Rechtsstreit mit Polen

Published On: Mittwoch, 09.02.2022By

Neue Eskalation im Rechtsstreit mit Polen: Wie am Dienstag bekanntwurde, behält die EU-Kommission erstmals Hilfsgelder in Millionenhöhe für das Land ein – ein bis dato beispielloser Vorgang. Die EU-Behörde reagiert damit auf die Weigerung Polens, seit September ein tägliches Zwangsgeld von einer halben Million Euro zu zahlen. Polen will die Kürzung juristisch anfechten und beruft sich dabei auf eine kürzliche Einigung mit Tschechien.

Die EU-Kommission teilte mit, sie kürze die EU-Gelder für Polen zunächst um das fällige Zwangsgeld für den ersten Monat nach dem Urteil. Das entspricht umgerechnet rund 15 Millionen Euro. „Die Kommission erfüllt ihre rechtliche Verpflichtung, von dem Gericht verhängte Strafgelder einzutreiben“, sagte ein Sprecher von EU-Budgetkommissar Johannes Hahn am Dienstag.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Buße im Streit um den polnischen Braunkohletagebau Turow im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland festgesetzt. Die Vorgeschichte: Tschechien hatte vor dem EuGH gegen den Tagebau Turow geklagt, da Polen keine korrekte Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen habe und man gravierende Folgen für die Umwelt befürchtete.

Bewohnerinnen und Bewohner klagten über die Belastung durch Staub und Lärm und einen Rückgang des Grundwassers. Der Braunkohleabbau und das benachbarte Kraftwerk, das von PGE betrieben wird, sind allerdings eine wichtige Energiequelle für Polen. Das Kraftwerk deckt rund sieben Prozent des polnischen Strombedarfs.

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