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Reiner Helldörfer mit Carhouse24 UG muss Rückabwickeln

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Die BaFin hat Herrn Reiner Helldörfer als Geschäftsführer der Carhouse 24 UG (haftungsbeschränkt) in Waischenfeld mit Bescheid vom 6. Oktober 2016 aufgegeben, das von dem Unternehmen ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.

Helldörfer hat alle Publikumsgelder, die die Carhouse 24 UG (haftungsbeschränkt) mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung angenommen hat, unverzüglich an die Anleger zurückzuüberweisen. Darüber hinaus hat er alle Anleger schriftlich über seine Rückzahlungsverpflichtung zu unterrichten.

Helldörfer bot dem Publikum die Möglichkeit an, der Carhouse 24 UG (haftungsbeschränkt) sogenannte Investmentkredite zu gewähren. Mit der Annahme der Gelder betreibt das Unternehmen das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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