Rechtsanwalt Kilian gegen Staat – in Sachen BWF – vertrauensbildend sieht anders aus

BWF Gold Skandal – ein tiefes Tal der Tränen

2012 bis 2015 gelingt es der BWF Stiftung in Berlin ungefähr 6.500 Menschen Gold zu verkaufen und zu überzeugen, dass das Gold sicher gelagert wird. Haupttäter Gerald S. gab erfolgreich den Biedermann, niemand ahnte, dass er bereits wegen Betruges vorbestraft war. Sicher gelagert wurden allerdings nicht nur Gold, sondern auch Goldfälschungen, die 2015 gefunden wurden.

In den drei Jahren lief der Vertrieb sehr erfolgreich: gute Provisionen, einfaches Produkt und jeder der wollte, durfte den Tresor besichtigen. Dort zeigte Gerald S. gerne „seinen“ Goldschatz.

2015 waren Millionen € unterschlagen, ein lähmend langes Insolvenzverfahren begann und läuft bis heute. Nach Jahren wurden die Täter verurteilt und im Strafverfahren sagten auch Beamte der Finanzaufsicht aus. Auch die Akte der Finanzaufsicht (BaFin) gelangte zur Strafakte und wurde beigezogen. 6.500 Menschen, die betrogen wurden, warten auf Zahlungen aus der Insolvenzmasse.

Anwälte kamen und gingen und haben weiter kassiert – sinnlose Klagen aller Art wurden erhoben.

Des einen Elend, des anderen Glück. Viele Anwälte stürzten sich auf die Opfer und versprachen viel: sinnlose Klagen aller Art wurden erhoben.

Behörden – Meister im Weggucken und Akten hin und her schieben

Stauend nahmen die Kunden der BWF Stiftung zur Kenntnis, dass die Behörden schon seit 2012 von dem Treiben wussten und auch, dass der Hintermann Gerald S. (verstorben 2020) wegen Betruges vorbestraft war. Wir hatten hier mehrfach berichtet u.a. so:

Das tut weh, zumal die geprellten Kunden brave Steuerzahler sind, die nicht fassen können, dass sie sozusagen unter Augen und Ohren der staatlichen Überwachungsorgane betrogen werden konnten. Warum hat niemand seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder Staatsanwaltschaft früher eingeschritten? Da kommt Wut auf und so manche hat die Faust immer noch geballt. Es brennt und brennt und die Feuerwehr schläft weiter.

Staatshaftungsdurchbruch? Kilian – neuer Retter naht….

Gelinde gesagt, verwirrt uns ein Bettelbrief des Rechtsanwalt Kilian für einen Mandanten, der gegen die BAFin bzw. den Staat klagen will. Der Rechtsanwalt schreibt genial. Rettung durch Staatshaftung.

Scan 07.07.2021, 1.17 PM

Richtig ist: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde verurteilt, Akteneinsicht zu gewähren (Urteil vom 29.11.2013 – 6 A 1426/13 und https://www.bverwg.de/100419U7C23.18.0). Der Streitwert betrug 5.000 € laut dem Urteil.

Falsch ist: Staatshaftung wurde nicht festgestellt, sondern in einem anderen Verfahren wurde die BaFin verurteilt, die Akten zu zeigen.

Allerdings muss man konzentriert lesen, um das zu verstehen.

Aktensicht wohl möglich – aber zugleich Schadenersatz

Verwirrend ist das Schreiben des Rechtsanwalts Kilian, weil wir beim Lesen das Gefühl haben, dass eine Schadenersatzklage gegen den Staat erfolgreich gewesen sein soll in einem ähnlichen Fall. In Wirklichkeit hat der Rechtsanwalt aber ein Urteil gemeint, dass jemand Akteneinsicht nehmen kann in irgendeine BaFin Akte.

Wieso ist es ein Erfolg, wenn man Akteneinsicht nehmen kann in eine Akte, die sowieso jeder Insider kennt?

