestimmungen der §§ 23 bis 25 VermAnlG zu beachten, so dass die Gesellschaft ihre Rechnungslegung wie eine große Kapitalgesellschaft zu legen hat. Sie muss daher Lagebericht aufstellen, und den Jahresabschluss und den Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen lassen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für die Eröffnungsbilanz angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, II 2,3, 266 ff. HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) gegliedert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln und vorsichtig nachfolgenden Maßstäben bewertet worden (§284 II 1 HGB):

Finanzanlagen

Bei der Beteiligung handelt es sich um Anteile an der Maximilian Sp. z.o.o., die mit dem Nominalwert bewertet wurde.

Die sonstigen Ausleihungen sind Darlehen, die der Maximilian Sp. z.o.o. gewährt wurden und mit dem Nennwert bewertet wurden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bilanziert.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die Sonstigen Rückstellungen decken ungewisse Verbindlichkeiten und Wagnisse sowie dem Geschäftsjahr zuzuordnende Aufwendungen ab. Sie werden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt (§253 I 2, 2 HS HGB). Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen (§253 II 1 HGB).

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I Satz 2 HGB).

Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268 IV HGB).

Eigenkapital

Kommanditkapital

Das Kommanditkapital beträgt EURO 1.000,00. Es wird ausschließlich von der ResKap GmbH, Fürstenfeldbruck gehalten.

Komplementärkapital

Die Komplementärin, die reskap Management GmbH, hat keine Kapitaleinlage geleistet und erhält keinen Kapitalanteil.

Verlustanteil Kommanditisten (Kapitalkonto II)

Zusammensetzung und Entwicklung: EURO
Stand 01.01.2019 1.181.784,36
Verlustanteil 2019 17.382,18
Stand 31.12.2019 1.197.102,24

Rückstellungen

Bei den Steuerrückstellungen handelt es sich um nichtfällige Umsatzsteuer.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Abschluss- und Prüfungskosten 34.320,00

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:

Vorjahr
Gesamtbetrag Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit 1 – 5 Jahre Restlaufzeit mehr als 5 Jahre Gesamtbetrag
EURO EURO EURO EURO EURO
Verbindlichkeiten Genussrechtskapital 2.180.788,00 0,00 2.180.788,00 0,00 2.180.788,00
Vbk. ggü. Kreditinstituten 23,28 23,28 0,00 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern: EURO 1.212,80
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EURO 0,00 686.081,77 686.081,77 0,00 0,00 676.312,57
2.866.893,05 686.105,05 2.180.788,00 0,00 2.857.100,57

Die Verbindlichkeiten aus Genussrechtskapital treten gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern gegen die Gesellschaft im Rang zurück.

Unter dem Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind Gesellschafterverbindlichkeiten gegenüber der Komplementärin in Höhe von Euro 0,00 enthalten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse liegen nicht vor.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (275 II HGB) aufgestellt.

Umsatzerlöse

Umsatzerlöse waren im Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind vor allem Kfz-Kosten, Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten enthalten.

Anteilsbesitz

Die Gesellschaft ist an den folgenden Unternehmen mit mehr als 20% beteiligt:

a. Maximilian Sp. Z o.o in Polen 40%

Sonstige Angaben

Geschäftsführende Kommanditistin ist die reskap Management GmbH, Fürstenfeldbruck, vertreten durch Ihren Geschäftsführer Herrn Michael Bauer. Das Stammkapital der reskap Management GmbH beträgt Euro 25.000,00.

Die Geschäftsführervergütung des Geschäftsjahres 2019 betrug Euro 0,00 netto.

Mitarbeiter wurden im Geschäftsjahr 2019 nicht beschäftigt.

