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Rechtsanwältin Kerstin Bontschev rät in Sachen Deutsche Lichtmiete jetzt zu handeln

Pexels (CC0), Pixabay
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Natürlich war der gestrige Tag für alle Kollegen, die mit dem Thema „Deutsche Lichtmiete“ zu tun haben und natürlich auch mich ein spannender Tag in Sachen Deutsche Lichtmiete.

Man halte sich bitte einmal vor Augen, „eine mutmaßlich kriminell handelnde Person“ sammelt Gelder von Anlegern ein und macht sich wieder zum Boss, um das einmal im übertragenen Sinne zu sagen.

Der eine mag es als „Husarenstück“ ansehen, ich sehe es als Anlegerverhöhnung an, denn es hat sich doch nun gezeigt, dass sich das Geschäftsmodell der DLM nicht rechnet, damit natürlich auch absolut nicht als Sachwertkapitalanlage geeignet ist.

Bedenkt man noch die zahlreichen medialen Hinweise auf fehlende Leuchten, dann kann man Anlegern nur den Rat geben“, ganz schnell raus aus diesem Investment“, bevor sich an der aktuellen Situation wieder etwas zum Negativen hin verändert.

Hierzu bedarf es meiner Meinung nach, so Kerstin Bontschev, auch nicht eines langen prozessualen Vorgehens, sondern hier können Anleger schnell einen eigenen Antrag auf Insolvenz stellen.

Dazu würde die DLM dann gehören bzw. sie kann die erneute Insolvenz dann abwenden, wenn man die ausstehende Forderung erfüllt. Sobald Sie als Anleger ihr Kapital zurückhaben, da wollen wir doch ehrlich sein, interessiert Sie das Thema DLM doch nicht mehr.

Ich werde diesen Weg für meine Anleger nun zügig gehen, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden.

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