Auf unseren Hinweis an Herrn RA Kilian, dass eine Klage wegen Akteneinsicht doch überflüssig sei, teilte uns Herr Rechtsanwalt Kilian mit, dass die Akte doch nicht vollständig dem Landgericht Berlin vorlegen würde. Was er wolle, sei etwas anderes. Hier scheiden sich die Geister, weil die Tatsachen, dass die BaFin und Staatsanwalt seit 2012 von der BWF wussten und drei Jahre nichts veranlassten sich unproblematisch aus der Akte der Staatsanwaltschaft ergibt. In dem Strafverfahren gab es viele denkwürdige Auftritte aller Art…, jedenfalls wurde ausführlichst die Rolle der Aufsichtsbehörden diskutiert, beleuchtet, Zeugen gehört und Akten studiert. Auf die BAFin Akte wurde vom Landgericht Berlin beigezogen.

Beitritt zu einer Gemeinschaft für 690 € netto?

Jedenfalls meint Rechtsanwalt Kilian, es sei eine gute Idee für 690 € pro Geschädigter sich einer Gemeinschaft anzuschließen und nennt auf Nachfrage auch den Prozesskostenfinanzierer, der laut Handelsregister eine recht frische Unternehmensgesellschaft darstellt, die bisher noch nicht durch Heldentaten aufgefallen ist, dafür aber mit einem Haftungskapital von 1.000 €!

Guter Deal?

Staatshaftung wäre schön und gut. Aber uns erscheint die Idee, dass dafür 6.500 Personen a 690 € zahlen sollen, leicht überteuert. Und das alles 6 (!) Jahre nach dem Untergang der Gesellschaften rund um die BWF Stiftung.

https://www.diebewertung.de/bwf-stiftung-was-gibt-es-neues-im-goldskandal/

Zusammenfassung

Sechs Jahre nach dem Zusammenbruch der BWF Stiftung schreibt RA Kilian die Betroffenen an und bringt die Staatshaftung ins Spiel. Auf Nachfragen teilt er mit, dass das eine gute Idee sei. Ein Musterverfahren (Staatshaftung hat er nicht geführt, in die Akte des Landgerichts auch nicht gesehen, ein Gutachten eines renommierten Prof oder ähnliches legt er nicht vor).

Diebewertung berichtet falsch

Unsere Berichterstattung bewertet er als „Falschberichterstattungen in eigener Sache“

https://www.rechtsanwalt-kilian.de/pressemitteilungen/bwf-stiftung/

Rechtsanwalt Kilian rechnet vor, dass das Vorgehen mittels der Unternehmensgesellschaft preiswert sei, weil doch ein einzelner Klagender viel mehr bezahlen müsse.

Hier klatscht wohl keiner Applaus, sondern bleibt grübelnd zurück – warum nicht einfach erst in die BaFin Akte schauen (einfach und preiswert beim Landgericht Berlin) und dann ein Rechtsgutachten vorlegen. Unsere Meinung: Ein Anwalt sollte nicht bereits mehrfach Enttäuschte (Geld weg, Insolvenzverfahren läuft und läuft, Opfer von Sinnlosklagen aller Art) jetzt mit der Staatshaftung Hoffnung machen. Sorry, falscher Mann, falscher Preis und falscher Prozessfinanzierer ….

Peinlich, peinlich – Kollegen wenden sich ab

Herr Rechtsanwalt Kilian meint, bekannte Kollegen würden seine Argumentation stützen. Was sagt der von Rechtsanwalt Kilian zitierte Dr. Schirp gegenüber der Redaktion zu dem Schreiben: “

„Es ist unzulässig, von einem Auskunftsverfahren nach dem IFG, das Herr Rechtsanwalt Kilian offenbar gewonnen hat, auf Amtshaftungsansprüche zu schließen. Das sind zwei gänzlich verschiedene Rechtsmaterien, die nichts miteinander zu tun haben. Die Staatshaftung ist ein „dickes Brett“, das sich nicht so ohne weiteres durchbohren lässt. Herr Dr. Liebscher und unsere Kanzlei arbeiten zusammen mit der SdK und mit Unterstützung von Hochschullehrern an einer Studie, ob sich Staatshaftung wegen des WIRECARD-Skandals durchsetzen lässt; abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor, in keinem Falle sehen wir derzeit Raum dafür, flächendeckend zu Klagen aufzurufen.

Dem ist wohl nichts hinzuzufügen. Finger weg.

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