 

Fürstenfeldbruck, 30. November 2021

reskap Projekt GmbH & Co. KG,

vertreten durch ihre Geschäftsführerin,

die reskap Management GmbH,

vertreten durch ihren Geschäftsführer

Michael Bauer

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

1. Grundlagen des Unternehmens

Gegenstand unseres Unternehmens ist die mittel- und unmittelbare Projektierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Um diesen Unternehmenszweck zu verfolgen und zu finanzieren wurde im Jahr 2013 mittels Verkaufsprospekt mit der Einwerbung von Genussrechtskapital begonnen und die Platzierung zum 30.06.2014 mit einem Genussrechtskapital in Höhe von TEUR 2.515 beendet. Im April und Oktober 2014 wurde das platzierte Kapital für den Erwerb der Beteiligung an einer polnischen Projektentwicklungsgesellschaft für Windenergie investiert. Die Investition erfolgte mittels gesellschaftsrechtlicher Beteiligung sowie der Vergabe eines Gesellschafterdarlehens.

2. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gemäß der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer war der Onshore-Windenergiesektor zur Zeit unseres Investitionsvorhabens in Polen nach Angaben der polnischen Regulierungsbehörde noch in der Anfangsphase der Entwicklung. Die installierte Leistung der Onshore-Windkraftanlagen betrug 2012 erst knapp über 2 Gigawatt und war damals die Hauptquelle für die Erzeugung von Strom mittels erneuerbarer Energien. Das Potential wurde aufgrund der Topographie, der relativ gleichmäßigen Windstärke und des zu erwartenden Netzausbaus um die 23 Gigawatt geschätzt. Denkbar war laut Polnischen Windenergieverband ein Anstieg auf 11-12 Gigawatt installierter Leistung bis 2020. Als Mitgliedsstaat der EU hatte sich Polen im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/​28/​EG dazu verpflichtet den Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch auf 15 % im Jahre 2020 zu erhöhen. Allein bis 2017 sollte der Anteil der erneuerbaren Energien auf 12,9 % steigen.

Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2019 war geprägt durch das Halten und die Verwaltung der operativen mittel- und unmittelbaren Investitionen in den polnischen Windenergiemarkt. Das Geschäftsjahr war daher insbesondere mit Verwaltungs-, Betriebs-, Rechts-, Beratungs- sowie Abschluss- und Prüfungskosten belastet.

Mittels gesellschaftsrechtlicher Beteiligung sowie Vergabe von Gesellschafterdarlehen sind insgesamt TEUR 1.578 in die Projektentwicklung von Windenergie in Polen investiert. Im Jahr 2017 wurden insgesamt TEUR 347 des Gesellschafterdarlehens zurückgeführt.

Wesentliche Umsatzerlöse haben wir aufgrund der getätigten Investitionen in Polen noch keine erzielt. Sonstige betriebliche Erträge haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.

Personalkosten sind im Geschäftsjahr 2019 keine entstanden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen TEUR 17 und betrafen im Wesentlichen Verwaltungs-, Betriebs-, Rechts-, Beratungs- sowie Abschluss- und Prüfungskosten.

Aufgrund kaufmännischer Vorsicht wurden ab dem Jahr 2016 keine Zinserträge aus der Verzinsung der Finanzanlagen als auch keine Zinsaufwendungen für die Verzinsung der Genussrechte mehr gebucht.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt ebenso wie der Jahresfehlbetrag TEUR ./​. 17.

3. Lage

Das Unternehmen hat im Geschäftsjahr 2014 die Platzierungstätigkeit zur Kapitaleinwerbung von Genussrechten beendet und die Investitionen in den polnischen Windenergiemarkt abgeschlossen. Eine eigene operative Geschäftstätigkeit übt die Gesellschaft nicht aus.

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine wesentlichen Umsatzerlöse erzielt, da die mittelbare und operative Geschäftstätigkeit, die im Jahr 2014 mit den Investitionen in die polnische Windenergieprojektentwicklung aufgenommen worden ist, aufgrund wesentlicher politischer Änderungen bezüglich der erneuerbaren Energien keine Weiterentwicklung ermöglichte.

Dem standen insgesamt TEUR 17 an sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber, insbesondere aus Verwaltungs-, Betriebs-, Rechts-, Beratungs- sowie Abschluss- und Prüfungskosten.

