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Prozess um Mord an Charlie Kirk: Richter hält Todesstrafe trotz Fehlverhaltens der Staatsanwaltschaft für möglich

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Im Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Mörder des konservativen Aktivisten Charlie Kirk hat ein Richter entschieden, dass die Staatsanwaltschaft trotz eines festgestellten Fehlverhaltens weiterhin die Todesstrafe beantragen darf.

Der Angeklagte Tyler Robinson muss sich wegen des Vorwurfs des schweren Mordes und weiterer Straftaten verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Charlie Kirk während einer Veranstaltung an der Utah Valley University im September vergangenen Jahres erschossen zu haben.

Staatsanwalt wegen Verstoßes gerügt

Im Mittelpunkt der jüngsten Gerichtsverhandlung stand jedoch nicht die Tat selbst, sondern das Verhalten eines Staatsanwalts.

Die Verteidigung warf dem stellvertretenden Bezirksstaatsanwalt Christopher Ballard vor, gegen eine gerichtliche Anordnung verstoßen zu haben, die öffentliche Äußerungen zum laufenden Verfahren untersagte.

Richter Tony Graf kam zu dem Ergebnis, dass einzelne Aussagen Ballards gegenüber Medien tatsächlich gegen diese Anordnung verstießen und stellte ein zivilrechtliches Fehlverhalten („civil contempt“) fest.

Verteidigung wollte Todesstrafe verhindern

Die Anwälte Robinsons hatten gefordert, der Staatsanwaltschaft wegen des Verstoßes die Möglichkeit zu nehmen, die Todesstrafe zu beantragen.

Nach Auffassung der Verteidigung hätten die öffentlichen Aussagen das Verfahren beeinflussen und mögliche Geschworene in ihrer Meinungsbildung beeinträchtigen können.

Dieser Forderung folgte das Gericht jedoch nicht.

Richter Graf erklärte, der Ausschluss der Todesstrafe wäre angesichts des festgestellten Fehlverhaltens rechtlich nicht zulässig und unverhältnismäßig.

Streit um ballistische Untersuchung

Auslöser der Auseinandersetzung war ein Gutachten der US-Bundesbehörde ATF.

Nach Angaben der Verteidigung konnte die bei der Obduktion sichergestellte Kugel nicht eindeutig dem Gewehr zugeordnet werden, das Robinson zugeschrieben wird. Diese Information wurde in den Medien teilweise als mögliche Entlastung des Angeklagten interpretiert.

Die Staatsanwaltschaft widersprach dieser Darstellung. Ballard erklärte gegenüber Medienvertretern, ein nicht eindeutiges ballistisches Ergebnis bedeute lediglich, dass das Projektil für eine sichere Zuordnung zu stark beschädigt gewesen sei. Daraus könne keine Entlastung des Angeklagten abgeleitet werden.

Gericht sieht Grenzüberschreitung

Nach Auffassung des Gerichts durfte die Staatsanwaltschaft zwar irreführende öffentliche Darstellungen korrigieren.

Problematisch sei jedoch gewesen, dass Ballard gegenüber einem Medienunternehmen erklärte, die Staatsanwaltschaft verfüge über „umfangreiche Beweise“ für die Schuld Robinsons. Damit habe er seine persönliche Einschätzung zur Schuldfrage öffentlich zum Ausdruck gebracht und die zulässigen Grenzen überschritten.

Maßnahmen zum Schutz eines fairen Verfahrens

Um mögliche Auswirkungen auf die Auswahl der Geschworenen zu begrenzen, kündigte das Gericht zusätzliche Maßnahmen an. Unter anderem sollen die Kandidaten für die Jury intensiver befragt werden.

Zudem muss der Bundesstaat die Anwaltskosten ersetzen, die der Verteidigung im Zusammenhang mit dem Verfahren wegen des festgestellten Fehlverhaltens entstanden sind.

Der eigentliche Mordprozess gegen Tyler Robinson wird damit fortgesetzt. Auch die Möglichkeit einer Verurteilung zur Todesstrafe bleibt weiterhin bestehen.

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