Startseite Allgemeines Provision im Beratungsprotokoll vermerken lassen
Allgemeines

Provision im Beratungsprotokoll vermerken lassen

Teilen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 17.10.2016 entschieden, dass ein Anlageberater verpflichtet ist, dem Anlegerinteressenten die Höhe der tatsächlich vereinnahmten Provision offenzulegen. Das kann dadurch geschehen, dass der Emissionsprospekt rechtzeitig ausgehändigt wird.

Der Prospekt muss dabei nach Form und Inhalt geeignet sein, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln. Des Weiteren ist Voraussetzung, dass der Prospekt dem Anleger rechtzeitig vor dem Vertragsabschluss übergeben wird. Der Anleger muss Gelegenheit haben, den Inhalt des Prospektes zur Kenntnis zu nehmen.

Davon kann aber nicht ausgegangen werden, wenn die Übergabe erst im Termin zur Vertragsunterzeichnung vorgelegt wird, wie das regelmäßig der Fall ist. In diesem Fall hatte also der Anleger keine hinreichende Gelegenheit, sich mit dem Prospekt vertraut zu machen und somit die vom Anlageberater vereinnahmte Provision nicht wahrnehmen konnte.

Die vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main getroffene Entscheidung deckt sich in weiten Teilen mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Auch hier wird gesagt, dass ein Prospekt, wenn denn die Anbieterseite sich auf ihn bezieht, rechtzeitig vorgelegt werden muss. Regelmäßig muss der Anleger zwei Wochen Zeit haben, sich mit dem Prospekt vertraut machen zu können. Den rechtzeitig übergebenen Prospekt muss der Anleger im eigenen Interesse sorgfältig und eingehend durchlesen. Dann kann er nicht mehr entgegenhalten, dass er den Prospekt nicht zur Kenntnis genommen hat.

Quelle: Jochen Resch Berlin

 

1 Komment

  • Das ist ja alles immer schön und gut. Verbraucherschutz eben! Aber wann erfahre ich denn vom Autohändler wie viel Gewinn er mit dem Verkauf des Autos hat? Wie viel Gewinn ein Bekleidungsgeschäft mit dem Verkauf von T-Shirts und Hosen macht? Wie hoch ist die Gewinnmarge bei Aldi und Co., wenn sie ein Liter Milch, eine Dose Erbsen etc. verkaufen.
    Was verdient der Arzt eigentlich daran wenn er mir Blut abnimmt?
    Im übrigen, die Provision die ein Berater dann verdient muss er auch noch versteuern!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

TGI AG: Wenn plötzlich das Finanzamt mitlesen möchte

Für manche Kunden und Empfehlungsgeber der TGI AG könnte es demnächst eine...

Allgemeines

CSD Berlin:Nach einer solchen Tat braucht es Ermittler – keine politische Dauer-Talkshow

Es ist ein trauriger Reflex, den man nach schweren Vorfällen inzwischen beinahe...

Allgemeines

Yan Couto beim BVB: Vielleicht hilft jetzt eine Runde U23

Bei Borussia Dortmund entwickelt sich die Personalie Yan Couto langsam zu einer...

Allgemeines

USA verschärfen Vorgehen bei Einbürgerungen: Regierung will deutlich mehr Staatsbürgerschaften aberkennen

Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump treibt die Aberkennung bereits erteilter Staatsbürgerschaften...