Vergütungen gem. § 24 Abs. 1 Nr. 1 VermAnlG wurden im Geschäftsjahr 2019 nicht bezahlt.

Personalaufwendungen waren nicht zu verzeichnen.

Finanzlage

Unsere Finanzlage ist durch die Beendigung der Platzierungsphase und der erfolgten Investitionen geprägt. Das Eigenkapital ist zum Bilanzstichtag mit TEUR 1.198 negativ. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 17 wurde auf dem Verlustkonto des Kommanditisten verbucht.

Wir sind damit zum Bilanzstichtag überschuldet, allerdings haben die Genussrechtsinhaber in den Genussrechtsbedingungen den Rangrücktritt hinter allen Gläubigern der Gesellschaft erklärt. Das Genussrechtskapital wurde durch Rückzahlungen in 2017 um TEUR 283 reduziert und beträgt nunmehr TEUR 2.181 und ist vollständig einbezahlt.

Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.

Unsere Kapitalstruktur besteht ausschließlich aus Fremdkapital.

Die Verbindlichkeiten aus der Ausgabe von Genussrechten betragen 75,2 % der Bilanzsumme und bilden die größte Position innerhalb der Verbindlichkeiten. Hinzu kommen die Verbindlichkeiten aus den nachschüssig vereinbarten Zinszahlungen an das Genussrechtskapital bis 2015 in Höhe von 22,5 % der Bilanzsumme.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen zum Ende des Geschäftsjahres 2019 nicht vor.

Unsere Investitionen haben wir im Geschäftsjahr 2014 abgeschlossen. Die Investitionen betragen – nach Rückführung der Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 347 – insgesamt TEUR 1.578 und bestehen in Höhe von TEUR 254 in Beteiligungen sowie in Höhe von TEUR 1.324 in sonstige Ausleihungen (Gesellschafterdarlehen).

Die Liquidität wurde im Berichtsjahr auf Grund der Barmittel sowie der Übernahme angefallener Kosten durch die Geschäftsführung gesichert.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich im Berichtszeitraum auf TEUR 2.901 erhöht. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus höheren Verwaltungskosten. Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR – 1.198 bzw. 41,3 % der Bilanzsumme. Die Gesellschaft ist somit unverändert bilanziell überschuldet. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt jedoch nicht vor, da die emittierten Genussrechte mit einem qualifizierten Nachrang (Rangrücktritt) versehen sind.

4. Nachtragsbericht

Polen galt im Investitionszeitraum unserer Gesellschaft im Jahr 2014 als Land mit großem Potential für den Ausbau der erneuerbaren Energien aus Onshore-Windkraftanlagen. Große internationale Konzerne wie z.B. RWE investierten, bauten und planten neue Windkraftanlagen in Polen. Mit dem Anfang 2015 verabschiedeten Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien schien darüber hinaus Klarheit über die politischen Rahmenbedingungen zu herrschen. Der polnische EEG-Entwurf sah vor, dass die Betreiber von neuen Ökostrom-Kraftwerken in 15 Betriebsjahren feste Einspeisevergütungen für den produzierten Strom erhalten. Die Höhe der Einspeisevergütungen soll in Auktionen ermittelt werden, wie dies bereits z.B. in Italien, England und den Niederlanden gilt. Das Gesetz sollte zum Jahresbeginn 2016 in Kraft treten.

Mit dem Sieg der in den Parlamentswahlen am 25. Oktober 2015 erhielt die nationalkonservative Partei Prawa i Sprawiedliwosc (PIS) die absolute Mandatsmehrheit im polnischen Parlament und stellt seitdem die alleinige Regierung. Mit seiner Aussage „Polnische Energiewirtschaft beruht auf Kohle und so sollte es auch bleiben“ gab der polnische Präsident Andrzey Duda schon damals die Antwort auf die weiteren energiepolitischen Ziele seines Landes. Seit Regierungsantritt setzt die PIS daher politisch voll auf die weitere Förderung von Braun- und Steinkohle und trocknete so durch unterschiedlichste gesetzliche Massnahmen den Boden für die Förderung von erneuerbaren Energien nahezu aus. Genau in diese Zeit fiel die Umsetzung unserer getätigten Investitionen in den polnischen Windenergiemarkt. Die einstigen Voraussetzungen, unter denen wir unsere Investitionen geplant und konzipiert haben, fielen ersatzlos weg. Eine Realisierung war nicht mehr denkbar.

