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Rechtsanwalt Ralf Buerger zum Unternehmen EN Storage

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Rechtsanwalt Buerger kennen wir seit geraumer Zeit aus seinem Kampf gegen Andreas Brandl und das Thema „Neckermann Neue Energien“. Nun befasst sich Rechtsanwalt Buerger auch mit dem Vorgang EN Storage. Hier seine Meinung dazu:

Wenige Stunden nach der Verhaftung des einen EN-Storage Geschäftsführers und der Insolvenzanmeldung durch den weitern Verantwortlichen konnte Rechtsanwalt Ralf Buerger ein Geschädigten-Forum einrichten und hier ersten Austausch mit geschädigten Anlegern pflegen. Erster Eindruck: „Die Opfer waren völlig überrascht – überrascht auch davon, wie schnell höchst ehrenwerte Hilfsangebote im Mail-Postfach landeten!“ Buerger erklärt sich das Tempo der ehrenwerten Helfer vor allem mit einem gewissen Informationsvorsprung. „Das, was hier nur wenige Stunden nach der Insolvenzanmeldung an Inhalt verteilt wird, spricht für ein hohes Maß an Insiderwissen. Frage ist jetzt: Woher kommt dieses Wissen und wie lange sind diese krassen Details über die Vorgänge rund um die Insolvenz schon bekannt?“

Buerger merkt an, dass sich hier einige Beteiligte eng an der Grenze des Legalen bewegen. Besonders auffallend ist aber auch, dass sich viele Vermittler nun genötigt sehen, Anwaltsempfehlungen auszugeben: „Da dürfte sich an die erste schlechte Beratung gleich eine weitere anschließen, denn Anwaltsempfehlungen von Vermittlern haben immer einen faden Beigeschmack!“ Seriöse und auf Anlegerseite positionierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht wissen aus vielen bearbeiteten Massenschadensfällen, dass Vermittler ihre Kundendatenbanken an vermeintliche Anlegerschutzanwälte verkaufen im Gegenzug für das Versprechen, von eben diesen Anwälten nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden. Das widerspricht zwar dem berufsrechtlich verbindlichen Ehrenkodex der Anwaltschaft, interessiert aber wohl kaum jemanden, wenn es um das ganz große Geld geht.

Auch das Angebot einer Organisation, Ansprüche der Opfer im Ausland durchzusetzen, sollte mit Vorsicht genossen werden. Für einen Anteil von knapp 5 Prozent der gesamten Anlagesumme können sich Anleger in einen Pool einkaufen, der gemeinschaftlich Interessen wahren will. Bürger: „Wie soll das denn gehen und vor allem, wie hoch ist die Chance neben dem eigentlichen Schaden auch noch diese zusätzliche Investition erstattet zu bekommen. Da sollten Anleger realistisch bleiben!

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