Polen ist heute eindeutig das Kohleland Europas. Denn es produziert so viel Kohlestrom Wie alle anderen Mitgliedsländer – Deutschland ausgenommen – zusammen. Seit Jahrzehnten dominieren Stein – und Braunkohle im Strom mix. wie alle anderen Mitgliedsländer – Deutschland ausgenommen – zusammen. Seit Jahrzehnten dominieren Stein- und Braunkohle im Strommix. Ende 2020 lag deren Anteil an der Stromerzeugung bei knapp 70 %.

Einer der wesentlichen Punkte war 2016 auch die Einführung eines Raumordnungsgesetzes, das die Mindestabstands von Windparks zu privaten Gebäuden sowie bestimmten Formen des Naturschutzes, unter anderem Nationalparks, Reservate usw. bestimmte. Die sogenannte 10H-Regelung besagt, dass sich derartige Parks mindestens 1000 Meter zu den entsprechenden Grenzen entfernt befinden müssen. Dies gilt zusammengenommen für 99 % der Landesfläche von Polen. Ausserdem müssen die Windräder eine ebenfalls derart grossen Abstand zueinander aufweisen. Dies macht die Realisierung von Windparks – zumal auf den ursprünglich geplanten Flächen – wirtschaftlich nicht tragbar.

Unlängst ist in diese Diskussion Bewegung gekommen. Dies hängt damit zusammen, dass Polen – im Hinblick auf die Luftqualität – eines der schmutzigsten Länder Europas ist. Einer von der WHO veröffentlichten Studie zufolge, gehören 36 der 50 am stärksten verschmutzten Städte Europas zu Polen und 72 % der polnischen Städte verstossen gegen die Luft Qualitätsziele der EU. Insofern hat sich Polen im vergangenen Jahr auf die Fahnen geschrieben, Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu veranlassen. Entsprechende Gesetze hierzu wurden im Laufe des Frühjahrs auf den Weg gebracht, sind aber noch nicht verabschiedet. So soll die 10H-Regelung nachgebessert werden. Dies erstaunt ein wenig, da sich Polen noch im Dezember 2019 als einziges EU-Land nicht sofort zum Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2050 bekennen wollte. Grundsätzlich ist dabei geplant, den Ausbau von Wind-Energie auf hoher See und Photovoltaik voranzutreiben. Gerade im Bereich Offshore soll dabei mit sogenannten Differenzverträgen (CfDs) gearbeitet werden, die allerdings umfangreichen Regulierungen der Behörden unterliegen, in der Folge sind realistisch Umsetzungen von Windparks nur dann möglich, wenn Konzerne die Projekte leiten und finanzieren. Aus diesem Grund haben sich die drei polnischen Energiekonzerne PGE, Enea und Tauron zusammengeschlossen und im Januar des Jahres eine Absichtserklärung zum gemeinsamen Bau von Offshore Windparks unterzeichnet. Die Absicht, die dahinter steht, ist unübersehbar. In dem Umfang, wie sich diese Unternehmen aus der Nutzung von Braun- und Steinkohle zurückziehen, sollen sie durch entsprechende Kompensationen im Bereich der erneuerbaren Energien entschädigt werden. Für kleinere und mittlere Anbieter, bleibt da keine Luft.

Es bleibt abzuwarten, ob dieses spezifische Ziel für erneuerbare Energien in Polen erreicht werden kann. Für die Weiterentwicklung und Fortführung unserer Investitionen haben sich hierdurch die Voraussetzungen nicht verbessert. Die starke Konzentration auf fossile Brennstoffe hat dabei vergleichsweise einfache Gründe. Noch 2019 hatten mehr als 1.3 Millionen polnische Haushalte Probleme, sich Strom, Heizung und Warmwasser zu leisten. Braun- und Steinkohle sind dabei, wie dargestellt, die wichtigste Energiequelle des Landes. Angesichts der derzeitigen Energiearmut in Polen könnte der Ausstieg aus der Kohle eine Verschärfung der Armutskrise und damit die Förderung des Schwarzmarktes unter den Einwohnern, für die Kohle günstig ist, bedeuten. An diesem Thema – also der Förderung der erneuerbaren Energien und der schrittweisen Abkehr von fossilen Brennstoffe -, war offensichtlich schon die vorherige Regierung gescheitert und dürfte daher von der PiS nur mit den sprichwörtlichen Samthandschuhen angefasst werden. Nach Expertenmeinungen ist diese Situation heikel und könnte das gesamte Ziel der erneuerbaren Energien in Polen gefährden. Unabhängig davon, bietet das neue Vorgehen keine Verbesserung für die Ausgangslage der durch uns projektierten Flächen.

5. Prognosebericht

Aufgrund der derzeitigen politischen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien in Polen beurteilen wir die Entwicklung unserer Gesellschaft als äusserst negativ, wenn es uns und dem polnischen Projektentwickler nicht gelingt die bisher getätigten Investitionen zumindest in Teilen zu veräußern und daraus geringe Rückflüsse zu erzielen. Der zeitliche Rahmen hierfür und die Höhe der möglichen Rückflüsse ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht abzuschätzen. Bisher konnte lediglich 12,5 % des Genussrechtskapitals im Jahr 2017 zurückgeführt werden.

Der Fortbestand der Gesellschaft sowie die Rückzahlungen der Genussrechte ist daher aktuell bedroht. Die Liquidität zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes und zur Begleichung aller anfallenden Kosten ist durch die Übernahme durch die Geschäftsführung bis auf weiteres sichergestellt.

6. Chancen- und Risikobericht

Risikobericht

Branchenspezifische Risiken

Nach derzeitigem Stand ist die weitere Umsetzung unserer geplanten Investitionen in den polnischen Windenergiemarkt aufgrund der geänderten politischen Rahmenbedingungen nicht mehr möglich.

Ertragsorientierte Risiken

Es bestand grundsätzlich das dem Geschäftsmodell ureigene Risiko, dass die von der Gesellschaft investierten Mittel aus diversen und dargestellten Gründen nicht die prognostizierten Erträge erwirtschaften (Beteiligungsrisiko). Die Folge ist eine Gefährdung der von der Gesellschaft geplanten Erträge, was sich letztendlich auf etwaige Zinszahlungen an die Genussrechtsinhaber sowie auf die Rückzahlung des investierten Kapitals sowie den Fortbestand der Gesellschaft negativ auswirken kann. Nach derzeitigem Stand ist die Erzielung von Erträgen aufgrund der geänderten politischen Rahmenbedingungen auf Basis unseres geplanten Geschäftsmodells nicht mehr möglich.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Das Erreichen der Zinsziele für den Genussrechtsinhaber, die Kapitalrückgewähr sowie die mittelfristigen laufenden Aufwendungen unserer Gesellschaft ist von einer ausreichenden Liquidität abhängig. Diese wiederum setzt voraus, dass sich aus den getätigten Investitionen in die Projektentwicklung von polnischen Windenergieanlagen zum geeigneten Zeitpunkt Veräußerungserlöse und somit Rückzahlungen an unsere Gesellschaft ergeben. Nach derzeitigem Stand ist die Erzielung von wesentlichen Erträgen aufgrund der geänderten politischen Rahmenbedingungen auf Basis unseres geplanten Geschäftsmodells nicht mehr möglich.

Chancenbericht

Die Chancen der Gesellschaft ergeben sich im Wesentlichen aus dem Gegensatz zu den vorstehend aufgeführten Risiken, d.h. dass es unserer Gesellschaft gelingt, die Investitionen im polnischen Windenergiemarkt mit den polnischen Partnern entsprechend umzusetzen und daraus Rückflüsse zu erhalten.

Gesamtaussage

Angesichts der vorstehend geschilderten politischen Situation in Polen sind vertretbare weitere Exit-Szenarien aus der polnischen Investition in weite Ferne gerückt. Aufgrund der äußerst ungewissen Situation und der Abkehr der Regierung von Erneuerbaren Energien können wir und unsere Projektentwickler in Polen keine verlässlichen Angaben dazu machen, wie viel Zeit zur teilweisen Rückführung des investierten Genussrechtskapitals benötigt wird und ob dies überhaupt möglich ist. Es ist aktuell nicht auszuschließen, dass der Fortbestand der Gesellschaft bedroht ist und die Rückzahlung der Genussrechte und Zinszahlungen nicht erfolgen kann. Die Liquidität zur Fortführung der Gesellschaft war und ist jedoch durch die Begleichung aller anfallenden Kosten durch die Geschäftsführung bis auf weiteres sichergestellt.

7. Bericht über Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.

 

Fürstenfeldbruck, den 29. November 2022

reskap Projekt GmbH Co. KG

vertreten durch die reskap Management GmbH

diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Bauer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die reskap Projekt GmbH & Co. KG, Fürstenfeldbruck

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Prüfungsurteil zum Lagebericht

Wir haben den Jahresabschluss der reskap Projekt GmbH & Co. KG, Fürstenfeldbruck – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der reskap Projekt GmbH & Co. KG, Fürstenfeldbruck für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss mit Ausnahme der Auswirkungen des im Abschnitt „Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht“ beschriebenen Sachverhalts in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt mit Ausnahme dieser Auswirkungen unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen des Prüfungsurteils zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht

Die Werthaltigkeit der ausgewiesenen Finanzanlagen (Beteiligungen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen) in Höhe von TEUR 1.578 sowie der Sonstigen Vermögensgegenstände (Zinsforderungen) in Höhe von TEUR 108 ist nicht hinreichend nachgewiesen. Wir konnten durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über die Werthaltigkeit der Finanzanlagen und der sonstigen Vermögensgegenstände gewinnen.

Die Zinsansprüche aus den Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie mögliche Zinsverbindlichkeiten gegenüber den Genussrechtsinhabern sind ab dem Geschäftsjahr 2016 nicht mehr eingebucht.

Eine Prüfung und Abstimmung der Verbindlichkeiten aus der Ausgabe von Genussrechten kann nicht erfolgen, da ein Genussrechtsregister nicht geführt wird.

Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und unser Prüfungsurteil zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben im Rahmen der Risikoberichterstattung sowie der Gesamtaussage des Lageberichts, in denen der gesetzliche Vertreter beschreibt, dass die Entwicklung der Gesellschaft abhängig ist von der politischen Entwicklung in Polen sowie der Entwicklung der beiden Gesellschaften in Polen, an denen sich die reskap Projekt GmbH & Co. KG beteiligt hat und Ausleihungen vergeben hat. Akutell wird die Situation für die reskap Projekt GmbH & Co. KG äußerst negativ eingeschätzt, wenn es ihr und den polnischen Projektentwicklern nicht gelingt, die bisher getätigten Investitionen zumindest in Teilen zu veräußern und daraus Rückflüsse zu erzielen. Der zeitliche Rahmen hierfür und die Höhe der möglichen Rückflüsse sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht abzuschätzen.

Aktuell ist der Fortbestand der Gesellschaft sowie die Rückzahlung der Genussrechte bedroht.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht em erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Dülmen, den 29. November 2022

HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Diplom-Kauffrau Dr. Gabriele Hahne, Wirtschaftsprüferin

Bilanzeid

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Fürstenfeldbruck, den 29. November 2022

Michael Bauer als Geschäftsführer der reskap Management GmbH,

diese wiederum als Geschäftsführerin der reskap Projekt GmbH & Co. KG

 

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